Spielordnung

Spielordnung_Zugspitze_2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schachkreis

Zugspitze

Spielordnung

 

 

 

 

ltig ab 18.06.2024

 

 

 

 

 

 

 

Spielordnung des Schachkreises Zugspitze

 

 

Fassung vom 18.06.2024 auf Grundlage der Entscheidung in der Kreisversammlung vom 17.06.2024

 


 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

1.      Allgemeines. 6

1.1.        Spielsaison. 6

1.2.        Veranstaltungsübersicht6

1.2.1.         Kreis-Mannschaftsmeisterschaft. 6

1.2.2. Kreis-Jugend U20-Mannschaftsmeisterschaft6

1.2.3. Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeisterschaft6

1.2.4. Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeisterschaft6

1.2.5. Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft6

1.2.6. Kreis-Einzelmeisterschaft. 6

1.2.7. Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10-Einzelmeisterschaft. 6

1.2.8. Kreis-Damen-Einzelmeisterschaft7

1.2.9. Kreis-Senioren-Einzelmeisterschaft7

1.2.10. Kreis-Einzel-Pokal-Meisterschaft (Dähne-Pokal)7

1.2.11. Kreis-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft7

1.2.12. Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft7

1.2.13. Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft. 7

1.2.14. Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft7

1.2.15. Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft7

1.2.16. Kreis-Senioren-Mannschaftsmeisterschaft7

1.2.17. Sonstige. 7

1.3. Teilnahmeberechtigungen7

1.4. Spielleitung -Turnierleitung. 8

1.5. Schiedsgerichtsbarkeit9

1.5.1. Der Turnierleiter. 9

1.5.2. Das Turniergericht9

1.5.3. Das Schiedsgericht9

1.5.4. Proteste. 10

1.6. Strafmöglichkeiten10

1.7. Austragungsort – Ausrichter Ausschreibung?. 10

1.8. Spielregeln. 11

1.9. Rauchverbot11

2. Mannschaftsmeisterschaften. 12

2.1. Mannschaftsaufstellungen12

2.2. Brettfolgemeldung12

2.2.1. Meldung. 12

2.2.2. Spielberechtigung12

2.2.3. Prüfung und Freigabe der Brettfolgemeldungen. 12

2.2.4. Ersatzspieler12

2.2.6. Nachmeldungen12

2.2.7. Strohmännerklausel 13

2.3. Brettordnung. 13

2.3.1. Brettbenennung. 13

2.3.2. Brettmeldung. 13

2.3.3. Spieler wird genullt13

2.3.3.1. Mehrfachaufstellung. 13

2.3.4. Einsetzen nicht Spielberechtigter13

2.3.5. Brettfarbregelung14

2.4. Bedenkzeit. 14

2.4.1. Allgemein. 14

2.4.2. Bedenkzeit Jugendliche U16 und Senioren. 14

2.4.3. Bedenkzeit Jugendliche U12 (und U10). 14

2.4.4. Spielmaterial 14

2.5. Spieltag und Spielbeginn. 14

2.5.1. Spieltage. 14

2.5.2.         Spielpläne. 15

2.5.3. Spielverlegungen. 15

2.5.4. Spielabsagen15

2.6. Ergebnismeldung und Platzierung. 15

2.6.1. Ergebnismeldung15

2.6.2.         Nichtantreten einer Mannschaft15

2.6.3. Platzierung. 16

2.6.4. Rückzug von gemeldeten Mannschaften16

2.7. Austragungsmodus. 16

2.7.1. Einteilung der Mannschaften. 16

2.7.2. Ausrichter16

2.7.3. Allgemeine Klassen16

2.7.4. Aufstieg. 17

2.7.5. Abstieg17

2.7.6. Jugend U12. 17

2.7.7. Jugend U20 und Jugend U16. 17

2.7.8. Senioren. 17

2.8. Auf– und Abstieg steht nicht eindeutig fest. 18

2.9. Ehrengaben18

2.10. Schiedsrichter bei Mannschaftskämpfen18

3. Einzelmeisterschaften18

3.1. Allgemeines. 18

3.2. Bedenkzeit 19

3.3. Austragungsmodus. 19

3.3.1. Allgemeine Klasse19

3.3.2. Damenmeisterin19

3.3.3. Seniorenmeister19

3.3.4. Jugend19

3.4. Teilnahmeberechtigung. 20

3.4.1. Allgemeines20

3.4.2.         Beschränkungen. 20

3.4.3.         Sonstiges21

3.5. Auslosung und Platzierung21

3.6. Rücktritt und Ausschluss vom Turnier. 21

3.7. Anmeldung und Anwesenheitskontrolle. 21

3.7.1. Anmeldefrist21

3.7.2. Gültigkeit der Anmeldung21

3.7.3. Nachmeldungen22

4. Pokalmeisterschaften. 22

4.1. 4er-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft. 22

4.1.1. Austragungsmodus22

4.1.2. Mannschaftsaufstellung und Brettordnung. 22

4.1.3. Spieltag und Spielbeginn. 23

4.1.4. Unentschieden. 23

4.1.5. Bedenkzeit23

4.2. Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne – Pokal)23

4.2.1. Austragungsmodus24

4.2.2. Unentschieden. 24

4.2.3. Bedenkzeit24

4.2.4. Ergebnismeldung24

4.2.5. Nichtantreten. 24

4.3. Ehrengaben24

5. Blitzmeisterschaften25

5.1. Blitz-Mannschaftsmeisterschaft. 25

5.1.1. Austragungsmodus25

5.1.2. Ehrengaben. 25

5.2. Blitz-Einzelmeisterschaft25

5.2.1. Austragungsmodus25

5.2.2. Ehrengaben. 25

6. Schnellschach-Meisterschaften25

6.1. Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaften25

6.1.1.  Austragungsmodus. 25

6.1.2. Ehrengaben. 26

6.2. Schnellschach – Grand – Prix. 26

6.2.1. Austragungsmodus26

6.2.2. Ehrengaben. 26

7.      Schlussbemerkungen26

7.1.        Allgemeine Regelungen. 26

7.2.        Gültigkeit26

 


 

 

 

 

1.      Allgemeines

Die Spielordnung des Schachkreises Zugspitze dient als Grundlage zur Verwirklichung des in der Satzung des Schachkreises Zugspitze unter Punkt 1.2. festgelegten Satzungszweckes.
Die dem Schachkreis Zugspitze angehörenden Vereine, Clubs und Schachabteilungen sind aufgefordert, ihren Mitgliedern die Teilnahme an den einzelnen Meisterschaften zu empfehlen und zu ermöglichen. Sie sind verpflichtet, die jeweils ausgeschriebenen Turniere ihren Mitgliedern unverzüglich und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.

1.1.          Spielsaison

 

Mannschaftsmeisterschaften:
Das Spieljahr beginnt am 1.Juli und endet am 30.Juni des nächsten Jahres. Eine Änderung der Spielordnung während der laufenden Saison erlangt erst für die folgende Saison ihre Gültigkeit.

Einzelmeisterschaften:
Das Spieljahr beginnt am 1. Januar und endet am 31.Dezember eines Jahres.

1.2.          Veranstaltungsübersicht

 

Der Schachkreis Zugspitze veranstaltet – nach Möglichkeit alljährlich – nachstehend aufgeführte Meisterschaften. In Klammern jeweils der Titel sowie die mögliche Teilnahmeberechtigung auf höherer Ebene.

1.2.1.   Kreis-Mannschaftsmeisterschaft

(Zugspitz-Mannschaftsmeister, der Meister steigt in die Bezirksliga Oberbayern auf.)

1.2.2. Kreis-Jugend U20-Mannschaftsmeisterschaft

(Kreis-Jugend-Mannschaftsmeister, der Aufstieg richtet sich nach der obb. Turnierordnung)

1.2.3. Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeisterschaft

(Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeister, der Aufstieg richtet sich nach der obb. Turnierordnung)

1.2.4. Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeisterschaft

(Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeister, ein Aufstieg erfolgt nicht)

1.2.5. Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft

(Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meister, Meister auf oberbayerischer Ebene startberechtigt.)

1.2.6. Kreis-Einzelmeisterschaft

(Kreis-Einzelmeister, vier Spieler sind bei der oberbayerischen Einzelmeisterschaft startberechtigt, Vergabe der Startplätze nach Platzierung.)

1.2.7.1 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10 / U8 -Einzelmeisterschaft

(Kreis- Jugend U18 / Jugend U16 / Jugend U14 / Jugend U12 / Jugend U10 / Jugend U8-Einzelmeister, die Startberechtigung auf oberbayerischer Ebene legt die Spielordnung des Bezirks Oberbayern fest)

 

1.2.7.2 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10 / U8 -Dameneinzelmeisterschaft

(Kreis- Jugend U18 / Jugend U16 / Jugend U14 / Jugend U12 / Jugend U10 / Jugend U8-Damen-Einzelmeister, die Startberechtigung auf oberbayerischer Ebene legt die Spielordnung des Bezirks Oberbayern fest)

 

1.2.8. Kreis-Damen-Einzelmeisterschaft

(Kreis-Damen-Einzelmeisterin)

1.2.9. Kreis-Senioren-Einzelmeisterschaft

(Kreis-Senioren-Einzelmeister)

1.2.10. Kreis-Einzel-Pokal-Meisterschaft (Dähne-Pokal)

(Kreis-Einzel-Pokal-Meister, der Sieger ist teilnahmeberechtigt an der oberbayerischen Pokal-Meisterschaft.)

