Schachkreis
Zugspitze
Spielordnung
gültig ab 01.07.2026
Spielordnung des Schachkreises Zugspitze
Fassung
vom 01.07.2026 auf Grundlage der Entscheidung in der Kreisversammlung vom 27.04.2026
Inhaltsverzeichnis
1.2.1 Kreis-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.2 Kreis-Jugend U20-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.3 Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.4 Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.5 Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
1.2.6 Kreis-Einzelmeisterschaft
1.2.7.1 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10
/ U8 -Einzelmeisterschaft
1.2.7.2 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10
/ U8 -Dameneinzelmeisterschaft
1.2.8 Kreis-Damen-Einzelmeisterschaft
1.2.9 Kreis-Senioren-Einzelmeisterschaft
1.2.10 Kreis-Einzel-Pokal-Meisterschaft
(Dähne-Pokal)
1.2.11 Kreis-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.12 Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
1.2.13 Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft
1.2.14
Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.15 Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft
1.2.16 Kreis-Senioren-Mannschaftsmeisterschaft
1.4 Spielleitung -Turnierleitung
2.2.3 Prüfung und Freigabe der
Brettfolgemeldungen
2.3.4 Einsetzen nicht Spielberechtigter
2.4.2 Bedenkzeit Jugendliche U16 und Senioren
2.4.3 Bedenkzeit Jugendliche U12 (und U10)
2.6 Ergebnismeldung und Platzierung
2.6.2 Nichtantreten einer Mannschaft
2.6.4 Rückzug von gemeldeten Mannschaften
2.7.1 Einteilung der Mannschaften
2.7.7 Jugend U20 und Jugend U16
2.9 Schiedsrichter bei Mannschaftskämpfen
3.6 Rücktritt und Ausschluss vom Turnier
3.7 Anmeldung und Anwesenheitskontrolle
3.7.2 Gültigkeit der Anmeldung
4.1 4er-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
4.1.2 Mannschaftsaufstellung und Brettordnung
4.1.3 Spieltag und Spielbeginn
4.2 Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal)
5.1 Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
6. Schnellschach-Meisterschaften
6.1 Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaften
6.2 Schnellschach – Grand – Prix
1. Allgemeines
Die Spielordnung des Schachkreises Zugspitze dient als
Grundlage zur Verwirklichung des in der Satzung des Schachkreises Zugspitze unter
Punkt 1.2 festgelegten Satzungszweckes.
Die dem Schachkreis Zugspitze angehörenden Vereine, Clubs
und Schachabteilungen sind aufgefordert, ihren Mitgliedern die Teilnahme an den
einzelnen Meisterschaften zu empfehlen und zu ermöglichen. Sie sind verpflichtet,
die jeweils ausgeschriebenen Turniere ihren Mitgliedern unverzüglich und in
geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.
1.1 Spielsaison
Mannschaftsmeisterschaften:
Das Spieljahr beginnt am 1.Juli und endet am 30.Juni des nächsten Jahres. Eine
Änderung der Spielordnung während der laufenden Saison erlangt erst für die
folgende Saison ihre Gültigkeit.
Einzelmeisterschaften: Das Spieljahr beginnt am 1. Januar
und endet am 31.Dezember eines Jahres.
1.2 Veranstaltungsübersicht
Der
Schachkreis Zugspitze veranstaltet – nach Möglichkeit alljährlich – nachstehend
aufgeführte Meisterschaften. In Klammern jeweils der Titel sowie die mögliche
Teilnahmeberechtigung auf höherer Ebene.
1.2.1 Kreis-Mannschaftsmeisterschaft
(Zugspitz-Mannschaftsmeister,
der Meister steigt in die Bezirksliga Oberbayern auf.)
1.2.2 Kreis-Jugend U20-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Jugend-Mannschaftsmeister,
der Aufstieg richtet sich nach der obb. Turnierordnung)
1.2.3 Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeister, der Aufstieg
richtet sich nach der obb. Turnierordnung)
1.2.4 Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Jugend
U12-Mannschaftsmeister, ein Aufstieg erfolgt nicht)
1.2.5 Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
(Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meister, Meister auf
oberbayerischer Ebene startberechtigt.)
1.2.6 Kreis-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Einzelmeister,
vier Spieler sind bei der oberbayerischen Einzelmeisterschaft startberechtigt,
Vergabe der Startplätze nach Platzierung.)
1.2.7.1 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10 /
U8 -Einzelmeisterschaft
(Kreis- Jugend U18 / Jugend
U16 / Jugend U14 / Jugend U12 / Jugend U10 / Jugend U8-Einzelmeister, die
Startberechtigung auf oberbayerischer Ebene legt die Spielordnung des Bezirks
Oberbayern fest)
1.2.7.2 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10 /
U8 -Dameneinzelmeisterschaft
(Kreis-
Jugend U18 / Jugend U16 / Jugend U14 / Jugend U12 / Jugend U10 / Jugend
U8-Damen-Einzelmeister, die Startberechtigung auf oberbayerischer Ebene legt
die Spielordnung des Bezirks Oberbayern fest)
1.2.8 Kreis-Damen-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Damen-Einzelmeisterin)
1.2.9 Kreis-Senioren-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Senioren-Einzelmeister)
1.2.10 Kreis-Einzel-Pokal-Meisterschaft
(Dähne-Pokal)
(Kreis-Einzel-Pokal-Meister, der Sieger ist
teilnahmeberechtigt an der oberbayerischen Pokal-Meisterschaft.)
1.2.11 Kreis-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Blitz-Mannschaftsmeister)
1.2.12 Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Blitz-Einzelmeister)
1.2.13 Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeister)
1.2.14 Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeister.)
1.2.15 Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach-Einzelmeister, der Aufstieg richtet
sich nach der obb. Turnierordnung.)
1.2.16 Kreis-Senioren-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Senioren-Mannschaftsmeister, der Aufstieg richtet
sich nach der obb. Turnierordnung.)
1.2.17 Sonstige
Weitere
jeweils auszuschreibende Turniere, Schachveranstaltungen oder Seminare, wenn
diese terminlich untergebracht werden können.
1.3 Teilnahmeberechtigungen
Allgemein:
1.3.1An
den Veranstaltungen des Schachkreises Zugspitze darf teilnehmen, wer eine aktive Spielberechtigung gemäß
Mitgliederverwaltung des Schachbezirkes Oberbayern (mindestens vorläufig) für
einen nicht gesperrten Verein des Schachkreises Zugspitze besitzt.
1.3.2Abweichend
davon kann der Kreisvorstand nach Ersuchen des jeweiligen Ausrichters bei
Turnieren der Punkte 1.2.11 bis 1.2.15 die Turniere für alle Spieler offen oder
für einen bestimmten Teilnehmerkreis ausrichten.
Etwaige Qualifikationen können nur Teilnehmer des Schachkreises Zugspitze
erlangen.
1.3.3Die
Zulassung von Spielern mit „passiver“ Spielberechtigung gemäß
Mitgliederverwaltung des Schachbezirkes Oberbayern kann bei der Spielleitung
für Turniere der Punkte 1.2.7 bis 1.2.9 beantragt werden. Passiv gemeldete
Spieler können keine Qualifikationen erlangen.
Mannschaften:
1.3.4Ein
Spieler, der in der laufenden Saison bei den Mannschaftskämpfen eines Vereines
bereits zum Einsatz gekommen ist, kann im Falle eines Vereinswechsels für den
neuen Verein in dieser Saison keine Mannschaftskämpfe mehr bestreiten.
Spielgemeinschaften:
1.3.5Die
Teilnahme einer Spielgemeinschaft aus zwei oder mehreren Vereinen ist möglich.
1.3.6Der
Antrag für die Teilnahme einer Spielgemeinschaft am Spielbetrieb ist vor Beginn
der neuen Spielsaison beim 1. Vorsitzenden des Schachkreises Zugspitze
einzureichen. Die Vereine haben der Antragstellung eine von allen Parteien
unterzeichnete Vereinbarung, die die folgenden Punkte aufweist, beizufügen.
·
Bezeichnung der
Spielgemeinschaft
·
Ziel und Zweck der
Spielgemeinschaft
·
Name und Anschrift bzw.
Ansprechpartner
·
Verantwortlichkeiten
gegenüber den Verbänden
·
Kostenaufteilung z.B. bei
Mannschafts- und Einzelwettbewerben
·
Regelung über
Klassenzugehörigkeit der Mannschaften bei Auflösung
1.3.7Die
Genehmigung oder Ablehnung wird durch den Vorstand mit Begründung erteilt.
Jugend:
1.3.8U20/U18/U16/U14/U12/U10:
Es gelten bezüglich der Altersgrenzen sowie für im Ausland lebende Spieler die
Bestimmungen des Bezirks Oberbayern.
