Schachkreis
Zugspitze
Spielordnung
gültig ab 18.06.2024
Spielordnung des Schachkreises Zugspitze
Fassung vom 18.06.2024 auf Grundlage der
Entscheidung in der Kreisversammlung vom 17.06.2024
Inhaltsverzeichnis
1.2.1. Kreis-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.2. Kreis-Jugend U20-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.3. Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.4. Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.5.
Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
1.2.6. Kreis-Einzelmeisterschaft
1.2.7. Kreis-Jugend U18 /
U16 / U14 / U12 / U10-Einzelmeisterschaft
1.2.8.
Kreis-Damen-Einzelmeisterschaft
1.2.9.
Kreis-Senioren-Einzelmeisterschaft
1.2.10.
Kreis-Einzel-Pokal-Meisterschaft (Dähne-Pokal)
1.2.11.
Kreis-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.12.
Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
1.2.13. Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft
1.2.14.
Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
1.2.15.
Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft
1.2.16.
Kreis-Senioren-Mannschaftsmeisterschaft
1.4. Spielleitung -Turnierleitung
1.7. Austragungsort – Ausrichter Ausschreibung?
2.2.3. Prüfung und Freigabe der
Brettfolgemeldungen
2.3.4. Einsetzen nicht Spielberechtigter
2.4.2. Bedenkzeit Jugendliche U16 und Senioren
2.4.3. Bedenkzeit Jugendliche U12 (und U10)
2.6. Ergebnismeldung und
Platzierung
2.6.2. Nichtantreten
einer Mannschaft
2.6.4. Rückzug von gemeldeten Mannschaften
2.7.1. Einteilung der
Mannschaften
2.7.7. Jugend U20 und Jugend U16
2.8. Auf– und Abstieg steht nicht eindeutig fest
2.10. Schiedsrichter bei Mannschaftskämpfen
3.5. Auslosung und Platzierung
3.6. Rücktritt und Ausschluss vom Turnier.
3.7. Anmeldung und Anwesenheitskontrolle
3.7.2. Gültigkeit der Anmeldung
4.1. 4er-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
4.1.2. Mannschaftsaufstellung und Brettordnung
4.1.3. Spieltag und Spielbeginn
4.2. Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne – Pokal)
5.1. Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
5.2. Blitz-Einzelmeisterschaft
6. Schnellschach-Meisterschaften
6.1. Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaften
6.2. Schnellschach – Grand – Prix
1. Allgemeines
Die Spielordnung des Schachkreises Zugspitze dient als Grundlage zur Verwirklichung
des in der Satzung des Schachkreises Zugspitze unter Punkt 1.2.
festgelegten Satzungszweckes.
Die
dem Schachkreis Zugspitze angehörenden Vereine, Clubs und Schachabteilungen
sind aufgefordert, ihren Mitgliedern
die Teilnahme an den einzelnen Meisterschaften zu
empfehlen
und zu ermöglichen. Sie
sind verpflichtet, die
jeweils ausgeschriebenen Turniere ihren Mitgliedern unverzüglich und in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.
1.1. Spielsaison
Mannschaftsmeisterschaften:
Das Spieljahr beginnt
am 1.Juli und endet
am 30.Juni des nächsten Jahres. Eine
Änderung der Spielordnung während der laufenden Saison erlangt erst
für die folgende
Saison ihre Gültigkeit.
Einzelmeisterschaften:
Das Spieljahr beginnt am 1. Januar und endet am 31.Dezember eines Jahres.
1.2. Veranstaltungsübersicht
Der Schachkreis Zugspitze veranstaltet – nach Möglichkeit alljährlich – nachstehend
aufgeführte Meisterschaften. In Klammern jeweils der Titel sowie
die mögliche Teilnahmeberechtigung auf höherer Ebene.
1.2.1. Kreis-Mannschaftsmeisterschaft
(Zugspitz-Mannschaftsmeister, der Meister steigt
in
die Bezirksliga Oberbayern auf.)