1.2.11. Kreis-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

(Kreis-Blitz-Mannschaftsmeister)

1.2.12. Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft

(Kreis-Blitz-Einzelmeister)

1.2.13. Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft

(Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeister)

1.2.14. Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft

(Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeister.)

1.2.15. Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft

(Kreis-Schnellschach-Einzelmeister, der Aufstieg richtet sich nach der obb. Turnierordnung.)

1.2.16. Kreis-Senioren-Mannschaftsmeisterschaft

(Kreis-Senioren-Mannschaftsmeister, der Aufstieg richtet sich nach der obb. Turnierordnung.)

1.2.17. Sonstige

Weitere jeweils auszuschreibende Turniere, Schachveranstaltungen oder Seminare, wenn diese terminlich untergebracht werden können.

1.3. Teilnahmeberechtigungen

 

Allgemein:

1.3.1.      An den Veranstaltungen des Schachkreises Zugspitze darf teilnehmen, wer eine aktive Spielberechtigung gemäß Mitgliederverwaltung des Schachbezirkes Oberbayern (mindestens vorläufig) für einen nicht gesperrten Verein des Schachkreises Zugspitze besitzt.

1.3.2.      Abweichend davon kann der Kreisvorstand nach Ersuchen des jeweiligen Ausrichters bei Turnieren der Punkte 1.2.11. bis 1.2.15. die Turniere für alle Spieler offen oder für einen bestimmten Teilnehmerkreis ausrichten.
Etwaige Qualifikationen können nur Teilnehmer des Schachkreises Zugspitze erlangen.

1.3.3.      Die Zulassung von Spielern mit „passiver“ Spielberechtigung gemäß Mitgliederverwaltung des Schachbezirkes Oberbayern kann bei der Spielleitung für Turniere der Punkte 1.2.7 bis 1.2.9 beantragt werden. Passiv gemeldete Spieler können keine Qualifikationen erlangen.

Mannschaften:

1.3.4.      Ein Spieler, der in der laufenden Saison bei den Mannschaftskämpfen eines Vereines bereits zum Einsatz gekommen ist, kann im Falle eines Vereinswechsels für den neuen Verein in dieser Saison keine Mannschaftskämpfe mehr bestreiten.

Spielgemeinschaften:

1.3.5.      Die Teilnahme einer Spielgemeinschaft aus zwei oder mehreren Vereinen ist möglich.

1.3.6.      Der Antrag für die Teilnahme einer Spielgemeinschaft am Spielbetrieb ist vor Beginn der neuen Spielsaison beim 1. Vorsitzenden des Schachkreises Zugspitze einzureichen. Die Vereine haben der Antragstellung eine von allen Parteien unterzeichnete Vereinbarung, die die folgenden Punkte aufweist, beizufügen.

 

·          Bezeichnung der Spielgemeinschaft

·          Ziel und Zweck der Spielgemeinschaft

·          Name und Anschrift bzw. Ansprechpartner

·          Verantwortlichkeiten gegenüber den Verbänden

·          Kostenaufteilung z.B. bei Mannschafts- und Einzelwettbewerben

·          Regelung über Klassenzugehörigkeit der Mannschaften bei Auflösung

 

1.3.7.      Die Genehmigung oder Ablehnung wird durch den Vorstand mit Begründung erteilt.

 

Jugend:

1.3.8.      U20/U18/U16/U14/U12/U10: Es gelten bezüglich der Altersgrenzen sowie für im Ausland lebende Spieler die Bestimmungen des Bezirks Oberbayern.

1.3.9.      Für den Jugendbereich gilt: Teilnahmeberechtigt für Turniere mit Qualifikation für übergeordnete Turniere sind nur Spieler, die im gleichen Spieljahr keine Teilnahmeberechtigung für ein Turnier auf höherer Ebene besitzen. Jugendspieler können wahlweise in einer höheren Altersklasse oder bei den Erwachsenen mitspielen (nicht außer Konkurrenz). Qualifikationen bzw. Ehrungen können nur für die zu Turnierbeginn gewählte Altersklasse erworben werden.

Senioren:

1.3.10.  Senioren: Spielberechtigt sind Männer und Frauen, die am 31. Dezember des Spieljahres das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Einzelmeisterschaften:

1.3.11.  Über die Teilnahmeberechtigungen bei der Kreis-Einzelmeisterschaft siehe Punkt 3.4.

1.4. Spielleitung -Turnierleitung

 

1.4.1.      Die Spielleiter sind verantwortlich für die Ausschreibung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Turniere.

1.4.1.1.   Alle Turniere des Schachkreises Zugspitze, die der Qualifikation für übergeordnete Turniere dienen, sind terminlich rechtzeitig vor den übergeordneten Turnieren anzusetzen.

1.4.1.2.   Ausschreibung

   In der Ausschreibung werden festgelegt:

       Regelung der Verantwortlichkeit

       Anmeldung und Anmeldeformalitäten

       Termine

       Startgeld und evtl. Preise

       Ergebnismeldung etc.

       Hinweis auf die Datenschutzerklärung

       nicht in der Turnierordnung geregelte Einzelheiten und Abweichungen von der Turnierordnung.

 

1.4.2.      Jede Veranstaltung des Schachkreises Zugspitze wird durch einen Spielleiter bzw. einen Stellvertreter (als Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der FIDE) geleitet.

1.4.3.      Bei Jugendturnieren wird dieses Amt durch die Kreisjugendleiter ausgeübt, bei allen anderen Turnieren durch den zuständigen Kreisspielleiter (bzw. seinen Stellvertreter).

1.4.4.      Diese können im Bedarfsfall ihre Funktion an einen Beauftragten übergeben.

1.4.5.      Dieser übernimmt sodann in eigener Verantwortung die Turnierleitung.

1.4.6.      Die Spielleiter sind von Amts wegen verpflichtet, die Spiel- und Einsatzberechtigung nominierter oder eingesetzter Spieler zu überprüfen und die sich aus dem Einsatz nicht spielberechtigter oder nicht einsatzberechtigter Spieler ergebenden Korrekturen vorzunehmen.

Die Verantwortung für nicht spiel- oder einsatzberechtige Spieler liegt bei dem jeweiligen Verein.

1.4.7.      Die als Schiedsrichter eingesetzte Person hat regelkundig zu sein. Ein entsprechender Nachweis kann bei Bedarf angefordert werden. (regelkundig: z.B. Schiedsrichterlizenz)

 

1.5. Schiedsgerichtsbarkeit

 

Die Schiedsgerichtsbarkeit des Schachkreises Zugspitze gliedert sich wie folgt:

1.   Der Spiel- oder Turnierleiter des jeweiligen Turniers oder der Mannschaftsmeisterschaft.

2.   Das Turniergericht bei den Turnieren gemäß den Punkten 1.2.6., 1.2.8. und 1.2.9. (Einzelmeisterschaften der Erwachsenen)

3.   Das Schiedsgericht

1.5.1. Der Turnierleiter

Der Turnierleiter entscheidet endgültig bei den Turnieren gemäß den Punkten 1.2.7. und 1.2.10. bis 1.2.15. (Jugend-Einzelmeisterschaften, Blitz-, Schnellschach- und sonstige Turniere).

1.5.2. Das Turniergericht

Bei den in 1.2.6., 1.2.8. und 1.2.9. aufgeführten Turnieren bestimmen die Turnierteilnehmer aus ihrer Mitte ein Turniergericht, welches aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern besteht. Diese fünf Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen angehören. Bei Befangenheit eines Mitglieds des Turniergerichts rückt ein Ersatzmitglied nach. Das Turniergericht entscheidet endgültig. Als Mitglieder des Turniergerichts sollten nur regelkundige Spieler, die möglichst einen Schiedsrichterschein (mind. ehem. Turnierleiter bzw. Verbandsschiedsrichter) haben, eingesetzt werden.

1.5.3. Das Schiedsgericht

1.5.3.1.      Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt parallel zur Wahl des Kreisvorstandes.

1.5.3.2.      Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Diese fünf Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen angehören. Sie dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes sein. Bei Befangenheit eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes rückt ein Ersatzmitglied nach.

1.5.3.3.      Das Schiedsgericht muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der strittigen Turnierleiter-Entscheidung angerufen werden. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr an die Kreiskasse einzuzahlen. Diese wird bei endgültiger Entscheidung zu Gunsten des Anrufenden, auch auf höherer Ebene, diesem zurückerstattet.

1.5.3.4.      Das Schiedsgericht fällt eine Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage. Die Entscheidung wird den betroffenen Parteien schriftlich mit Begründung mitgeteilt.

1.5.3.5.      Die Anrufung des Bezirksschiedsgerichtes bleibt der Protestführenden und der angefochtenen Partei unbenommen. Die Anrufung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entscheidung erfolgen.

1.5.3.6.      Von der Beschwerde an das Schiedsgericht bzw. das Bezirksschiedsgericht gegen eine Entscheidung des Turnierleiters hat der Beschwerdeführer gleichzeitig den zuständigen Turnierleiter zu verständigen.

1.5.4. Proteste

1.5.4.1.      Gegen die Entscheidung eines Turnierleiters oder Schiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden.