1.3.9Für
den Jugendbereich gilt: Teilnahmeberechtigt für Turniere mit Qualifikation für
übergeordnete Turniere sind nur Spieler, die im gleichen Spieljahr keine
Teilnahmeberechtigung für ein Turnier auf höherer Ebene besitzen. Jugendspieler
können wahlweise in einer höheren Altersklasse oder bei den Erwachsenen
mitspielen (nicht außer Konkurrenz). Qualifikationen bzw. Ehrungen können nur
für die zu Turnierbeginn gewählte Altersklasse erworben werden.
Senioren:
1.3.10
Senioren: Spielberechtigt
sind Männer und Frauen, die am 31. Dezember des Spieljahres das 55. Lebensjahr
vollendet haben.
Einzelmeisterschaften:
1.3.11
Über die
Teilnahmeberechtigungen bei der Kreis-Einzelmeisterschaft siehe Punkt 3.4.
1.4 Spielleitung
-Turnierleitung
1.4.1 Die Spielleiter sind
verantwortlich für die Ausschreibung und für die ordnungsgemäße Durchführung
der Turniere.
1.4.1.1 Alle Turniere des Schachkreises Zugspitze,
die der Qualifikation für übergeordnete Turniere dienen, sind terminlich
rechtzeitig vor den übergeordneten Turnieren anzusetzen.
1.4.1.2 Ausschreibung
In der Ausschreibung werden festgelegt:
·
Regelung der
Verantwortlichkeit
·
Anmeldung und
Anmeldeformalitäten
·
Termine
·
Startgeld und evtl. Preise
·
Ergebnismeldung etc.
·
Hinweis auf die
Datenschutzerklärung
·
nicht in der Turnierordnung
geregelte Einzelheiten und Abweichungen von der Turnierordnung.
1.4.2 Jede Veranstaltung des Schachkreises
Zugspitze wird durch einen Spielleiter bzw. einen Stellvertreter (als
Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der FIDE) geleitet.
1.4.3 Bei Jugendturnieren wird dieses Amt durch
die Kreisjugendleiter ausgeübt, bei allen anderen Turnieren durch den
zuständigen Kreisspielleiter (bzw. seinen Stellvertreter).
1.4.4 Diese können im Bedarfsfall ihre Funktion an
einen Beauftragten übergeben.
1.4.5 Dieser übernimmt sodann in eigener
Verantwortung die Turnierleitung.
1.4.6 Die Spielleiter sind von Amts wegen
verpflichtet, die Spiel- und Einsatzberechtigung nominierter oder eingesetzter
Spieler zu überprüfen und die sich aus dem Einsatz nicht spielberechtigter oder
nicht einsatzberechtigter Spieler ergebenden Korrekturen vorzunehmen.
Die Verantwortung für nicht
spiel- oder einsatzberechtige Spieler liegt bei dem jeweiligen Verein.
1.4.7 Die als Schiedsrichter eingesetzte Person
hat regelkundig zu sein. Ein entsprechender Nachweis kann bei Bedarf
angefordert werden. (regelkundig: z.B. Schiedsrichterlizenz)
1.5 Schiedsgerichtsbarkeit
Die
Schiedsgerichtsbarkeit des Schachkreises Zugspitze gliedert sich wie folgt:
1.
Der Spiel- oder Turnierleiter
des jeweiligen Turniers oder der Mannschaftsmeisterschaft.
2.
Das Turniergericht bei den
Turnieren gemäß den Punkten 1.2.6, 1.2.8 und 1.2.9 (Einzelmeisterschaften der
Erwachsenen).
3.
Das Schiedsgericht.
1.5.1 Der Turnierleiter
Der
Turnierleiter entscheidet endgültig bei den Turnieren gemäß den Punkten 1.2.7
und 1.2.10 bis 1.2.15 (Jugend-Einzelmeisterschaften, Blitz-, Schnellschach- und
sonstige Turniere).
1.5.2 Das Turniergericht
Bei
den in 1.2.6, 1.2.8 und 1.2.9 aufgeführten Turnieren bestimmen die Turnierteilnehmer
aus ihrer Mitte ein Turniergericht, welches aus drei Mitgliedern und zwei
Ersatzmitgliedern besteht. Diese fünf Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen
angehören. Bei Befangenheit eines Mitglieds des Turniergerichts rückt ein
Ersatzmitglied nach. Das Turniergericht entscheidet endgültig. Als Mitglieder
des Turniergerichts sollten nur regelkundige Spieler, die möglichst einen
Schiedsrichterschein (mind. ehem. Turnierleiter bzw. Verbandsschiedsrichter)
haben, eingesetzt werden.
1.5.3 Das Schiedsgericht
1.5.3.1 Die
Wahl des Schiedsgerichts erfolgt parallel zur Wahl des Kreisvorstandes.
1.5.3.2 Das Schiedsgericht besteht aus drei
Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Diese fünf Mitglieder müssen
verschiedenen Vereinen angehören. Sie dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes
sein. Bei Befangenheit eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes rückt ein
Ersatzmitglied nach.
1.5.3.3 Das Schiedsgericht muss innerhalb von zwei
Wochen nach Bekanntgabe der strittigen Turnierleiter-Entscheidung angerufen
werden. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr an die Kreiskasse einzuzahlen.
Diese wird bei endgültiger Entscheidung zu Gunsten des Anrufenden, auch auf
höherer Ebene, diesem zurückerstattet.
1.5.3.4 Das Schiedsgericht fällt eine Entscheidung
innerhalb von sechs Wochen nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage. Die
Entscheidung wird den betroffenen Parteien schriftlich mit Begründung
mitgeteilt.
1.5.3.5 Die Anrufung des Bezirksschiedsgerichtes
bleibt der Protestführenden und der angefochtenen Partei unbenommen. Die Anrufung
muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entscheidung erfolgen.
1,5,3.6 Von der Beschwerde an das Schiedsgericht bzw.
das Bezirksschiedsgericht gegen eine Entscheidung des Turnierleiters hat der
Beschwerdeführer gleichzeitig den zuständigen Turnierleiter zu verständigen.
1.5.4 Proteste
1.5.4.1 Gegen die Entscheidung eines Turnierleiters
oder Schiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden.
1.5.4.2 Proteste, die einen Mannschaftskampf
betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach dem Wettkampf schriftlich mit
Begründung beim Kreisspielleiter einzureichen. Der Protest muss, soweit zu
diesem Zeitpunkt bereits bekannt, auf der Spielberichtskarte und im Rahmen der
Online-Ergebnismeldung angekündigt werden.
1.5.4.3 Proteste bezüglich der Zulassung von Spielern
zu Einzelmeisterschaften: Ein Protest ist unverzüglich (d.h. möglichst vor
Beginn der ersten Runde des Turniers) an den Spielleiter oder das zuständige
Turniergericht zu richten.
1.5.4.4 Über den Einspruch entscheidet der zuständige
Spielleiter. Nur bei möglicher Befangenheit eines Kreisspielleiters entscheidet
der zweite Spielleiter.
1.5.4.5 Die Anrufung der Schiedsgerichtsbarkeit wird
gesondert geregelt.
1.6 Strafmöglichkeiten
1.6.1 Der
Kreisvorstand kann bei grob unsportlichem Verhalten eines Spielers bei einem
offiziellen Turnier im Bereich des DSB diesen bis zu einem Jahr für alle
Turniere des Schachkreises Zugspitze sperren.
1.6.2 Spieler,
welche die Teilnahme an einem Turnier beim zuständigen Spielleiter zugesagt
haben und dann an dem Turnier ohne rechtzeitige Entschuldigung nicht
teilnehmen, haben das vorgesehene Startgeld an den Schachkreis Zugspitze zu
entrichten.
1.7 Austragungsort
1.7.1 Der Austragungsort einer
Meisterschaft, ausgenommen dezentrale Mannschafts- und Pokalmeisterschaften,
wird durch Zuschlag bestimmt. Den Zuschlag erhält ein Bewerber, welcher die
räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung erfüllt.
Bewerbungen können nur von den Schachvereinen, -clubs und -abteilungen des
Schachkreises Zugspitze eingebracht werden. Sie sind formlos an die zuständigen
Spielleiter zu richten, welche im Einvernehmen mit dem Vorstand den Zuschlag
erteilen. Sind mehrere Bewerber vorhanden, wird möglichst nach wechselnden
Austragungsorten entschieden, wobei auf regionale Verteilung Rücksicht genommen
werden soll.
1.7.2 Der Bewerber, welcher den
Zuschlag erhält, ist Ausrichter der Schachveranstaltung und für die
ordnungsgemäße örtliche Vorbereitung, soweit als erforderlich für die
Quartierbeschaffung, die Bereitstellung eines ausreichend großen Turniersaales,
von Spielmaterial, Turnierhilfsmitteln und für die Beschaffung von Ehrenpreisen
verantwortlich.
1.7.3 Der ausrichtende Verein
übernimmt mit der Bewerbung und dem folgenden Zuschlag alle finanziellen
Verpflichtungen der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Der Ausrichter
übernimmt die Kosten für Übernachtung inklusive Frühstück für die
Turnierleiter, soweit sie erforderlich sind und davon Anspruch genommen wird.
Für Verpflegung gilt ein Tagessatz analog der Bundesliga. Fahrtkostenerstattung
für die Turnierleiter gewährt der Schachkreis.
1.7.4 Findet
sich kein Ausrichter, so kann eine Durchführung des Turniers nicht garantiert
werden.
1.8 Spielregeln
1.8.1 Für
die Turniere des Schachkreises Zugspitze gelten in der angegeben Reihenfolge:
-die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE),
-diese Turnierordnung (TO).
-die jeweilige Turnierausschreibung
Sofern
keine dieser Regelung greift, gilt die Turnierordnung des jeweils nächsthöheren
Verbandes.
1.8.2 Jeder Spieler, der mehr als
eine Stunde nach dem planmäßigen Beginn der Spielzeit am Schachbrett eintrifft,
verliert die Partie, ausgenommen die Turnierbestimmungen setzen etwas anderes
fest oder der Schiedsrichter entscheidet anders.
1.9 Rauchverbot
Auf allen offiziellen Veranstaltungen des Schachkreises
Zugspitze ist das Rauchen nicht gestattet.
2. Mannschaftsmeisterschaften
Alle
Punkte dieses Spielordnungsabschnittes 2 gelten modifiziert für Vierer- und
Sechsermannschaften
(Angabe in eckigen Klammern […]).
2.1 Mannschaftsaufstellungen
Die
Mannschaften bestehen aus:
a)
in den allgemeinen Klassen:
8 Stamm- bzw. 6 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspielern
b)
Bewerbe mit
4er-Mannschaften: 4 Stammspieler, beliebig viele Ersatzspieler
Diese Ersatzspielerregelung gilt abweichend von a) und b)
ebenfalls für die jeweils niedrigstrangige oder einzige Mannschaft eines
Vereins. Stammspieler sind in niedrigrangigeren Mannschaften nicht
spielberechtigt. Es muss mindestens die Hälfte einer Mannschaft zu einem
Mannschaftskampf antreten.
2.2 Brettfolgemeldung
2.2.1 Meldung
Die
Anmeldung von Mannschaften zur kommenden Saison sowie die Brettfolgemeldungen
müssen jeweils nach Aufforderung dem zuständigen Spielleiter form- und
termingerecht gemeldet werden.
Für die allgemeinen Klassen gelten folgende Stichtage: 31. Juli für Anmeldung
von Mannschaften und 31. August für die Aufstellungen. Für die übrigen
Wettbewerbe werden die Stichtage in der Ausschreibung festgelegt, sofern diese
Spielordnung nicht etwas anderes besagt.
2.2.2 Spielberechtigung
2.2.2.1 Spielerwechsel sind bis zum Ende der
Brettfolgemeldungsfrist möglich.
2.2.2.2 Spieler, welche zu einem festgesetzten Stichtag
für den betreffenden Verein keine Spielberechtigung besitzen oder beantragt
haben, werden vom Turnierleiter aus der Liste gestrichen. Im Zweifelsfall wird
für den neuen Verein des Spielers entschieden.
2.2.3 Prüfung und Freigabe der Brettfolgemeldungen
Die Freigabe der Aufstellungen erfolgt spätestens drei
Wochen nach Ende der Meldefrist. Änderungen nach diesem Stichtag führen zu
keiner Anpassung der Aufstellung, insbesondere müssen Ersatzspieler nicht mehr
zu Stammspielern aufrücken.
Die
Vereine haben daher auf eine korrekte Aufstellung zu achten. Dem zuständigen
Spielleiter sind auch die Aufstellungen der auf höherer Ebene gemeldeten Mannschaften
mitzuteilen. Der Spielleiter kann Brettfolgemeldungen nach Ablauf der
Meldefrist ohne Rücksprache ändern, wenn:
2.2.3.1 Spieler auf nachrangigen Brettern um mehr als
300 DWZ-Punkte besser sind, sofern der betreffende Verein dies nicht bei der Abgabe
der Brettfolgemeldung schriftlich plausibel begründet hat. Die Begründung muss
einen schachlichen Zusammenhang haben, strategische Überlegungen sind als
Begründung nicht zugelassen.
2.2.3.2 bei sonstigen Fehlern.
2.2.4 Ersatzspieler
Die
jeweils zum Einsatz kommenden Ersatzspieler müssen in der gemeldeten
Reihenfolge unter Aufrücken von hinten angeschlossen werden.
2.2.6 Nachmeldungen
2.2.6.1 Es sind maximal zwei Nachmeldungen pro
Mannschaft möglich. Abweichend hierzu gilt, dass für die niedrigstrangige
Mannschaft eines Vereines in Klassen, die mit 8-er oder 6-er Mannschaften
ausgetragen werden, und für alle Klassen, die mit 4er-Mannschaften ausgetragen
werden, sowie alle Jugendmannschaften eine unbeschränkte Zahl von Nachmeldungen
zulässig ist. Ebenso ist für Klassen, aus denen kein Auf- oder Abstieg
ausgespielt wird, eine unbeschränkte Anzahl von Nachmeldungen zulässig.
Mannschaften, die in der C-Klasse gemeldet gemeldet sind, gelten nicht als
niedrigstrangige Mannschaft, da dies keine reguläre Klasse ist.
2.2.6.2 Die nachgemeldeten Spieler müssen eine
vorläufige Spielgenehmigung vom Schachbezirk Oberbayern besitzen. Diese
vorläufige Spielgenehmigung ist dem Kreisspielleiter und dem Webmaster sieben
Tage vor dem erstmaligen Einsatz des betroffenen Spielers bei der Nachmeldung
mitzuschicken. Nachmeldungen müssen unter Angabe von Namen, Vornamen und
Geburtsdatum erfolgen. Hat der betreffende Spieler schon länger eine
Spielgenehmigung von diesem Verein, so genügt die Passnummer.
2.2.6.3 Sobald der Spieler auf der Homepage in der
Meldeliste steht, ist er spielberechtigt.
2.2.6.4 Nachgemeldete Spieler sind in die
Meldereihenfolge hinten anzuschließen.
2.2.6.5 Nachmeldungen sind bei Nachholspielen oder
Relegationsspielen nicht möglich.
2.2.7 Strohmännerklausel
Der
Spielleiter streicht solche Meldungen und hängt sie hinten an der Brettfolge
an. Vereine, die mit zwei oder mehr Mannschaften teilnehmen, sind nicht
berechtigt, mehr als einen Strohmann pro Mannschaft zu melden. Als Strohmann
gilt, wer in den letzten drei Jahren keine DWZ-Auswertung hatte. In
Zweifelsfällen ist jedoch zugunsten des meldenden Vereins zu entscheiden.
2.3 Brettordnung
2.3.1 Brettbenennung
Jedes Brett muss beim Wettkampf namentlich benannt sein.
Dies gilt nicht, wenn es sich um die jeweils untersten Bretter handelt.
2.3.2 Brettmeldung
Die
Brettfolgemeldung erfolgt durch die Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor
dem festgesetzten Wettkampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem
entsprechenden Bedenkzeitabzug von jeweils mindestens 15 min. bei allen
Spielern dieser Mannschaft.
2.3.3 Spieler wird genullt
Ein
Spieler wird genullt, wenn an einem Brett vor ihm ein Spieler mit einer höheren
Meldenummer eingesetzt wird. Ein Tausch der Bretter ist nicht zulässig.
2.3.3.1 Mehrfachaufstellung
Ein
Spieler darf zeitgleich nur in einer Mannschaft und in dieser nur einmal
aufgestellt werden. Bei Mehrfachaufstellungen gilt der Spieler in der
niedrigeren Mannschaft als nicht spielberechtigt. (siehe 2.3.3). Diese
Mehrfachaufstellungsklausel schließt Mannschaften auf höherer Ebene
ausdrücklich mit ein.
(zeitgleich bedeutet: für den nach Spielplan vorgesehenen Termin. Auch bei
Durchführung eines Mannschaftskampfes an einem Ersatztermin gilt als Maßstab
der nach Spielplan festgelegte Termin.)
2.3.4 Einsetzen nicht Spielberechtigter
2.3.4.1 Für alle Mannschaften gilt: Wird ein für die
Mannschaft nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, so wird der Wettkampf
mit 0:8 [0:6; 0:4] gewertet.
2.3.4.2 Für Jugendmannschaftsmeisterschaften gilt eine
Sonderregelung: Bei der Aufstellung einer Jugendmannschaft müssen alle
eingesetzten Spieler spielberechtigt sein. Sollte ein nicht spielberechtigter
Spieler an einem Brett nominiert sein, wird nur dieses Brett genullt. Hat der
Einsatz des nicht spielberechtigten Spielers jedoch zur Folge, dass Spieler an
Brettern nominiert sind, an denen sie bei keiner regelgemäßen Aufstellung
nominiert sein dürften, werden auch diese Bretter genullt.