1.5.4.2.      Proteste, die einen Mannschaftskampf betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach dem Wettkampf schriftlich mit Begründung beim Kreisspielleiter einzureichen. Der Protest muss, soweit zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, auf der Spielberichtskarte und im Rahmen der Online-Ergebnismeldung angekündigt werden.

1.5.4.3.      Proteste bezüglich der Zulassung von Spielern zu Einzelmeisterschaften: Ein Protest ist unverzüglich (d.h. möglichst vor Beginn der ersten Runde des Turniers) an den Spielleiter oder das zuständige Turniergericht zu richten.

1.5.4.4.      Über den Einspruch entscheidet der zuständige Spielleiter. Nur bei möglicher Befangenheit eines Kreisspielleiters entscheidet der zweite Spielleiter.

1.5.4.5.      Die Anrufung der Schiedsgerichtsbarkeit wird gesondert geregelt.

1.6. Strafmöglichkeiten

 

1.6.1.      Der Kreisvorstand kann bei grob unsportlichem Verhalten eines Spielers bei einem offiziellen Turnier im Bereich des DSB diesen bis zu einem Jahr für alle Turniere des Schachkreises Zugspitze sperren.

1.6.2.      Spieler, welche die Teilnahme an einem Turnier beim zuständigen Spielleiter zugesagt haben und dann an dem Turnier ohne rechtzeitige Entschuldigung nicht teilnehmen, haben das vorgesehene Startgeld an den Schachkreis Zugspitze zu entrichten.

1.7. Austragungsort – Ausrichter Ausschreibung?

 

1.7.1.      Der Austragungsort einer Meisterschaft, ausgenommen dezentrale Mannschafts- und Pokalmeisterschaften, wird durch Zuschlag bestimmt. Den Zuschlag erhält ein Bewerber, welcher die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung erfüllt. Bewerbungen können nur von den Schachvereinen, -clubs und -abteilungen des Schachkreises Zugspitze eingebracht werden. Sie sind formlos an die zuständigen Spielleiter zu richten, welche im Einvernehmen mit dem Vorstand den Zuschlag erteilen. Sind mehrere Bewerber vorhanden, wird möglichst nach wechselnden Austragungsorten entschieden, wobei auf regionale Verteilung Rücksicht genommen werden soll.

1.7.2.      Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist Ausrichter der Schachveranstaltung und für die ordnungsgemäße örtliche Vorbereitung, soweit als erforderlich für die Quartierbeschaffung, die Bereitstellung eines ausreichend großen Turniersaales, von Spielmaterial, Turnierhilfsmitteln und für die Beschaffung von Ehrenpreisen verantwortlich.

1.7.3.      Der ausrichtende Verein übernimmt mit der Bewerbung und dem folgenden Zuschlag alle finanziellen Verpflichtungen der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Der Ausrichter übernimmt die Kosten für Übernachtung inklusive Frühstück für die Turnierleiter, soweit sie erforderlich sind und davon Anspruch genommen wird. Für Verpflegung gilt ein Tagessatz analog der Bundesliga. Fahrtkostenerstattung für die Turnierleiter gewährt der Schachkreis.

1.7.4.      Findet sich kein Ausrichter, so kann eine Durchführung des Turniers nicht garantiert werden.

1.8. Spielregeln

 

1.8.1.      Für die Turniere des Schachkreises Zugspitze gelten in der angegeben Reihenfolge:

-die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE),

-diese Turnierordnung (TO).

-die jeweilige Turnierausschreibung

Sofern keine dieser Regelung greift, gilt die Turnierordnung des jeweils nächsthöheren Verbandes.

1.8.2.      Jeder Spieler, der mehr als eine Stunde nach dem planmäßigen Beginn der Spielzeit am Schachbrett eintrifft, verliert die Partie, ausgenommen die Turnierbestimmungen setzen etwas anderes fest oder der Schiedsrichter entscheidet anders.

1.9. Rauchverbot

 

Auf allen offiziellen Veranstaltungen des Schachkreises Zugspitze ist das Rauchen nicht gestattet.


 

2. Mannschaftsmeisterschaften

Alle Punkte dieses Spielordnungsabschnittes 2 gelten modifiziert für Vierer- und Sechsermannschaften
(Angabe in eckigen Klammern [..]).

2.1. Mannschaftsaufstellungen

Die Mannschaften bestehen aus:

a)    in den allgemeinen Klassen: 8 Stamm- bzw. 6 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspielern

b)   Bewerbe mit 4er-Mannschaften: 4 Stammspieler, beliebig viele Ersatzspieler

Diese Ersatzspielerregelung gilt abweichend von a) und b) ebenfalls für die jeweils niedrigstrangige oder einzige Mannschaft eines Vereins. Stammspieler sind in niedrigrangigeren Mannschaften nicht spielberechtigt. Es muss mindestens die Hälfte einer Mannschaft zu einem Mannschaftskampf antreten.

 

2.2. Brettfolgemeldung

 

2.2.1. Meldung

Die Anmeldung von Mannschaften zur kommenden Saison sowie die Brettfolgemeldungen müssen jeweils nach Aufforderung dem zuständigen Spielleiter form- und termingerecht gemeldet werden.
Für die allgemeinen Klassen gelten folgende Stichtage: 31. Juli für Anmeldung von Mannschaften und 31. August für die Aufstellungen. Für die übrigen Wettbewerbe werden die Stichtage in der Ausschreibung festgelegt, sofern diese Spielordnung nicht etwas Anderes besagt.

2.2.2. Spielberechtigung

2.2.2.1.  Spielerwechsel sind bis zum Ende der Brettfolgemeldungsfrist möglich.

2.2.2.2.  Spieler, welche zu einem festgesetzten Stichtag für den betreffenden Verein keine Spielberechtigung besitzen oder beantragt haben, werden vom Turnierleiter aus der Liste gestrichen. Im Zweifelsfall wird für den neuen Verein des Spielers entschieden.

2.2.3. Prüfung und Freigabe der Brettfolgemeldungen

Die Freigabe der Aufstellungen erfolgt spätestens drei Wochen nach Ende der Meldefrist. Änderungen nach diesem Stichtag führen zu keiner Anpassung der Aufstellung, insbesondere müssen Ersatzspieler nicht mehr zu Stammspielern aufrücken.

Die Vereine haben daher auf eine korrekte Aufstellung zu achten. Dem zuständigen Spielleiter sind auch die Aufstellungen der auf höherer Ebene gemeldeten Mannschaften mitzuteilen. Der Spielleiter kann Brettfolgemeldungen nach Ablauf der Meldefrist ohne Rücksprache ändern, wenn:

2.2.3.1      Spieler auf nachrangigen Brettern um mehr als 300 DWZ-Punkte besser sind, sofern der betreffende Verein dies nicht bei der Abgabe der Brettfolgemeldung schriftlich plausibel begründet hat. Die Begründung muss einen schachlichen Zusammenhang haben, strategische Überlegungen sind als Begründung nicht zugelassen.

2.2.3.2      bei sonstigen Fehlern.

2.2.4. Ersatzspieler

Die jeweils zum Einsatz kommenden Ersatzspieler müssen in der gemeldeten Reihenfolge unter Aufrücken von hinten angeschlossen werden.

2.2.6. Nachmeldungen

2.2.6.1.      Es sind maximal zwei Nachmeldungen pro Mannschaft möglich. Abweichend hierzu gilt, dass für die niedrigstrangige Mannschaft eines Vereines, die mit 8-er oder 6-er Mannschaften ausgetragen werden und für alle Klassen die mit 4er-Mannschaften ausgetragen werden sowie alle Jugendmannschaften eine unbeschränkte Zahl von Nachmeldungen zulässig ist. Ebenso ist für Klassen aus denen kein Auf- oder Abstieg ausgespielt wird, eine unbeschränkte Anzahl von Nachmeldungen zulässig.

2.2.6.2.      Die nachgemeldeten Spieler müssen eine vorläufige Spielgenehmigung vom Schachbezirk Oberbayern besitzen. Diese vorläufige Spielgenehmigung ist dem Kreisspielleiter und dem Webmaster sieben Tage vor dem erstmaligen Einsatz des betroffenen Spielers bei der Nachmeldung mitzuschicken. Nachmeldungen müssen unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum erfolgen. Hat der betreffende Spieler schon länger eine Spielgenehmigung von diesem Verein, so genügt die Passnummer.

2.2.6.3.      Sobald der Spieler auf der Homepage in der Meldeliste steht, ist er spielberechtigt.

2.2.6.4.      Nachgemeldete Spieler sind in die Meldereihenfolge hinten anzuschließen.

2.2.6.5.      Nachmeldungen sind bei Nachholspielen oder Relegationsspielen nicht möglich.

2.2.7. Strohmännerklausel

Der Spielleiter streicht solche Meldungen und hängt sie hinten an der Brettfolge an. Vereine, die mit zwei oder mehr Mannschaften teilnehmen, sind nicht berechtigt, mehr als einen Strohmann pro Mannschaft zu melden. Als Strohmann gilt, wer in den letzten drei Jahren keine Veranstaltung gemäß Spielordnung Punkt 1.2.1. bis 1.2.9. mitgespielt hat oder die Teilnahme an einem vergleichbaren Turnier außerhalb des Schachkreises nachweisen kann. In Zweifelsfällen ist jedoch zugunsten des meldenden Vereins zu entscheiden.