2.3.5 Brettfarbregelung
Der
Heimverein hat an den Brettern mit ungerader Nummer Schwarz und an den Brettern
mit gerader Nummer Weiß. (Ausnahme siehe 4.1.2.6)
2.4 Bedenkzeit
2.4.1 Allgemein
Die
Bedenkzeit pro Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für
den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführtem Zug
in jeder Zeitphase. (Fischer kurz)
Hängepartien werden ausgeschlossen.
2.4.2 Bedenkzeit Jugendliche U16 und Senioren
Die
Bedenkzeit pro Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für
den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführtem Zug
in jeder Zeitphase. (Fischer kurz)
Hängepartien werden ausgeschlossen.
2.4.3 Bedenkzeit Jugendliche U12 (und U10)
Es
wird nach FIDE-Regeln gespielt.
Die Bedenkzeit für Turnierpartien im Rahmen von Mannschaftskämpfen und
Einzelmeisterschaften beträgt 55 Minuten pro Spieler und Partie zuzüglich 5
Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführtem Zug.
Ergänzend besteht Mitschreibpflicht für jeden Spieler bis 5 Minuten vor Fall
des eigenen Blättchens. Es gibt keine Hängepartien.
2.4.4 Spielmaterial
2.4.4.1 FIDE-zugelassene Uhren
Im Rahmen von Mannschaftskämpfen mit
Fischer-Bedenkzeit sind Schachuhren mit Zulassung der FIDE einzusetzen. Ein
evtl. Einsatz abweichender Uhren ist vor den Mannschaftskämpfen bei der
Spielleitung zu beantragen.
2.4.4.2 Es ist geeignetes und funktionstüchtiges
Spielmaterial einzusetzen
2.5 Spieltag und Spielbeginn
2.5.1 Spieltage
2.5.1.1 Die Kreisklasse, A- und B-Klasse haben einen
anderen Spieltag als die Zugspitzliga und C-Klasse. Termine von
Mannschaftskämpfen und des 4er- Pokals dürfen nicht zusammenfallen, jedoch am
gleichen Wochenende (z.B. Samstags- und Sonntagstermine) stattfinden.
2.5.1.2 Die allgemeinen Klassen und die C-Klassen
spielen an Sonntagen um 10:00 Uhr.
2.5.1.3 Die Senioren-Mannschaften spielen an Sonntagen
um 10:00 Uhr, allerdings nur sofern ausreichend Termine zur Verfügung stehen.
Sonst spielen sie wie die Jugendlichen U16.
2.5.1.4 Pokal-Mannschaften spielen an Samstagen oder
Sonntagen generell um 11:00 Uhr, bei Doppelrunden um 10.00 und 15:00 Uhr. An
den ersten Terminen finden möglichst jeweils zwei Mannschaftskämpfe statt. Das
Endspiel ist nach Möglichkeit an einem gesonderten Termin auszuführen.
Bei vor Wettkampf ausgelosten Runden: Die Pokal-Mannschaften spielen am Ort der
Heimmannschaft jeweils an Samstagen oder Sonntagen um 10:00 Uhr.
2.5.1.5 Die Jugendlichen U16 spielen an Samstagen um
14:00 Uhr.
2.5.1.6 Die Jugendlichen U12 spielen an Samstagen um
10:00 Uhr (10:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr). Spielrunden nach 10:00 Uhr
eines Rundenblocks können vorgezogen werden. Es müssen jedoch alle
Mannschaftsführer damit einverstanden sein.
2.5.2 Spielpläne
2.5.2.1 Die Spielpläne werden vom zuständigen
Turnierleiter erstellt. Dabei legen die Kreisspielleiter fest, welche Termine
der allgemeinen und C-Klassen mit überregionalen Ligen als ein Spieltag gelten.
2.5.2.2 Mannschaftskämpfe aller Klassen werden nicht
angesetzt zu folgenden Zeiten: Allerheiligen (1.11.), Weihnachten bis
einschließlich Hl. Dreikönig (24.12. – 6.1.), 3. Oktober (Tag der
Deutschen Einheit), Faschingssamstag / -sonntag, Ostern, Pfingsten und
Muttertag (2. Sonntag im Mai). Ferner werden auch an Wahlsonntagen (Kommunal-,
Landtags-, Bundestags- und Europawahl) keine Mannschaftskämpfe angesetzt. Diese
Regelung hat Vorrang vor anderen Bestimmungen und Erwägungen, insbesondere der
Termingleichheit mit höheren Ligen. Keine Mannschaft kann verpflichtet werden,
an einem der genannten Tage zu spielen.
2.5.3 Spielverlegungen
2.5.3.1 Spielverlegungen sind bei gegenseitigem
Einverständnis möglich. Der neue Termin sollte sich innerhalb von acht Tagen
vor dem angesetzten Rundentermin befinden. Es sei denn, der zuständige
Spielleiter genehmigt einen anderen Termin.
2.5.3.2 Der Spielleiter ist über diese Verlegung
schriftlich zu informieren, wobei die Mannschaftsführer beider Mannschaften
verantwortlich zeichnen müssen.
2.5.3.3 Spielverlegungen wegen Privat-Turnieren sind
ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Spielverlegungen auf einen Termin
nach den letzten vom Turnierleiter festgesetzten Mannschaftskampf, es sei denn
die Turnierleitung entscheidet in begründeten Ausnahmefällen anders.
2.5.4 Spielabsagen
2.5.4.1 Kurzfristige Absagen sind nur in Fällen höherer
Gewalt möglich (Krankheit einzelner Spieler, Unfälle oder schlechte Straßen-
oder Witterungsverhältnisse gelten nicht als höhere Gewalt!).
2.5.4.2 Im Falle einer zulässigen Absage hat die
Verständigung des Gegners sofort, jedoch in jedem Fall innerhalb einer Stunde
nach dem festgelegten Termin zu erfolgen. (Innerhalb der zulässigen
Karenzzeit). Außerdem ist der entsprechende Spielleiter über die Spielabsage
schriftlich zu informieren.
2.5.4.3 Über das Vorliegen höherer Gewalt entscheidet
der Kreisspielleiter zusammen mit dem 1. und 2. Vorsitzenden.
2.6 Ergebnismeldung und Platzierung
2.6.1 Ergebnismeldung
2.6.1.1 Die Heimmannschaft gibt das Mannschaftsergebnis
mit allen Einzelergebnissen am Spieltag bis spätestens acht Stunden nach dem
festgesetzten Spielbeginn auf der Homepage des Schachkreises Zugspitze ein. In
der Ergebnismeldung sind kampflose Ergebnisse richtig einzugeben und besondere
Vorkommnisse, z.B. Proteste zu vermerken.
2.6.1.2 Die Originalspielberichtskarte mit den
Unterschriften ist bis drei Wochen nach Saisonabschluss vom Heimverein
aufzubewahren.
2.6.1.3 Im Protestfalle ist die Originalspielberichtskarte
an den zuständigen Turnierleiter zu schicken.
2.6.2 Nichtantreten einer
Mannschaft
2.6.2.1 Tritt eine Mannschaft bei einem Wettkampf nicht
an, so hat sie 0:8 [0:6; 0:4] verloren. Auch das kampflose Vereinbaren von
Ergebnissen gilt als Nichtantreten.
2.6.2.2 Beide Mannschaften stehen als erste Absteiger
fest, wenn eine solche Absprache innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des
letzten Spieltages der Saison nachgewiesen wird – der zuständige Turnierleiter
kann gegebenenfalls Beobachter entsenden. Vorher ermittelte Absteiger steigen
nicht ab. Alle Begegnungen gegen andere Mannschaften werden nicht gewertet. Die
Finanzordnung gilt hier sinngemäß.
2.6.2.3 Wurde mit Zustimmung des Turnierleiters
zwischen zwei Mannschaften ein kampfloses 0:0 vereinbart, so gelten beide im
Sinne des obigen Absatzes als angetreten.
2.6.2.4 Eine Mannschaft gilt auch dann als nicht
angetreten, wenn sie mit weniger als der Hälfte der Spieler zum Wettkampf
antritt.
2.6.3 Platzierung
2.6.3.1 Die Reihenfolge der Mannschaften einer Gruppe
wird nach Mannschaftspunkten (Sieg 2, Unentschieden 1, Niederlage 0; es zählt
das Verhältnis der Brettpunkte, wobei in einem Kampf beidseitig nicht besetzte
Bretter nicht zur Wertung herangezogen werden) ermittelt.
2.6.3.2 Bei Gleichstand entscheiden die erzielten
Brettpunkte, bei nochmaligem Gleichstand der direkte Vergleich, bei erneutem
Gleichstand die Anzahl der Gewinnpartien, bei erneutem Gleichstand die Zahl der
Siege mit Schwarz, bei erneutem Gleichstand, wer weniger kampflose Siegpartien
hat, bei erneutem Gleichstand das Los.
2.6.4 Rückzug von gemeldeten Mannschaften
Für Rückzüge von Mannschaften nach dem festgesetzten
Stichtag sind grundsätzlich Strafgebühren fällig; diese sind in der
Finanzordnung geregelt.
Wird eine Mannschaft nach der Anmelde- und vor Ende der
Brettfolgemeldungsfrist von der Mannschaftsmeisterschaft gänzlich oder in eine
tiefere Klasse zurückgezogen, kann der Spielleiter die Klassen unter Maßgabe
von 2.7.4 und 2.7.5 dieser Spielordnung anpassen.
Wird eine Mannschaft nach der Brettfolgemeldungsfrist von
der Mannschaftsmeisterschaft zurückgezogen, gilt diese Mannschaft als Absteiger
(siehe 2.6.2.2.). Alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Begegnungen mit
dieser Mannschaft werden gestrichen.
2.7 Austragungsmodus
2.7.1 Einteilung der Mannschaften
Die
Einteilung in Klassen und Gruppen wird vom zuständigen Turnierleiter
vorgenommen. Mannschaften des gleichen Vereins werden, wenn dies möglich ist,
auf verschiedene Gruppen aufgeteilt, ansonsten spielen sie in der 1. Runde
gegeneinander. Auf geographische Gesichtspunkte soll Rücksicht genommen werden.
2.7.2 Ausrichter
Der Heimverein ist für die Ausrichtung und Durchführung
des Wettkampfes und die Bereitstellung des Spielmaterials und des Spiellokales
verantwortlich.
2.7.3 Allgemeine Klassen
2.7.3.1 In der Zugspitzliga wird mit 8er-Mannschaften
gespielt
2.7.3.2 In der Kreisklasse, A-Klasse und B-Klasse wird
mit 6er-Mannschaften gespielt.
2.7.3.3 In der C-Klasse wird mit 4er-Mannschaften
gespielt.
2.7.3.4 In der Zugspitzliga, Kreisklasse und A-Klasse
gibt es je eine Gruppe mit 10 Mannschaften.
2.7.3.5 In der B-Klasse und der C-Klasse gibt es eine
oder mehrere gleich große Gruppen.
2.7.4 Aufstieg
2.7.4.1 Der Meister der Zugspitzliga steigt in die
Bezirksliga Oberbayern auf.
2.7.4.2 Der Sieger und der Zweitplatzierte der
Kreisklasse steigen in die Zugspitzliga auf.
2.7.4.3 Der Sieger und der Zweitplatzierte der A-Klasse
steigen in die Kreisklasse auf.
2.7.4.4 Die B-Klassen-Gruppensieger steigen in die
A-Klasse auf.
2.7.4.5 In der C-Klasse wird kein Aufstieg ausgespielt.
2.7.4.6 Verbleiben durch Verzicht, Rückzug oder
Aufstieg nach Oberbayern und nach Anwendung von 2.7.5 weniger als die
vorgeschriebene Anzahl von Mannschaften in einer Spielklasse, so geht das
Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte Mannschaft über.
2.7.4.7 In nicht geregelten Fällen entscheidet der
Spielleiter.
2.7.5 Abstieg
2.7.5.1 Die zwei Letzten der Zugspitzliga steigen in
die Kreisklasse ab.
2.7.5.2 Die zwei Letzten der Kreisklasse steigen in die
A-Klasse ab.
2.7.5.3 Die zwei Letzten der A-Klasse steigen in die
B-Klasse ab.
2.7.5.4 Aus der B-Klasse steigt keine Mannschaft ab.
2.7.5.5 Falls es zu einem verstärkten Abstieg (mehr als
eine Mannschaft) von Zugspitz- Mannschaften aus der Bezirksliga Oberbayern
kommt, werden im darauffolgenden Spieljahr die Anzahl der Mannschaften in der
Zugspitzliga und die Zahl der Absteiger in der Zugspitzliga sowie in den
untergeordneten Klassen entsprechend erhöht. Verbleiben durch Rückzug, Verzicht
oder Aufstieg weniger als die vorgesehene Anzahl von Mannschaften in einer
Spielklasse, so wird zunächst die Anzahl der Absteiger bis auf eins reduziert.
2.7.5.6 In nicht geregelten Fällen entscheidet der
Spielleiter.
2.7.5.7 Sollte es durch Abstiege zu kleineren Gruppen
als 10 Mannschaften kommen, kann der Spielleiter die Anzahl der Absteiger
reduzieren.
2.7.6 Jugend U12
Es
wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den
Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der Anzahl der
teilnehmenden Mannschaften.
2.7.6.1 Auf- und Abstieg
Ein
Auf- und Abstieg kommt nicht vor.
2.7.6.2 Brettfolgemeldung
Wird
die Spielklasse mit Vor- und Endrunde ausgetragen, kann vor der Endrunde die
Aufstellung der gemeldeten Mannschaften geändert werden.
2.7.7 Jugend U20 und Jugend U16
Es
wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den
Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der Zahl der
teilnehmenden Mannschaften.
2.7.7.1 Auf- und Abstieg
Der
Aufstieg richtet sich nach der oberbayerischen Turnierordnung. Bei Verzicht
steigt der Nächstplatzierte auf. Ein Abstieg kommt nicht vor.
2.7.8 Senioren
Es
wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den
Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der Zahl der
teilnehmenden Mannschaften.
2.7.8.1. Auf- und Abstieg
Der
Aufstieg richtet sich nach der oberbayerischen Turnierordnung. Bei Verzicht
erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Ein Abstieg kommt nicht vor.
2.8 Ehrengaben
Der Schachkreis kann an die Mannschaftsmeister jeder
Spielklasse Urkunden als Ehrengaben vergeben.
2.9 Schiedsrichter bei Mannschaftskämpfen
2.9.1 Jeder Mannschaftskampf wird von einem
Schiedsrichter geleitet.
2.9.2 Die Schiedsrichter haben die Pflichten und
Befugnisse gemäß den Bestimmungen der FIDE-Regeln.
2.9.3 Die Schiedsrichter treffen alle notwendigen
Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe.
2.9.4 Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe eines
oder mehrerer Assistenten bedienen.
2.9.5 Soweit nichts anderes bestimmt, wird bei
Wettkämpfen, die nicht zentral ausgerichtet werden, der Schiedsrichter vom
Heimverein gestellt. Dieser Schiedsrichter muss regelkundig sein. Er kann auch
Teilnehmer der Heimmannschaft oder der Gastmannschaft sein.
2.9.6 Nur die von der Spielleitung bestellten
Schiedsrichter haben Anspruch auf Erstattung der Kosten nach der Finanzordnung.
2.9.7 Ist ein bestellter Schiedsrichter nicht
pünktlich anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer solange die Kampfleitung
und sind Schiedsrichter. Im Streitfalle gibt die Entscheidung des
Heimmannschaftsführers den Ausschlag.
2.9.8 Die Mannschaftsführer sind angehalten, alles
zu unternehmen, um einen Mannschaftskampf zum vorgesehenen Ende zu führen. Ist
der Abbruch einzelner Partien oder des gesamten Mannschaftskampfes nicht zu
vermeiden, so ist ein von beiden Mannschaftsführern unterzeichneter,
gemeinsamer Bericht vorzulegen.
3.
Einzelmeisterschaften
3.1 Allgemeines
3.1.1 Die Einzelmeisterschaften werden getrennt
nach Allgemeiner Klasse, Damen und Senioren einerseits und Jugend U18, Jugend
U16, Jugend U14, Jugend U12 und Jugend U10 andererseits ausgetragen.
3.1.2 Auf Wunsch eines Veranstalters können diese
Meisterschaften auch an einem Ort
ausgerichtet werden. Die Einzelmeisterschaften finden immer in der
schulfreien Zeit im Januar (um Hl. Dreikönig) statt. Dabei ist zu beachten,
dass möglichst wenige Urlaubstage von den Teilnehmern in Anspruch genommen
werden müssen, d.h. nach Möglichkeit ist das ganze Wochenende mit
einzubeziehen.
3.2 Bedenkzeit
3.2.1 Die Bedenkzeit bei den Kreis-Einzelmeisterschaften
beträgt für alle Gruppierungen außer U10/12 90 Minuten für 40 Züge, 30 Minuten
für den Rest der Partie, zudem in jeder Zeitphase 30 Sekunden Zeitgutschrift je
Zug. Es gibt keine Hängepartien.
3.2.2 Die Pause zwischen zwei Partien soll mindestens
30 Minuten betragen.
3.2.3 Für die Jugend U10/U12 gilt: Es wird nach
FIDE-Regeln gespielt.
Die Bedenkzeit für Turnierpartien im Rahmen von Mannschaftskämpfen und
Einzelmeisterschaften beträgt 55 Minuten pro Spieler und Partie zuzüglich 5
Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug.
Ergänzend besteht Mitschreibpflicht für jeden Spieler bis 5 Minuten vor Fall
des eigenen Blättchens. Es gibt keine Hängepartien.
3.3 Austragungsmodus
3.3.1 Allgemeine Klasse
Die
Einzelmeisterschaft der allgemeinen Klasse wird in einer Meisterklasse 1,
Meisterklasse 2, einer Hauptturnierklasse, Damenklasse und der Seniorenklasse
nach Schweizer System ausgetragen und zwar jeweils mit sieben Runden. Ob eine
Spielklasse ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter anhand der Teilnehmerzahl.