2.3. Brettordnung

2.3.1. Brettbenennung

Jedes Brett muss beim Wettkampf namentlich benannt sein. Dies gilt nicht, wenn es sich um die jeweils untersten Bretter handelt.

2.3.2. Brettmeldung

Die Brettfolgemeldung erfolgt durch die Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor dem festgesetzten Wettkampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden Bedenkzeitabzug von jeweils mindestens 15 min. bei allen Spielern dieser Mannschaft.

2.3.3. Spieler wird genullt

Ein Spieler wird genullt, wenn an einem Brett vor ihm ein Spieler mit einer höheren Meldenummer eingesetzt wird. Ein Tausch der Bretter ist nicht zulässig.

 

2.3.3.1. Mehrfachaufstellung

Ein Spieler darf zeitgleich nur in einer Mannschaft und in dieser nur einmal aufgestellt werden. Bei Mehrfachaufstellungen gilt der Spieler in der niedrigeren Mannschaft als nicht spielberechtigt. (siehe 2.3.3). Diese Mehrfachaufstellungsklausel schließt Mannschaften auf höherer Ebene ausdrücklich mit ein.
(zeitgleich bedeutet: für den nach Spielplan vorgesehenen Termin. Auch bei Durchführung eines Mannschaftskampfes an einem Ersatztermin gilt als Maßstab der nach Spielplan festgelegte Termin.)

 

2.3.4. Einsetzen nicht Spielberechtigter

Wird ein für die Mannschaft nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt, so wird der

Wettkampf mit 0:8 [0:6; 0:4] gewertet.

2.3.5. Brettfarbregelung

Der Heimverein hat an den Brettern mit ungerader Nummer Schwarz und an den Brettern mit gerader Nummer Weiß. (Ausnahme siehe 4.1.2.6)

2.4. Bedenkzeit

2.4.1. Allgemein

Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug in jeder Zeitphase. (Fischer kurz)
Hängepartien werden ausgeschlossen.

2.4.2. Bedenkzeit Jugendliche U16 und Senioren

Die Bedenkzeit pro Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug in jeder Zeitphase. (Fischer kurz)
Hängepartien werden ausgeschlossen.

2.4.3. Bedenkzeit Jugendliche U12 (und U10)

Es wird nach FIDE-Regeln gespielt.
Die
Bedenkzeit für Turnierpartien im Rahme von Mannschaftskämpfen und Einzelmeisterschaften beträgt 55 Minuten pro Spieler und Partie zuzüglich 5 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug.
Ergänzend besteht Mitschreibpflicht für jeden Spieler bis 5 Minuten vor Fall des eigenen Blättchens. Es gibt keine Hängepartien.

 

2.4.4. Spielmaterial

2.4.4.1 FIDE-zugelassene Uhren

Im Rahmen von Mannschaftskämpfen mit Fischer-Bedenkzeit sind Schachuhren mit Zulassung der FIDE einzusetzen. Ein evtl. Einsatz abweichender Uhren ist vor den Mannschaftskämpfen bei der Spielleitung zu beantragen.

2.4.4.2.  Es ist geeignetes und funktionstüchtiges Spielmaterial einzusetzen

 

2.5. Spieltag und Spielbeginn

2.5.1. Spieltage

2.5.1.1.      Die A- und B-Klasse haben einen anderen Spieltag als die Zugspitzliga und Kreisklasse und C-Klasse. Termine von Mannschaftskämpfen und des 4er- Pokals dürfen nicht zusammenfallen, jedoch am gleichen Wochenende (z.B. Samstags- und Sonntagstermine) stattfinden.

2.5.1.2.      Die allgemeinen Klassen und die C-Klassen spielen an Sonntagen um 10:00 Uhr.

2.5.1.3.      Die Senioren-Mannschaften spielen an Sonntagen um 10:00 Uhr, allerdings nur sofern ausreichend Termine zur Verfügung stehen. Sonst spielen sie wie die Jugendlichen U16.

2.5.1.4.      Pokal-Mannschaften spielen an Samstagen oder Sonntagen um 9:00 Uhr und um 15:00 Uhr. An den ersten Terminen finden möglichst jeweils zwei Mannschaftskämpfe statt. Das Endspiel ist nach Möglichkeit an einem gesonderten Termin auszuführen.
Bei vor Wettkampf ausgelosten Runden: Die Pokal-Mannschaften spielen am Ort der Heimmannschaft jeweils an Samstagen oder Sonntagen um 10:00 Uhr.

2.5.1.5.      Die Jugendlichen U16 spielen an Samstagen um 14:00 Uhr.

2.5.1.6.      Die Jugendlichen U12 spielen an Samstagen um 10:00 Uhr (10:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr). Spielrunden nach 10:00 Uhr eines Rundenblocks können vorgezogen werden. Es müssen jedoch alle Mannschaftsführer damit einverstanden sein.

2.5.2.  Spielpläne

2.5.2.1.      Die Spielpläne werden vom zuständigen Turnierleiter erstellt. Dabei legen die Kreisspielleiter fest, welche Termine der allgemeinen und C-Klassen mit überregionalen Ligen als ein Spieltag gelten.

2.5.2.2.      Mannschaftskämpfe aller Klassen werden nicht angesetzt zu folgenden Zeiten: Allerheiligen (1.11.), Weihnachten bis einschließlich Hl. Dreikönig (24.12. – 6.1.), 03. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), Faschingssamstag / -sonntag, Ostern, Pfingsten und Muttertag (2. Sonntag im Mai). Ferner werden auch an Wahlsonntagen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl) keine Mannschaftskämpfe angesetzt. Diese Regelung hat Vorrang vor anderen Bestimmungen und Erwägungen, insbesondere der Termingleichheit mit höheren Ligen. Keine Mannschaft kann verpflichtet werden, an einem der genannten Tage zu spielen.

2.5.3. Spielverlegungen

2.5.3.1.      Spielverlegungen sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich. Der neue Termin sollte sich innerhalb von acht Tagen vor dem angesetzten Rundentermin befinden. Es sei denn, der zuständige Spielleiter genehmigt einen anderen Termin.

2.5.3.2.      Der Spielleiter ist über diese Verlegung schriftlich zu informieren, wobei die Mannschaftsführer beider Mannschaften verantwortlich zeichnen müssen.

2.5.3.3.      Spielverlegungen wegen Privat-Turnieren sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Spielverlegungen auf einen Termin nach den letzten vom Turnierleiter festgesetzten Mannschaftskampf, es sei denn die Turnierleitung entscheidet in begründeten Ausnahmefällen anders.

2.5.4. Spielabsagen

2.5.4.1.      Kurzfristige Absagen sind nur in Fällen höherer Gewalt möglich (Krankheit einzelner Spieler, Unfälle oder schlechte Straßen- oder Witterungsverhältnisse gelten nicht als höhere Gewalt!).

2.5.4.2.      Im Falle einer zulässigen Absage hat die Verständigung des Gegners sofort, jedoch in jedem Fall innerhalb einer Stunde nach dem festgelegten Termin zu erfolgen. (Innerhalb der zulässigen Karenzzeit). Außerdem ist der entsprechende Spielleiter über die Spielabsage schriftlich zu informieren.

2.5.4.3.      Über das Vorliegen höherer Gewalt entscheidet der Kreisspielleiter zusammen mit dem 1. und 2. Vorsitzenden.

2.6. Ergebnismeldung und Platzierung

2.6.1. Ergebnismeldung

2.6.1.1.      Die Heimmannschaft gibt das Mannschaftsergebnis mit allen Einzelergebnissen am Spieltag bis spätestens acht Stunden nach dem festgesetzten Spielbeginn auf der Homepage des Schachkreises Zugspitze ein. In der Ergebnismeldung sind kampflose Ergebnisse richtig einzugeben und besondere Vorkommnisse, z.B. Proteste zu vermerken.

2.6.1.2.      Die Originalspielberichtskarte mit den Unterschriften ist bis drei Wochen nach Saisonabschluss vom Heimverein aufzubewahren.

2.6.1.3.      Im Protestfalle ist die Originalspielberichtskarte an den zuständigen Turnierleiter zu schicken.

2.6.2.  Nichtantreten einer Mannschaft

2.6.2.1.      Tritt eine Mannschaft bei einem Wettkampf nicht an, so hat sie 0:8 [0:6; 0:4] verloren. Auch das kampflose Vereinbaren von Ergebnissen gilt als Nichtantreten.

2.6.2.2.      Beide Mannschaften stehen als erste Absteiger fest, wenn eine solche

Absprache innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des letzten Spieltages der Saison nachgewiesen wird – der zuständige Turnierleiter kann gegebenenfalls Beobachter entsenden. Vorher ermittelte Absteiger steigen nicht ab (siehe auch 2.6.1.1 und 2.6.1.2 zweiter Absatz sinngemäß). Alle Begegnungen gegen andere Mannschaften werden nicht gewertet. Die Finanzordnung gilt hier sinngemäß.

2.6.2.3.      Wurde mit Zustimmung des Turnierleiters zwischen zwei Mannschaften ein kampfloses 0:0 vereinbart, so gelten beide im Sinne des obigen Absatzes als angetreten.

2.6.2.4.      Eine Mannschaft gilt auch dann als nicht angetreten, wenn sie mit weniger als der Hälfte der Spieler zum Wettkampf antritt.