3.3.2 Damenmeisterin
Wenn
im Rahmen der Einzelmeisterschaften (allgemeine Klasse) eine Damenmeisterin
ermittelt wird, sich aber keine Teilnehmergruppe ergibt, werden die erzielten
Punkte im Hauptturnier einfach, in der Meisterklasse 2 eineinhalbfach und in
der Meisterklasse 1 doppelt gezählt. Die Dame, welche die daraus resultierende
höchste Punktzahl erzielt hat, ist Damenmeisterin. Zur Ermittlung der
Platzierung bei Punktgleichheit zählen zuerst die höhere Spielklasse und dann
die Bestimmungen nach Art. 3.4.
3.3.3 Seniorenmeister
Wenn
im Rahmen der Einzelmeisterschaften (allgemeine Klasse) ein Seniorenmeister
ermittelt wird, sich aber keine Teilnehmergruppe ergibt werden die erzielten
Punkte im Hauptturnier einfach, in der Meisterklasse 2 eineinhalbfach und in
der Meisterklasse 1 doppelt gezählt. Der Senior, welcher die daraus
resultierende höchste Punktzahl erzielt hat, ist Seniorenmeister. Zur
Ermittlung der Platzierung bei Punktgleichheit zählen zuerst die höhere
Spielklasse und dann die Bestimmungen nach Art. 3.4.
3.3.4 Jugend
3.3.4.1 Jugend U18, Jugend U16, Jugend U14
Es werden sieben Runden nach Schweizer System gespielt.
Über den Austragungsmodus und die Rundenzahl bei weniger als 12 Teilnehmern
entscheidet der Turnierleiter.
Je
Klasse wird eine Damenmeisterin ausgespielt. Ergibt sich kein eigenes Mädchen-
bzw. Damenturnier, so wird die entsprechende Klasse gemeinsam mit der
allgemeinen Jugend-Klasse ausgespielt,
3.3.4.2 Jugend U12, Jugend U10 und Jugend
U8
Über
den Austragungsmodus und die Rundenzahl in der U12 sowie U10 entscheidet der
Turnierleiter. Die gespielte Rundenzahl soll möglichst gleichmäßig auf drei
Tage verteilt werden. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl in der Jugend U12
und/oder Jugend U10 und/oder Jugend U8 werden bis zu drei Altersklassen zu
einem Turnier zusammengefasst, aber getrennt gewertet.
Je Klasse wird eine Damenmeisterin ausgespielt. Ergibt
sich kein eigenes Mädchen- bzw. Damenturnier, so wird die entsprechende Klasse
gemeinsam mit der allgemeinen Jugend-Klasse ausgespielt,
3.4 Teilnahmeberechtigung
3.4.1 Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Spieler, für die
zum 1.12. des Vorjahres eine entsprechende Spielberechtigung vorliegt. Es
gelten die Bestimmungen von Punkt 1.3 dieser Spielordnung sinngemäß.
3.4.1.1 Jeder Verein darf beliebig viele Meldungen
abgeben.
3.4.1.2 Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist nicht
vorgesehen, es sei denn, dass dies aus räumlichen Gründen unumgänglich ist. In
diesem Falle entscheidet der zuständige Turnierleiter nach Rücksprache mit dem
1. Vorsitzenden über die Zulassung. Ergänzend hierzu gelten für die Zulassung
zur Meisterklasse 1 (M1) und Meisterklasse 2 (M2) der Allgemeinen Klasse
folgende Auswahlkriterien.
3.4.1.3 Gastspieler ohne aktive Spielberechtigung im
Schachkreis Zugspitze können nur über die Ausrichterfreiplätze eine Teilnahme
beantragen. Über die Teilnahme entscheiden 1. und 2. Spielleiter gemeinsam.
Gastspieler können weder eine Aufstiegsberechtigung erspielen noch erhalten
diese Preise.
3.4.2 Beschränkungen
In der Meisterklasse 1 werden 24 Spieler zugelassen, in
der Meisterklasse 2 werden 32 Spieler zugelassen. Je nach Teilnehmerzahl kann
der Turnierleiter diese Zahlen jedoch um bis zu 2 nach oben oder unten
korrigieren. Die Auswahl wird vom Turnierleiter nach Ablauf der Anmeldefrist in
folgender Reihenfolge vorgenommen:
3.4.2.1 Meisterklasse 1
·
Absteiger aus der letzten
oder vorletzten oberbayerischen Meisterschaft. Spieler mit mehr als 50% aus der
letzten oder vorletzten M1. Die ersten Fünf aus der letzten oder vorletzten M2.
·
Die beiden
Kreis-Einzelpokalfinalisten.
·
Ein Freiplatz für den Ausrichter.
·
Auffüllung auf 24
Teilnehmer nach DWZ-Zahlen mit Stichtag 1.12. Hierbei werden vorrangig Spieler
berücksichtigt, die nicht in den vergangenen beiden Jahren aus der M1
abgestiegen sind.
·
Weitere freie Plätze werden
durch Klassenerhalt nach Rangfolge der jeweils letzten
Kreis-Einzelmeisterschaft
besetzt.
·
Zwei Freiplätze für
geeignete Jugendspieler, die die Kreisjugendleiter als Fördermaßnahme bei
Bedarf vergeben.
3.4.2.2 Meisterklasse 2
·
Absteiger aus der M1 des
letzten oder vorletzten Jahres
·
Spieler mit mehr als 50%
aus der letzten oder vorletzten M2
·
Die ersten Fünf aus dem
letzten oder vorletzten Hauptturnier.
·
Ein Freiplatz für den
Ausrichter.
·
Auffüllung auf 32 Teilnehmer
nach DWZ-Zahlen mit Stichtag 1.12. Hierbei werden vorrangig Spieler
berücksichtigt, die nicht in den vergangenen beiden Jahren aus der M2
abgestiegen sind.
·
Weitere freie Plätze werden
durch Klassenerhalt nach Rangfolge der jeweils letzten Kreis-Einzelmeisterschaft
besetzt.
3.4.2.3 Hauptturnierklasse
Alle sonstigen Spieler. Für jugendliche Spieler gilt
1.3.9.
3.4.3 Sonstiges
3.4.3.1 Besitzt ein Spieler zwei oder mehr
Qualifikationen (z.B. aus zwei Jahren) so gilt immer die bessere oder jüngere
Qualifikation, d.h. eine Übertragung der zweiten Qualifikation auf ein späteres
Jahr ist nicht möglich.
3.4.3.2 Für M1 und M2 gilt: ein für das nächste Jahr
erworbenes Teilnahmerecht kann auch, falls der Spieler einmal aussetzen will,
im darauffolgenden Jahr wahrgenommen werden.
3.4.3.3 Ein Spieler, der aufgrund seiner
Vorberechtigung oder seiner Wertungszahl die Qualifikation für die
Meisterklasse 1 oder 2 besitzt, darf nur in dieser Gruppe antreten, außer der
Turnierleiter entscheidet auf Antrag anders.
3.5 Auslosung und Platzierung
3.5.1 Bei der Auslosung 2 hat die gleiche
Punktzahl Vorrang vor dem Farbenwechsel. Wenn möglich sind Vereinszugehörigkeiten
bei der Auslosung in den ersten beiden Runden zu berücksichtigen.
3.5.2 Die Ermittlung der Platzierung bei Anwendung
des Schweizer Systems erfolgt nach folgenden Kriterien:
1.
Punkte
2.
modifizierte
Buchholzwertung (das schlechteste Ergebnis wird gestrichen)
3.
Sonneborn-Berger-Wertung
4.
Direkter Vergleich
5.
Zahl der Gewinnpartien
6.
Blitzentscheid (findet nur
dann Anwendung, falls es sich um Aufstiegsberechtigungen handeln)
3.5.3 Die Ermittlung der Platzierung bei einem
Rundenturnier erfolgt nach folgenden Kriterien:
1.
Punkte
2.
Sonneborn-Berger
3.
Zahl der Gewinnpartien
4.
Direkter Vergleich
5.
Blitzentscheid, falls das
Ergebnis des direkten Vergleichs Remis ist.
[zunächst 2 Blitzpartien (5 min. Bedenkzeit) mit vertauschten Farben; bei
Gleichstand eine weitere Partie mit Auslosung der Farbe. Der Weißspieler muss
bei einer Bedenkzeit von 6 min. gegen 5 min. gewinnen.]
3.6 Rücktritt und Ausschluss vom Turnier
3.6.1 Wer das Turnier nicht ordnungsgemäß beendet
(z.B. unentschuldigter Nichtantritt zur letzten Runde), hat eine Ordnungsgebühr
in Höhe von 20 € zu zahlen. Die Spieler bleiben bis zur Bezahlung der Gebühr
für alle Turnierveranstaltungen inkl. Mannschaftskämpfe des Schachkreises
gesperrt.
3.6.2 Teilnehmer, die vor Beendigung des Turniers
ohne Angabe von Gründen und ohne Mitteilung an den Turnierleiter abreisen,
werden für zwei Jahre von der Teilnahme an diesem Turnier ausgeschlossen.
3.7 Anmeldung und Anwesenheitskontrolle
3.7.1 Anmeldefrist
Die Anmeldung zu den Einzelmeisterschaften erfolgt bis
zum 28.12. des Vorjahres.
3.7.2 Gültigkeit der Anmeldung
Die Anmeldung erhält erst dann Gültigkeit, wenn das
vorgesehene Startgeld rechtzeitig auf ein vom Turnierleiter angegebenes Konto
eingezahlt worden ist.
3.7.2.1 Angemeldete Spieler, die am Turniertag bis zur
Anwesenheitskontrolle nicht erschienen sind oder sich nicht in die
Anwesenheitsliste eingetragen haben, werden vom Turnier ausgeschlossen. Das
gezahlte Startgeld entfällt ersatzlos. Die betroffenen Spieler verlieren sofort
ihre Qualifikationen für die Meisterklassen.
3.7.2.2 Angemeldete Spieler, die nicht am Turnier
teilnehmen wollen und sich nicht bis zur Anwesenheitskontrolle abgemeldet haben,
können für zwei Jahre vom Turnier ausgeschlossen werden.
3.7.2.3 Bei rechtzeitiger Abmeldung wird das gezahlte
Startgeld innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet, andernfalls verfällt das
Startgeld. Die betroffenen Spieler verlieren sofort ihre Qualifikationen für
die Meisterklassen.
3.7.3 Nachmeldungen
Nachmeldungen sind nicht möglich.
4.
Pokalmeisterschaften
4.1 4er-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
Jeder
Verein darf maximal zwei Mannschaften melden. Es gelten die Punkte des
Abschnittes 2 sinngemäß, solange die folgenden Punkte nichts anderes aussagen.
4.1.1 Austragungsmodus
Es
wird im KO -System gespielt, d.h. der Verlierer scheidet aus dem Wettbewerb
aus. Der Kreis-Vierer-Mannschaftspokalsieger spielt auf oberbayerischer Ebene
weiter.
4.1.1.1 Auslosung
Der Turnierleiter entscheidet
über zentrale Runden oder jeweilige Austragung der Mannschaftskämpfe beim
Heimverein (dezentrale Runden). Dies wird in der Ausschreibung festgelegt.
Bei zentralen Runden legt der Turnierleiter die max. Rundenzahl je Tag fest (1
oder 2 Runden je Tag). Es ist nach Möglichkeit so zu verfahren, dass bei
ungerader Rundenzahl Finale und Halbfinale an einem Tag stattfinden.
Bei dezentralen Runden:
Bis einschließlich des Halbfinales werden vor jeder Runde die Vereine durch den
Turnierleiter einem Ausrichterort zugelost. Die Auslosung erfolgt vorab durch
den Turnierleiter mind. 14 Tage vor Spielbeginn und wird allen Teilnehmern per
E-Mail sowie Bekanntmachung auf der Homepage zugänglich gemacht. Das Finale
findet beim vom Turnierleiter ausgelosten Heimverein statt.
Bei zentralen Runden:
Die Auslosung jeder Runde wird vor Ort vom Turnierleiter oder einem von diesem
bevollmächtigten Vertreter eine Viertelstunde vor dem festgesetzten Spielbeginn
durchgeführt. Ist weder Spielleiter noch Vertreter vor Ort, so übernimmt der
Mannschaftsführer des ausrichtenden Vereines die Aufgabe des Turnierleiters vor
Ort.
Mannschaften des gleichen Vereines dürfen aber erst im Endspiel
zusammentreffen. Es ist darauf zu achten, dass für die weiterkommenden
Mannschaften – wenn möglich – abwechselnd Heim- und Auswärtsspiel zugelost
werden. Bei der Vergabe von Freilosen sind die beiden Finalisten des Vorjahres
in der Reihenfolge ihres Abschneidens vorrangig zu berücksichtigen.
4.1.2 Mannschaftsaufstellung und Brettordnung
4.1.2.1 Die Brettfolgemeldungen müssen jeweils nach
Aufforderung dem zuständigen Spielleiter form- und termingerecht gemeldet
werden.
4.1.2.2 Vor Beginn des Wettkampfes schreiben die beiden
Mannschaftsführer ihre Aufstellung verdeckt auf. Diese Aufstellung ist
verbindlich und sofort auf die Spielberichtskarte zu übertragen, ein
nachträgliches Abändern ist nicht möglich.
4.1.2.3 Nimmt ein Verein mit zwei Mannschaften am
Wettbewerb teil, so dürfen die auf den Brettern 1 bis 4 gemeldeten Spieler der
1. Pokalmannschaft nicht in der 2. Pokalmannschaft eingesetzt werden. Im Übrigen
findet Abs. 2.1 dieser SO Anwendung. Ist die erste Mannschaft auf höherer Ebene
vorqualifiziert, so sind deren Stammspieler dem zuständigen Spielleiter bei
Abgabe der Mannschaftsaufstellung zu benennen und dürfen nicht in der zweiten
Pokalmannschaft eingesetzt werden.
4.1.2.4 Jeder
Spieler darf nur einmal in einer Runde eingesetzt werden, also entweder in der
1. oder 2. Pokalmannschaft.
4.1.2.5 Nach dem Ausscheiden einer 1. Mannschaft eines
Vereines dürfen die Bretter 1 bis 4 nicht in der 2. Mannschaft eingesetzt
werden, diese behält ihre Bezeichnung bei.
4.1.2.6 Der Heimverein hat an Brett 1 und 4 Schwarz und
an Brett 2 und 3 Weiß. Bei zentralen Runden erhält der Erstgeloste Heimrecht.
4.1.3 Spieltag und Spielbeginn
4.1.3.1 Der
zuständige Turnierleiter erstellt einen Spielplan. Terminkonflikte mit Kreis-
und überregionalen Mannschaftsmeisterschaften sollen vermieden werden. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen des Artikels 2.5.2.2. Spielverlegungen sind
ausgeschlossen.
4.1.3.2 Bis
einschließlich des Halbfinales werden im Falle von zentralen Austragungsorten
die Runden von je ein bis zwei (wechselnden) Veranstaltern ausgerichtet. Bei
der Mannschaftsmeldung ist anzugeben, bis zu wieviel Mannschaften an einem Ort
betreut werden können.
4.1.3.3 Der
Turnierleiter ist verpflichtet, bei Änderung eines bereits veröffentlichten
Rundenschlusstermins die Mannschaftsführer direkt (per E-Mail) zu informieren.
4.1.3.4 Im
Falle von zentralen Runden: An allen Terminen sind jeweils max. zwei Runden pro
Tag zu spielen. Hiervon kann bei ungerader Rundenzahl abgewichen werden.
4.1.4 Unentschieden
Endet ein Wettkampf 2:2, so kommt jene Mannschaft eine
Runde weiter, die auf einem Brett mit niedrigerer Brettnummer gewonnen hat.
Enden alle Partien remis, so spielen alle vier Spieler gegen den Gegner aus der
Turnierpartie mit umgekehrten Farben eine Blitzpartie. Endet der Blitzwettkampf
ebenfalls 2:2, so kommt jene Mannschaft weiter, die auf dem vordersten Brett
gewonnen hat, usw. Dies wird so lange wiederholt, bis eine Entscheidung
gefallen ist. Sind Spieler bereits nicht mehr vor Ort, so wird deren Partie im
Blitzwettkampf kampflos verloren gewertet.
Die Bedenkzeit für den Blitzentscheid beträgt 3 Minuten +
2 Sekunden Inkrement pro Spieler und Partie.
4.1.5. Bedenkzeit
Es
findet Abs. 2.4.1 dieser SO Anwendung, sofern die Ausschreibung nichts anderes
festlegt.
4.1.5.1 Ergebnismeldung
Absatz 2.6.1.1 dieser
Spielordnung gilt analog. Bei Doppelrunden an einem Spieltag gilt abweichend,
dass acht Stunden nach dem festgesetzten Spielbeginn der zweiten Runde die
Ergebnismeldung zu erfolgen hat. Etwaige Blitzentscheide sind ebenfalls
anzugeben.
4.2 Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne-Pokal)
Jeder
Verein darf beliebig viele Spieler melden.
Über
die Ausrichtung des Einzel-Pokals in dezentralen oder in zentralen Runden
entscheidet der Turnierleiter. Der Austragungsmodus ist in der Ausschreibung
mitzuteilen.
4.2.1 Austragungsmodus
Die
Einzelpokalmeisterschaft wird im KO-System ausgetragen, d.h. die unterlegenen
Spieler scheiden aus.