2.6.3. Platzierung

2.6.3.1.      Die Reihenfolge der Mannschaften einer Gruppe wird nach Mannschaftspunkten (Sieg 3, Unentschieden 1, Niederlage 0; es zählt das Verhältnis der Brettpunkte, wobei in einem Kampf beidseitig nicht besetzte Bretter nicht zur Wertung herangezogen werden) ermittelt.

 

2.6.3.2.      Bei Gleichstand entscheiden die erzielten Brettpunkte. Bei nochmaligem Gleichstand werden Stichkämpfe angesetzt, soweit eine Entscheidung notwendig ist. Sollten etwaige kampflose 8:0 [6:0; 4:0] Ergebnisse über Auf- oder Abstieg entscheiden, so ist auf Verlangen der Nächstbetroffenen die Entscheidung durch einen Stichkampf herbeizuführen, sofern der Brettpunktevorsprung nicht mehr als 3,5 [2,5; 1,5] Brettpunkte beträgt. Diese Regelung findet keine Anwendung auf Mannschaften, die selbst eine 0:8 [0:6; 0:4] Entscheidung im obigen Sinne verursacht haben.

2.6.4. Rückzug von gemeldeten Mannschaften

Für Rückzüge von Mannschaften nach dem festgesetzten Stichtag sind grundsätzlich Strafgebühren fällig; diese sind in der Finanzordnung geregelt.

Wird eine Mannschaft nach der Anmelde- und vor Ende der Brettfolgemeldungsfrist von der Mannschaftsmeisterschaft gänzlich oder in eine tiefere Klasse zurückgezogen, kann der Spielleiter die Klassen unter Maßgabe von 2.7.4 und 2.7.5 dieser Spielordnung anpassen.

Wird eine Mannschaft nach der Brettfolgemeldungsfrist von der Mannschaftsmeisterschaft zurückgezogen, gilt diese Mannschaft als Absteiger (siehe 2.6.2.2.). Alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Begegnungen mit dieser Mannschaft werden gestrichen.

2.7. Austragungsmodus

2.7.1. Einteilung der Mannschaften

Die Einteilung in Klassen und Gruppen wird vom zuständigen Turnierleiter vorgenommen. Mannschaften des gleichen Vereins werden, wenn dies möglich ist, auf verschiedene Gruppen aufgeteilt, ansonsten spielen sie in der 1. Runde gegeneinander. Auf geographische Gesichtspunkte soll Rücksicht genommen werden.

2.7.2. Ausrichter

Der Heimverein ist für die Ausrichtung und Durchführung des Wettkampfes und die Bereitstellung des Spielmaterials und des Spiellokales verantwortlich.

2.7.3. Allgemeine Klassen

2.7.3.1.      In der Zugspitzliga wird mit 8er-Mannschaften gespielt

2.7.3.2.      In der Kreisklasse, A-Klasse und B-Klasse wird mit 6er-Mannschaften gespielt.

2.7.3.3.      In der C-Klasse wird mit 4er-Mannschaften gespielt.

2.7.3.4.      In der Zugspitzliga, Kreisklasse und A-Klasse gibt es je eine Gruppe mit 10 Mannschaften.

2.7.3.5.      In der B-Klasse und der C-Klasse gibt es eine oder mehrere gleich große Gruppen.

2.7.4. Aufstieg

2.7.4.1.      Der Meister der Zugspitzliga steigt in die Bezirksliga Oberbayern auf.

2.7.4.2.      Der Sieger und der Zweitplatzierte der Kreisklasse steigen in die Zugspitzliga auf.

2.7.4.3.      Der Sieger und der Zweitplatzierte der A-Klasse steigen in die Kreisklasse auf.

2.7.4.4.      Die B-Klassen-Gruppensieger steigen in die A-Klasse auf.

2.7.4.5.      In der C-Klasse wird kein Aufstieg ausgespielt.

2.7.4.6.      Verbleiben durch Verzicht, Rückzug oder Aufstieg nach Oberbayern und nach Anwendung von 2.7.5.4. weniger als die vorgeschriebene Anzahl von Mannschaften in einer Spielklasse, so geht das Aufstiegsrecht an die nächstplatzierte Mannschaft über.

2.7.4.7.      In nicht geregelten Fällen entscheidet der Spielleiter.

2.7.5. Abstieg

2.7.5.1.      Die zwei Letzten der Zugspitzliga steigen in die Kreisklasse ab.

2.7.5.2.      Die zwei Letzten der Kreisklasse steigen in die A-Klasse ab.

2.7.5.3.      Die zwei Letzten der A-Klasse steigen in die B-Klasse ab.

2.7.5.4.      Aus der B-Klasse steigt keine Mannschaft ab.

2.7.5.5.      Falls es zu einem verstärkten Abstieg (mehr als eine Mannschaft) von Zugspitz- Mannschaften aus der Bezirksliga Oberbayern kommt, werden im darauffolgenden Spieljahr die Anzahl der Mannschaften in der Zugspitzliga und die Zahl der Absteiger in der Zugspitzliga sowie in den untergeordneten Klassen entsprechend erhöht. Verbleiben durch Rückzug, Verzicht oder Aufstieg weniger als die vorgesehene Anzahl von Mannschaften in einer Spielklasse, so wird zunächst die Anzahl der Absteiger bis auf eins reduziert.

2.7.5.6.      In nicht geregelten Fällen entscheidet der Spielleiter.

2.7.6. Jugend U12

Es wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften.

2.7.6.1.   Auf- und Abstieg

Ein Auf- und Abstieg kommt nicht vor.

2.7.6.2.   Brettfolgemeldung

Wird die Spielklasse mit Vor- und Endrunde ausgetragen, kann vor der Endrunde die Aufstellung der gemeldeten Mannschaften geändert werden.

2.7.7. Jugend U20 und Jugend U16   

Es wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der Zahl der teilnehmenden Mannschaften.

2.7.7.1.   Auf- und Abstieg

Der Aufstieg richtet sich nach der oberbayerischen Turnierordnung. Bei Verzicht steigt der Nächstplatzierte auf. Ein Abstieg kommt nicht vor.

2.7.8. Senioren

Es wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der Zahl der teilnehmenden Mannschaften.

2.7.8.1.   Auf- und Abstieg

Der Aufstieg richtet sich nach der oberbayerischen Turnierordnung. Bei Verzicht erhält der Nächstplatzierte das Aufstiegsrecht. Ein Abstieg kommt nicht vor.

2.8. Auf- und Abstieg steht nicht eindeutig fest

Stehen Auf- oder Absteiger nicht eindeutig fest, so setzt der Spielleiter Stichkämpfe an, wobei der Austragungsort, d.h. Heim- oder Auswärtsspiel, durch Auslosung bestimmt wird. Bei unentschiedenem Ausgang entscheidet die Berliner Wertung. Bei Gleichstand der Wertungspunkte entscheidet der Sieg auf dem höchsten Brett. Enden alle Partien remis entscheidet jeweils eine Blitzpartie (mit vertauschten Farben), enden wiederum alle Partien Remis, so entscheidet das Los, d.h. der Sieger wird direkt nach dem Mannschaftskampf durch das Werfen einer Münze ermittelt.

 

2.9. Ehrengaben

Der Schachkreis kann an die Mannschaftsmeister jeder Spielklasse Urkunden als Ehrengaben vergeben.

2.10. Schiedsrichter bei Mannschaftskämpfen

2.10.1.   Jeder Mannschaftskampf wird von einem Schiedsrichter geleitet.

2.10.2.   Die Schiedsrichter haben die Pflichten und Befugnisse gemäß den Bestimmungen der FIDE-Regeln.

2.10.3.   Die Schiedsrichter treffen alle notwendigen Entscheidungen während der Mannschaftskämpfe.

2.10.4.  Der Schiedsrichter kann sich der Hilfe eines oder mehrerer Assistenten bedienen.

2.10.5.  Soweit nichts anderes bestimmt, wird bei Wettkämpfen, die nicht zentral ausgerichtet werden, der Schiedsrichter vom Heimverein gestellt. Dieser Schiedsrichter muss regelkundig sein. Er kann auch Teilnehmer der Heimmannschaft oder der Gastmannschaft sein.

2.10.6.  Nur die von der Spielleitung bestellten Schiedsrichter haben Anspruch auf Erstattung der Kosten nach der Finanzordnung.

2.10.7.  Ist ein bestellter Schiedsrichter nicht pünktlich anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer solange die Kampfleitung und sind Schiedsrichter. Im Streitfalle gibt die Entscheidung des Heimmannschaftsführers den Ausschlag.

2.10.8.  Reklamiert ein Spieler in einem Mannschaftskampf, der nicht von einem von der Spielleitung bestellten Schiedsrichter geleitet wird, Remis nach Richtlinie III.5 der FIDE-Regeln, so wird entsprechend dieser Richtlinie verfahren, mit der Maßgabe, dass der Spielleiter die Entscheidung trifft.

2.10.9    Die Mannschaftsführer sind angehalten, alles zu unternehmen, um einen Mannschaftskampf zum vorgesehenen Ende zu führen. Ist der Abbruch einzelner Partien oder des gesamten Mannschaftskampfes nicht zu vermeiden, so ist ein von beiden Mannschaftsführern unterzeichneter, gemeinsamer Bericht vorzulegen.

3. Einzelmeisterschaften

3.1. Allgemeines

3.1.1.     Die Einzelmeisterschaften werden getrennt nach Allgemeiner Klasse, Damen und Senioren einerseits und Jugend U18, Jugend U16, Jugend U14, Jugend U12 und Jugend U10 andererseits ausgetragen.