4.2.1.1 Auslosung
Die
Auslosung jeder Runde wird vom Turnierleiter durchgeführt. Ein Setzen der
Spieler wird nicht vorgenommen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Spieler
des gleichen Vereines so spät wie möglich aufeinandertreffen. Es soll möglichst
darauf geachtet werden, dass jeder Spieler abwechselnd mit Weiß und Schwarz
spielt. Bei der Vergabe von Freilosen sind die beiden Finalisten des Vorjahres
in der Reihenfolge ihres Abschneidens vorrangig zu berücksichtigen.
Die
Auslosung der ersten Runde hat bei zentralen Runden mind. 2 Tage vor dem
angesetzten Termin zu erfolgen, bei dezentralen Runden 14 Tage vor dem
angesetzten Termin. Evtl. Freilose sind auch bei zentralen Runden mind. 14 Tage
vor dem angesetzten Termin festzulegen.
Ist zu Rundenbeginn bei zentralen Runden kein Turnierleiter anwesend, so
übernimmt diese Aufgabe ein Vertreter des gastgebenden Vereins. Dieser hat die
Aufgaben des Turnierleiters, insbesondere eine evtl. noch nicht erfolgte
Auslosung vorzunehmen.
4.2.1.2 Spielort und
Spieltermin
Bei zentralen Runden: Bis
einschließlich des Halbfinales werden die Runden von je ein bis zwei
Veranstaltern ausgerichtet. Bei der Anmeldung ist anzugeben, wieviele Spieler
an einem Ort betreut werden können. Das Finale wird immer am Ort des mit
Schwarz Spielenden gespielt.
4.2.1.3 Spielplan
Der zuständige Turnierleiter
erstellt einen Spielplan unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels
2.5.2.2. Spielverlegungen sind ausgeschlossen.
4.2.2 Unentschieden
Endet
eine Pokalpartie remis, so ist die Entscheidung durch drei Blitzpartien
herbeizuführen, wobei die Farben gewechselt werden. Besteht dann noch
Gleichstand, so entscheidet die nächste gewonnene Blitzpartie.
Die Bedenkzeit für den Blitzentscheid beträgt 3 Minuten + 2 Sekunden Inkrement
pro Spieler und Partie.
4.2.3 Bedenkzeit
Es
findet Abs. 2.4.1 dieser SO Anwendung, sofern die Ausschreibung nichts anderes
festlegt.
4.2.4 Ergebnismeldung
Der Sieger meldet spätestens am Tag nach dem Spiel das
Ergebnis schriftlich (per Mail) an den Turnierleiter, hierbei sind etwaige
Blitzentscheide ebenfalls anzugeben.
4.2.5 Nichtantreten
Spieler, die zu einer vereinbarten Partie nicht antreten,
werden für ein Jahr von der Teilnahme am Dähne-Pokal ausgeschlossen.
4.3 Ehrengaben
Der Schachkreis kann an die Pokalsieger Urkunden als
Ehrengaben vergeben.
5.
Blitzmeisterschaften
5.1
Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
5.1.1 Austragungsmodus
5.1.1.1 Jeder Verein
darf beliebig viele Vierermannschaften stellen, wenn die Räumlichkeiten des
Veranstalters hierfür ausreichen.
5.1.1.2 Die
Benennung eines fünften Spielers als Ersatzspieler ist zulässig. Die hierfür
gemeldete Spielerreihenfolge ist bindend und kann nicht geändert werden. Ein
Ersatzspieler kann nur an Brett Vier eingesetzt werden. Sein Einsatz ist nur in
einer Mannschaft eines Vereines möglich.
5.1.1.3 Nach
welchem Modus das Turnier ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl.
5.1.1.4 Die
Platzierung erfolgt nach Mannschaftspunkten. Bei Gleichstand entscheiden die
Brettpunkte. Bei nochmaligem Gleichstand werden der Sieger, der Zweite und der
Dritte durch Stichkämpfe ermittelt.
5.1.1.5 Bedenkzeit:
nach FIDE; wird durch die Turnierleitung in der Ausschreibung festgelegt.
5.1.2 Ehrengaben
Für die siegreiche Mannschaft der
Kreis-Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft vergibt der Schachkreis eine Urkunde
als Ehrengabe.
5.2 Blitz-Einzelmeisterschaft
5.2.1 Austragungsmodus
5.2.1.1 Es
sind Herren, Damen, Senioren und Jugendliche startberechtigt.
5.2.1.2 Es ist
der Kreisjugendleitung überlassen, entweder eine getrennte Kreis-Jugend-
Blitzmeisterschaft durchzuführen oder im
Rahmen der Erwachsenen-Blitz-Meisterschaft eine zusätzliche Jugendwertung zu
errechnen oder ganz darauf zu verzichten.
5.2.1.3 Jeder
Verein darf beliebig viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des
Veranstalters hierfür ausreichen.
5.2.1.4 In
welcher Form die Meisterschaft ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter
aufgrund der Teilnehmerzahl. Die Platzierung erfolgt durch Wertung.
5.2.1.5 Bedenkzeit:
nach FIDE; wird durch die Turnierleitung in der Ausschreibung festgelegt.
5.2.2 Ehrengaben
Für den Sieger der Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach-Einzelmeister) vergibt der Schachkreis eine Urkunde als
Ehrengabe.
6.
Schnellschach-Meisterschaften
Für alle Schnellschachpartien beträgt die Bedenkzeit 30
Minuten pro Spieler. Auf mehrheitlichen Antrag der Teilnehmer vor dem
offiziellen Turnierbeginn kann der Spiel- oder Turnierleiter aus
organisatorischen Gründen eine allgemeine Verkürzung der Bedenkzeit von bis zu
10 Minuten je Spieler vornehmen.
6.1 Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaften
6.1.1 Austragungsmodus
6.1.1.1 Jeder
Verein kann maximal vier Mannschaften melden.
6.1.1.2 Jede
Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und einer unbeschränkten Zahl von
Ersatzspielern. Die dafür gemeldete Reihenfolge ist für alle Mannschaften des
Vereines bindend. Ein Brettertausch ist nicht möglich.
6.1.1.3 Stammspieler
aus der ersten Mannschaft sind in der Zweiten nicht spielberechtigt.
6.1.1.4 Über
den Austragungsmodus entscheidet der
Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl.
6.1.2 Ehrengaben
Für die siegreiche Mannschaft der
Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft vergibt der Schachkreis eine
Urkunde als Ehrengabe.
6.2 Schnellschach – Grand – Prix
6.2.1 Austragungsmodus
6.2.1.1 Jeder
Verein kann beliebig viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des
Veranstalters hierfür ausreichen.
6.2.1.2 Über
den Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl.
Die Platzierung erfolgt durch Wertung.
6.2.1.3 Qualifikation
für die Oberbayerische Schnellschach-Einzelmeisterschaft. Der
Schnellschach-Grand-Prix ist das Kreis-Qualifikationsturnier für die
oberbayerische Schnellschach-Einzelmeisterschaft. Die Qualifikationskriterien
regelt die obb. Spielordnung (Anmerkung: Zzt. sind die fünf Bestplatzierten
teilnahmeberechtigt.)
6.2.2 Ehrengaben
Für den Sieger der
Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft (Kreis-Schnellschach- Einzel-meister)
vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.
7. Schlussbemerkungen
7.1 Allgemeine Regelungen
Im Falle höherer Gewalt kann die Spielleitung in
Abstimmung mit der Vorstandschaft über einen Spielabbruch bzw. Turnierabbruch
entschieden. Bei Spielabbruch nach Austragung von mind. 60% der Partien erfolgt
eine Wertung bezüglich Auf- und Abstieg nach aktuellem Stand, bei Spielabbruch
bei weniger als 60% der ausgetragenen Partien erfolgt keine Auf- und Abstieg.
7.2 Gültigkeit
Diese Spielordnung gilt ab der Beschlussfassung durch die
Kreisversammlung am 20.03.1993 in Geretsried, geändert auf den
Kreisversammlungen am 12.03.1994 in Starnberg, am 18.03.1995 in Starnberg, am
24.03.1996 in Starnberg, am 15.03.1997 in Starnberg, am 14.03.1998 in
Starnberg, am 08.03.1999 in Germering, am 13.03.2000 in Starnberg, am
12.03.2001 in Starnberg, am 17.03.2003 in Starnberg, am 22.03.2004 in
Starnberg, am 13.03.06 in Starnberg, am 19.03.2007 in Starnberg, am 17.03.2008
in Starnberg, am 23.03.2009 in Starnberg, am 22.03.2010 in Starnberg, am
28.03.2011 in Starnberg, am 26.03.2012 in Starnberg am 25.03.2013 in Starnberg,
am 24.07.2015 in Gröbenzell, am 18.04.2016 in Starnberg, am 27.3.2017 in
Puchheim und online am 08.06.2020/27.07.2020, am 26.07.2021 in Gröbenzell, am
30.05.2022 in Gröbenzell, am 22.05.2023 in Germering, am 17.06.2024 in
Gröbenzell, am 30.06.2025 in Bad Tölz, am 27.04.2026 in Gröbenzell.