3.1.2.       Auf Wunsch eines Veranstalters können diese Meisterschaften auch an einem Ort  ausgerichtet werden. Die Einzelmeisterschaften finden immer in der schulfreien Zeit im Januar (um Hl. Dreikönig) statt. Dabei ist zu beachten, dass möglichst wenige Urlaubstage von den Teilnehmern in Anspruch genommen werden müssen, d.h.  nach Möglichkeit ist das ganze Wochenende mit einzubeziehen.

3.2. Bedenkzeit

3.2.1.      Die Bedenkzeit bei den Kreis-Einzelmeisterschaften beträgt für alle Gruppierungen außer U10/12 90Minuten für 40 Züge, 30 Minuten für den Rest der Partie, zudem in jeder Zeitphase 30 Sekunden Zeitgutschrift je Zug. Es gibt keine Hängepartien.

3.2.2.      Die Pause zwischen zwei Partien soll mindestens 30 Minuten betragen.

3.2.3      Für die Jugend U10/U12 gilt: Es wird nach FIDE-Regeln gespielt.

Die Bedenkzeit für Turnierpartien im Rahme von Mannschaftskämpfen und Einzelmeisterschaften beträgt 55 Minuten pro Spieler und Partie zuzüglich 5 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug.
Ergänzend besteht Mitschreibpflicht für jeden Spieler bis 5 Minuten vor Fall des eigenen Blättchens. Es gibt keine Hängepartien.

 

3.3. Austragungsmodus

3.3.1. Allgemeine Klasse

Die Einzelmeisterschaft der allgemeinen Klasse wird in einer Meisterklasse 1, Meisterklasse 2, einer Hauptturnierklasse, Damenklasse und der Seniorenklasse nach Schweizer System ausgetragen und zwar jeweils mit sieben Runden. Ob eine Spielklasse ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter anhand der Teilnehmerzahl.

3.3.2. Damenmeisterin

Wenn im Rahmen der Einzelmeisterschaften (allgemeine Klasse) eine Damenmeisterin ermittelt wird, sich aber keine Teilnehmergruppe ergibt, werden die erzielten Punkte im Hauptturnier einfach, in der Meisterklasse 2 eineinhalbfach und in der Meisterklasse 1 doppelt gezählt. Die Dame, welche die daraus resultierende höchste Punktzahl erzielt hat, ist Damenmeisterin. Zur Ermittlung der Platzierung bei Punktgleichheit zählen zuerst die höhere Spielklasse und dann die Bestimmungen nach Art. 3.4.

3.3.3. Seniorenmeister

Wenn im Rahmen der Einzelmeisterschaften (allgemeine Klasse) ein Seniorenmeister ermittelt wird, sich aber keine Teilnehmergruppe ergibt werden die erzielten Punkte im Hauptturnier einfach, in der Meisterklasse 2 eineinhalbfach und in der Meisterklasse 1 doppelt gezählt. Der Senior, welcher die daraus resultierende höchste Punktzahl erzielt hat, ist Seniorenmeister. Zur Ermittlung der Platzierung bei Punktgleichheit zählen zuerst die höhere Spielklasse und dann die Bestimmungen nach Art. 3.4.

3.3.4. Jugend

3.3.4.1.   Jugend U18, Jugend U16, Jugend U14

Es werden sieben Runden nach Schweizer System gespielt. Über den Austragungsmodus und die Rundenzahl bei weniger als 12 Teilnehmern entscheidet der Turnierleiter.

Je Klasse wird eine Damenmeisterin ausgespielt. Ergibt sich kein eigenes Mädchen- bzw. Damenturnier, so wird die entsprechende Klasse gemeinsam mit der allgemeinen Jugend-Klasse ausgespielt,

3.3.4.2.   Jugend U12, Jugend U10 und Jugend U8

Über den Austragungsmodus und die Rundenzahl in der U12 sowie U10 entscheidet der Turnierleiter. Die gespielte Rundenzahl soll möglichst gleichmäßig auf drei Tage verteilt werden. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl in der Jugend U12 und/oder Jugend U10 und /oder Jugend U8 werden bis zu drei Altersklassen zu einem Turnier zusammengefasst, aber getrennt gewertet.

Je Klasse wird eine Damenmeisterin ausgespielt. Ergibt sich kein eigenes Mädchen- bzw. Damenturnier, so wird die entsprechende Klasse gemeinsam mit der allgemeinen Jugend-Klasse ausgespielt,

 

3.4. Teilnahmeberechtigung

3.4.1. Allgemeines

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Spieler, für die zum 1.12. des Vorjahres eine entsprechende Spielberechtigung vorliegt. Es gelten die Bestimmungen von Punkt 1.3. dieser Spielordnung sinngemäß.

3.4.1.1.    Jeder Verein darf beliebig viele Meldungen abgeben.

3.4.1.2.    Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist nicht vorgesehen, es sei denn, dass dies aus räumlichen Gründen unumgänglich ist. In diesem Falle entscheidet der zuständige Turnierleiter nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden über die Zulassung. Ergänzend hierzu gelten für die Zulassung zur Meisterklasse 1 (M1) und Meisterklasse 2 (M2)der Allgemeinen Klasse folgende Auswahlkriterien.

3.4.1.3.    Gastspieler ohne aktive Spielberechtigung im Schachkreis Zugspitze können nur über die Ausrichterfreiplätze eine Teilnahme beantragen. Über die Teilnahme entscheiden 1. und 2. Spielleiter gemeinsam. Gastspieler können weder eine Aufstiegsberechtigung erspielen noch erhalten diese Preise.

3.4.2.   Beschränkungen

In der Meisterklasse 1 werden 24 Spieler zugelassen, in der Meisterklasse 2 werden 32 Spieler zugelassen. Je nach Teilnehmerzahl kann der Turnierleiter diese Zahlen jedoch um bis zu 2 nach oben oder unten korrigieren. Die Auswahl wird vom Turnierleiter nach Ablauf der Anmeldefrist in folgender Reihenfolge vorgenommen:

3.4.2.1.   Meisterklasse 1

·        Absteiger aus der letzten oder vorletzten oberbayerischen Meisterschaft Spieler mit mehr als 50% aus der letzten oder vorletzten M1 Die ersten Fünf aus der letzten oder vorletzten M2

·        Die beiden Kreis-Einzelpokalfinalisten

·        Ein Freiplatz für den Ausrichter

·        Auffüllung auf 24 Teilnehmer nach DWZ-Zahlen mit Stichtag 1.12. Hierbei werden vorrangig Spieler berücksichtigt, die nicht in den vergangenen beiden Jahren aus der M1 abgestiegen sind.

·        Weitere freie Plätze werden durch Klassenerhalt nach Rangfolge der jeweils letzten

Kreis-Einzelmeisterschaft besetzt.

·        Zwei Freiplätze für geeignete Jugendspieler, die die Kreisjugendleiter als Fördermaßnahme bei Bedarf vergeben.

3.4.2.2.   Meisterklasse 2

·        Absteiger aus der M1 des letzten oder vorletzten Jahres

·        Spieler mit mehr als 50% aus der letzten oder vorletzten M2

·        Die ersten Fünf aus dem letzten oder vorletzten Hauptturnier.

·        Ein Freiplatz für den Ausrichter.

·        Auffüllung auf 32 Teilnehmer nach DWZ-Zahlen mit Stichtag 1.12. Hierbei werden vorrangig Spieler berücksichtigt, die nicht in den vergangenen beiden Jahren aus der M2 abgestiegen sind.

·        Weitere freie Plätze werden durch Klassenerhalt nach Rangfolge der jeweils letzten Kreis-Einzelmeisterschaft besetzt.

3.4.2.3.   Hauptturnierklasse

Alle sonstigen Spieler. Für jugendliche Spieler gilt 1.3.10.

3.4.3.   Sonstiges

3.4.3.1.    Besitzt ein Spieler zwei oder mehr Qualifikationen (z.B. aus zwei Jahren) so gilt immer die bessere oder jüngere Qualifikation, d.h. eine Übertragung der zweiten Qualifikation auf ein späteres Jahr ist nicht möglich.

3.4.3.2.    Für M1 und M2 gilt: ein für das nächste Jahr erworbenes Teilnahmerecht kann auch, falls der Spieler einmal aussetzen will, im darauffolgenden Jahr wahrgenommen werden.

3.4.3.3.    Ein Spieler, der aufgrund seiner Vorberechtigung oder seiner Wertungszahl die Qualifikation für die Meisterklasse 1 oder 2 besitzt, darf nur in dieser Gruppe antreten außer der Turnierleiter entscheidet auf Antrag anders.

3.5. Auslosung und Platzierung

3.5.1.      Bei der Auslosung 2 hat die gleiche Punktzahl Vorrang vor dem Farbenwechsel. Wenn möglich sind  Vereinszugehörigkeiten bei der Auslosung in den ersten beiden Runden zu berücksichtigen.

3.5.2.      Die Ermittlung der Platzierung bei Anwendung des Schweizer Systems erfolgt nach folgenden Kriterien:

1.  Punkte

2.  modifizierte Buchholzwertung (das schlechteste Ergebnis wird gestrichen)

3.   Sonneborn-Berger-Wertung

4.   Direkter Vergleich

5.   Zahl der Gewinnpartien

6.   Blitzentscheid (findet nur dann Anwendung, falls es sich um Aufstiegsberechtigungen handeln)

3.5.3.      Die Ermittlung der Platzierung bei einem Rundenturnier erfolgt nach folgenden Kriterien:

1.    Punkte

2.    Sonneborn-Berger

3.    Zahl der Gewinnpartien

4.    Direkter Vergleich

5.    Blitzentscheid, falls das Ergebnis des direkten Vergleichs Remis ist.

[zunächst 2 Blitzpartien (5 min. Bedenkzeit) mit vertauschten Farben; bei Gleichstand eine weitere Partie mit Auslosung der Farbe. Der Weißspieler muss bei einer Bedenkzeit von 6 min. gegen 5 min. gewinnen.]

3.6. Rücktritt und Ausschluss vom Turnier.

3.6.1.      Wer das Turnier nicht ordnungsgemäß beendet (z.B. unentschuldigter Nichtantritt zur letzten Runde), hat eine Ordnungsgebühr in Höhe von 20 € zu zahlen. Die Spieler bleiben bis zur Bezahlung der Gebühr für alle Turnierveranstaltungen inkl. Mannschaftskämpfe des Schachkreises gesperrt.

3.6.2.      Teilnehmer, die vor Beendigung des Turniers ohne Angabe von Gründen und ohne Mitteilung an den Turnierleiter abreisen, werden für zwei Jahre von der Teilnahme an diesem Turnier ausgeschlossen.

3.7. Anmeldung und Anwesenheitskontrolle

3.7.1. Anmeldefrist

Die Anmeldung zu den Einzelmeisterschaften erfolgt bis zum 28.12. des Vorjahres.

3.7.2. Gültigkeit der Anmeldung

Die Anmeldung erhält erst dann Gültigkeit, wenn das vorgesehene Startgeld rechtzeitig auf ein vom Turnierleiter angegebenes Konto eingezahlt worden ist.

 

3.7.2.1.    Angemeldete Spieler, die am Turniertag bis zur Anwesenheitskontrolle nicht erschienen sind oder sich nicht in die Anwesenheitsliste eingetragen haben, werden vom Turnier ausgeschlossen. Das gezahlte Startgeld entfällt ersatzlos. Die betroffenen Spieler verlieren sofort ihre Qualifikationen für die Meisterklassen.

3.7.2.2.    Angemeldete Spieler, die nicht am Turnier teilnehmen wollen und sich nicht bis zur Anwesenheitskontrolle abgemeldet haben, können für zwei Jahre vom Turnier ausgeschlossen werden.

3.7.2.3.    Bei rechtzeitiger Abmeldung wird das gezahlte Startgeld innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet anderenfalls verfällt das Startgeld. Die betroffenen Spieler verlieren sofort ihre Qualifikationen für die Meisterklassen.

3.7.3. Nachmeldungen

Nachmeldungen sind nicht möglich.

4. Pokalmeisterschaften

4.1. 4er-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft

Jeder Verein darf maximal zwei Mannschaften melden. Es gelten die Punkte des Abschnittes 2 sinngemäß, solange die folgenden Punkte nichts anderes aussagen.

4.1.1. Austragungsmodus

Es wird im KO -System gespielt, d.h. der Verlierer scheidet aus dem Wettbewerb aus. Der Kreis-Vierer-Mannschaftspokalsieger spielt auf oberbayerischer Ebene weiter.

4.1.1.1.   Auslosung

Der Turnierleiter entscheidet über zentrale Runden oder jeweilige Austragung der Mannschaftskämpfe beim Heimverein (dezentrale Runden). Dies wird in der Ausschreibung festgelegt.
Bei zentralen Runden legt der Turnierleiter die max. Rundenzahl je Tag fest (1 oder 2 Runden je Tag). Es ist nach Möglichkeit so zu verfahren, dass bei ungerader Rundenzahl Finale und Halbfinale an einem Tag stattfinden.

 

Bei dezentralen Runden:
Bis einschließlich des Halbfinales werden vor jeder Runde die Vereine durch den Turnierleiter einem Ausrichterort zugelost. Die Auslosung erfolgt vorab durch den Turnierleiter mind. 14 Tage vor Spielbeginn und wird allen Teilnehmern per E-Mail sowie Bekanntmachung auf der Homepage zugänglich gemacht.

 

Bei zentralen Runden:
Die Auslosung jeder Runde wird vor Ort vom Turnierleiter oder einem von diesem bevollmächtigten Vertreter eine Viertelstunde vor dem festgesetzten Spielbeginn durchgeführt. Ist weder Spielleiter noch Vertreter vor Ort, so übernimmt der Mannschaftsführer des ausrichtenden Vereines die Aufgabe des Turnierleiters vor Ort.
Das Finale findet beim vom Turnierleiter ausgelosten Heimverein statt.
Mannschaften des gleichen Vereines dürfen aber erst im Endspiel zusammentreffen. Es ist darauf zu achten, dass für die weiterkommenden Mannschaften – wenn möglich – abwechselnd Heim- und Auswärtsspiel zugelost werden. Bei der Vergabe von Freilosen sind die beiden Finalisten des Vorjahres in der Reihenfolge ihres Abschneidens vorrangig zu berücksichtigen.
Kann die Auslosung nicht rechtzeitig erfolgen, so wird analog 4.2.1.1 verfahren.

 

4.1.2. Mannschaftsaufstellung und Brettordnung

4.1.2.1.    Die Brettfolgemeldungen müssen jeweils nach Aufforderung dem zuständigen Spielleiter form- und termingerecht gemeldet werden.

4.1.2.2.    Vor Beginn des Wettkampfes schreiben die beiden Mannschaftsführer ihre Aufstellung verdeckt auf. Diese Aufstellung ist verbindlich und sofort auf die Spielberichtskarte zu übertragen, ein nachträgliches Abändern ist nicht möglich.

4.1.2.3.    Nimmt ein Verein mit zwei Mannschaften am Wettbewerb teil, so dürfen die auf den Brettern 1 bis 4 gemeldeten Spieler der 1. Pokalmannschaft nicht in der 2. Pokalmannschaft eingesetzt werden. Im Übrigen findet Abs. 2.1 dieser SO Anwendung. Ist die erste Mannschaft auf höherer Ebene vorqualifiziert, so sind deren Stammspieler dem zuständigen Spielleiter bei Abgabe der Mannschaftsaufstellung zu benennen und dürfen nicht in der zweiten Pokalmannschaft eingesetzt werden.

4.1.2.4.    Jeder Spieler darf nur einmal in einer Runde eingesetzt werden, also entweder in der 1. oder 2. Pokalmannschaft.

4.1.2.5.    Nach dem Ausscheiden einer 1. Mannschaft eines Vereines dürfen die Bretter 1 bis 4 nicht in der 2. Mannschaft eingesetzt werden, diese behält ihre Bezeichnung bei.

4.1.2.6.    Der Heimverein hat an Brett 1 und 4 Schwarz und an Brett 2 und 3 Weiß. Bei zentralen Runden erhält der Erstgeloste Heimrecht.

4.1.3. Spieltag und Spielbeginn

4.1.3.1.    Der zuständige Turnierleiter erstellt einen Spielplan. Terminkonflikte mit Kreis- und überregionalen Mannschaftsmeisterschaften sollen vermieden werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Artikels 2.5.2.2. Spielverlegungen sind ausgeschlossen.

4.1.3.2.    Bis einschließlich des Halbfinales werden im Falle von zentralen Austragungsorten die Runden von je ein bis zwei (wechselnden) Veranstaltern ausgerichtet. Bei der Mannschaftsmeldung ist anzugeben, bis zu wieviel Mannschaften an einem Ort betreut werden können.

4.1.3.3.    Der Turnierleiter ist verpflichtet, bei Änderung eines bereits veröffentlichten Rundenschlusstermins die Mannschaftsführer direkt (per E-Mail) zu informieren.

4.1.3.4.    Im Falle von zentralen Runden: An allen Terminen sind jeweils max. zwei Runden pro Tag zu spielen. Hiervon kann bei ungerader Rundenzahl abgewichen werden.

4.1.4. Unentschieden

Endet ein Wettkampf 2:2, so kommt jene Mannschaft eine Runde weiter, die auf einem Brett mit niedrigerer Brettnummer gewonnen hat. Enden alle Partien remis, so spielen alle vier Spieler gegen den Gegner aus der Turnierpartie mit umgekehrten Farben eine 5-Minuten-Blitzpartie. Endet der Blitzwettkampf ebenfalls 2:2, so kommt jene Mannschaft weiter, die auf dem vordersten Brett gewonnen hat, usw. Dies wird so lange wiederholt, bis eine Entscheidung gefallen ist. Sind Spieler bereits nicht mehr vor Ort, so wird deren Partie im Blitzwettkampf kampflos verloren gewertet.

Die Bedenkzeit für den Blitzentscheid kann in der Ausschreibung abweichend festgelegt werden.

 

4.1.5. Bedenkzeit

Es findet Abs. 2.4.1 dieser SO Anwendung, sofern die Ausschreibung nichts anderes festlegt.

4.1.5.1.   Ergebnismeldung

Absatz 2.6.1.1 dieser Spielordnung gilt analog. Bei Doppelrunden an einem Spieltag gilt abweichend, dass acht Stunden nach dem festgesetzten Spielbeginn der zweiten Runde die Ergebnismeldung zu erfolgen hat. Etwaige Blitzentscheide sind ebenfalls anzugeben.

4.2. Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne – Pokal)

Jeder Verein darf beliebig viele Spieler melden.

 

Über die Ausrichtung des Einzel-Pokals in dezentralen oder in zentralen Runden entscheidet der Turnierleiter. Der Austragungsmodus ist in der Ausschreibung mitzuteilen.

4.2.1. Austragungsmodus

Die Einzelpokalmeisterschaft wird im KO – System ausgetragen, d.h. die unterlegenen Spieler scheiden aus.

4.2.1.1.   Auslosung

Die Auslosung jeder Runde wird vom Turnierleiter durchgeführt. Ein Setzen der Spieler wird nicht vorgenommen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass Spieler des gleichen Vereines so spät wie möglich aufeinandertreffen. Es soll möglichst darauf geachtet werden, dass jeder Spieler abwechselnd mit Weiß und Schwarz spielt. Bei der Vergabe von Freilosen sind die beiden Finalisten des Vorjahres in der Reihenfolge ihres Abschneidens vorrangig zu berücksichtigen.

Die Auslosung der ersten Runde hat bei zentralen Runden mind. 2 Tage vor dem angesetzten Termin zu erfolgen, bei dezentralen Runden 14 Tage vor dem angesetzten Termin. Evtl. Freilose sind auch bei zentralen Runden mind. 14 Tage vor dem angesetzten Termin festzulegen.

Ist zu Rundenbeginn bei zentralen Runden kein Turnierleiter anwesend, so übernimmt diese Aufgabe ein Vertreter des gastgebenden Vereins. Dieser hat die Aufgaben des Turnierleiters, insbesondere eine evtl. noch nicht erfolgte Auslosung, vorzunehmen.

4.2.1.2.   Spielort und Spieltermin

Bei zentralen Runden: Bis einschließlich des Halbfinales werden die Runden von je ein bis zwei Veranstaltern ausgerichtet. Bei der Anmeldung ist anzugeben, bis zu viele Spieler an einem Ort betreut werden können. Das Finale wird immer am Ort des mit Schwarz Spielenden gespielt.

4.2.1.3.  Spielplan

Der zuständige Turnierleiter erstellt einen Spielplan unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 2.5.2.2. Spielverlegungen sind ausgeschlossen.

4.2.2. Unentschieden

Endet eine Pokalpartie remis, so ist die Entscheidung durch drei 5-Minuten-Blitzpartien herbeizuführen, wobei die Farben gewechselt werden. Besteht dann noch Gleichstand, so entscheidet die nächste gewonnene Blitzpartie.
Die Bedenkzeit für den Blitzentscheid kann in der Ausschreibung abweichend festgelegt werden.

4.2.3. Bedenkzeit

Es findet Abs. 2.4.1 dieser SO Anwendung, sofern die Ausschreibung nichts anderes festlegt.

4.2.4. Ergebnismeldung

Der Sieger meldet spätestens am Tag nach dem Spiel das Ergebnis schriftlich (per Mail) an den Turnierleiter, hierbei sind etwaige Blitzentscheide ebenfalls anzugeben.

4.2.5. Nichtantreten

Spieler, die zu einer vereinbarten Partie nicht antreten, werden für ein Jahr von der Teilnahme am Dähne – Pokal ausgeschlossen.

4.3. Ehrengaben

Der Schachkreis kann an die Pokalsieger Urkunden als Ehrengaben vergeben.

5. Blitzmeisterschaften

5.1. Blitz-Mannschaftsmeisterschaft

5.1.1. Austragungsmodus

5.1.1.1.    Jeder Verein  darf beliebig viele Vierermannschaften stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür ausreichen.

5.1.1.2.    Die Benennung eines fünften Spielers als Ersatzspieler ist zulässig. Die hierfür gemeldete Spielerreihenfolge ist bindend und kann nicht geändert werden. Ein Ersatzspieler kann nur an Brett Vier eingesetzt werden. Sein Einsatz ist nur in einer Mannschaft eines Vereines möglich.

5.1.1.3.    Nach welchem Modus das Turnier ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl.

5.1.1.4.    Die Platzierung erfolgt nach Mannschaftspunkten. Bei Gleichstand entscheiden die Brettpunkte. Bei nochmaligem Gleichstand werden die Sieger, der Zweite und der Dritte durch Stichkämpfe ermittelt.

5.1.1.5.    Bedenkzeit: nach FIDE; wird durch die Turnierleitung in der Ausschreibung festgelegt.

5.1.2. Ehrengaben

Für die siegreiche Mannschaft der Kreis-Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.

5.2. Blitz-Einzelmeisterschaft

5.2.1. Austragungsmodus

5.2.1.1.    Es sind Herren, Damen, Senioren und Jugendliche startberechtigt.

5.2.1.2.    Es ist der Kreisjugendleitung überlassen, entweder eine getrennte Kreis-Jugend- Blitzmeisterschaft  durchzuführen oder im Rahmen der Erwachsenen-Blitz-Meisterschaft eine zusätzliche Jugendwertung zu errechnen oder ganz darauf zu verzichten.

5.2.1.3.    Jeder Verein darf beliebig viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür ausreichen.

5.2.1.4.    In welcher Form die Meisterschaft ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl. Die Platzierung erfolgt durch Wertung.

5.2.1.5.    Bedenkzeit: nach FIDE; wird durch die Turnierleitung in der Ausschreibung festgelegt.

 

5.2.2. Ehrengaben

Für den Sieger der Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft (Kreis-Schnellschach-Einzelmeister) vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.

6. Schnellschach-Meisterschaften

Für alle Schnellschachpartien beträgt die Bedenkzeit 30 Minuten pro Spieler. Auf mehrheitlichen Antrag der Teilnehmer vor dem offiziellen Turnierbeginn kann der Spiel- oder Turnierleiter aus organisatorischen Gründen eine allgemeine Verkürzung der Bedenkzeit von bis zu 10 Minuten je Spieler vornehmen.

6.1. Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaften

 

6.1.1.  Austragungsmodus

6.1.1.1.    Jeder Verein kann maximal vier Mannschaften melden.

6.1.1.2.    Jede Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und einer unbeschränkten Zahl von Ersatzspielern. Die dafür gemeldete Reihenfolge ist für beide Mannschaften des Vereines bindend. Ein Brettertausch ist nicht möglich.

6.1.1.3.    Stammspieler aus der ersten Mannschaft sind in der Zweiten nicht spielberechtigt.

6.1.1.4.    Über  den  Austragungsmodus  entscheidet  der  Turnierleiter  aufgrund  der Teilnehmerzahl.

6.1.2. Ehrengaben

Für die siegreiche Mannschaft der Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.

6.2. Schnellschach – Grand – Prix

6.2.1. Austragungsmodus

Jeder Verein kann beliebig viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür ausreichen.

 

6.2.1.1.    Jeder Verein kann beliebig viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür ausreichen.

6.2.1.2.    Über den Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl. Die Platzierung erfolgt durch Wertung.

6.2.1.3.    Qualifikation für die Oberbayerische Schnellschach-Einzelmeisterschaft. Der Schnellschach-Grand-Prix ist das Kreis-Qualifikationsturnier für die oberbayerische Schnellschach-Einzelmeisterschaft. Die Qualifikationskriterien regelt die obb. Spielordnung (Anmerkung: Zzt. sind die fünf Bestplatzierten teilnahmeberechtigt.)

6.2.2. Ehrengaben

Für den Sieger der Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft (Kreis-Schnellschach- Einzel-meister) vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.

7.  Schlussbemerkungen

7.1.          Allgemeine Regelungen

Im Falle höherer Gewalt kann die Spielleitung in Abstimmung mit der Vorstandschaft über einen Spielabbruch bzw. Turnierabbruch entschieden. Bei Spielabbruch nach Austragung von mind. 60% der Partien erfolgt eine Wertung bezüglich Auf- und Abstieg nach aktuellem Stand, bei Spielabbruch bei weniger als 60& der ausgetragenen Partien erfolgt keine Auf- und Abstieg.

7.2.          Gültigkeit

Diese Spielordnung gilt ab der Beschlussfassung durch die Kreisversammlung am 20.03.1993 in Geretsried, geändert auf den Kreisversammlungen am 12.03.1994 in Starnberg, am 18.03.1995 in Starnberg, am 24.03.1996 in Starnberg, am 15.03.1997 in Starnberg, am 14.03.1998 in Starnberg, am 08.03.1999 in Germering, am 13.03.2000 in Starnberg, am 12.03.2001 in Starnberg, am 17.03.2003 in Starnberg, am 22.03.2004 in Starnberg, am 13.03.06 in Starnberg, am 19.03.2007 in Starnberg, am 17.03.2008 in Starnberg, am 23.03.2009 in Starnberg, am 22.03.2010 in Starnberg, am 28.03.2011 in Starnberg, am 26.03.2012 in Starnberg am 25.03.2013 in Starnberg, am 24.07.2015 in Gröbenzell, am 18.04.2016 in Starnberg, am 27.3.2017 in Puchheim und online am 08.06.2020/27.07.2020, am 26.07.2021 in Gröbenzell, am 30.05.2022 in Gröbenzell, am 22.05.2023 in Germering, am 17.06.2024 in Gröbenzell.