1.2.2. Kreis-Jugend U20-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Jugend-Mannschaftsmeister, der
Aufstieg richtet sich
nach der obb. Turnierordnung)
1.2.3. Kreis-Jugend U16-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Jugend
U16-Mannschaftsmeister, der
Aufstieg richtet sich
nach der obb. Turnierordnung)
1.2.4. Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Jugend U12-Mannschaftsmeister, ein Aufstieg erfolgt nicht)
1.2.5. Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
(Kreis-Vierer-Mannschafts-Pokal-Meister, Meister auf
oberbayerischer Ebene startberechtigt.)
1.2.6. Kreis-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Einzelmeister,
vier Spieler sind bei der oberbayerischen Einzelmeisterschaft startberechtigt,
Vergabe der Startplätze nach Platzierung.)
1.2.7.1 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10 / U8 -Einzelmeisterschaft
(Kreis- Jugend U18 / Jugend U16 / Jugend U14 / Jugend U12 / Jugend U10 / Jugend U8-Einzelmeister,
die
Startberechtigung auf oberbayerischer Ebene legt die Spielordnung des Bezirks Oberbayern fest)
1.2.7.2 Kreis-Jugend U18 / U16 / U14 / U12 / U10 / U8 -Dameneinzelmeisterschaft
(Kreis- Jugend U18 / Jugend U16 / Jugend U14 / Jugend U12 / Jugend U10 / Jugend U8-Damen-Einzelmeister,
die
Startberechtigung auf oberbayerischer Ebene legt die Spielordnung des Bezirks Oberbayern fest)
1.2.8. Kreis-Damen-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Damen-Einzelmeisterin)
1.2.9. Kreis-Senioren-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Senioren-Einzelmeister)
1.2.10. Kreis-Einzel-Pokal-Meisterschaft (Dähne-Pokal)
(Kreis-Einzel-Pokal-Meister, der Sieger ist teilnahmeberechtigt
an der oberbayerischen Pokal-Meisterschaft.)
1.2.11. Kreis-Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Blitz-Mannschaftsmeister)
1.2.12. Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Blitz-Einzelmeister)
1.2.13. Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Jugend-Blitz-Einzelmeister)
1.2.14. Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeister.)
1.2.15. Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach-Einzelmeister, der Aufstieg
richtet
sich nach der obb. Turnierordnung.)
1.2.16. Kreis-Senioren-Mannschaftsmeisterschaft
(Kreis-Senioren-Mannschaftsmeister, der Aufstieg
richtet
sich nach der obb. Turnierordnung.)
1.2.17. Sonstige
Weitere jeweils auszuschreibende Turniere, Schachveranstaltungen oder Seminare, wenn diese terminlich untergebracht
werden können.
1.3. Teilnahmeberechtigungen
Allgemein:
1.3.1. An den Veranstaltungen des Schachkreises Zugspitze darf
teilnehmen, wer eine aktive Spielberechtigung gemäß Mitgliederverwaltung des Schachbezirkes Oberbayern
(mindestens vorläufig) für einen nicht gesperrten Verein des Schachkreises
Zugspitze
besitzt.
1.3.2. Abweichend davon kann
der
Kreisvorstand nach Ersuchen des jeweiligen Ausrichters bei Turnieren
der Punkte 1.2.11. bis 1.2.15. die Turniere für alle Spieler offen oder für einen
bestimmten Teilnehmerkreis ausrichten.
Etwaige Qualifikationen können nur Teilnehmer des Schachkreises Zugspitze
erlangen.
1.3.3. Die Zulassung von Spielern mit „passiver“
Spielberechtigung gemäß Mitgliederverwaltung des Schachbezirkes Oberbayern kann
bei der Spielleitung für Turniere der Punkte 1.2.7 bis 1.2.9 beantragt werden.
Passiv gemeldete Spieler können keine Qualifikationen erlangen.
Mannschaften:
1.3.4. Ein Spieler, der in der laufenden Saison bei den Mannschaftskämpfen eines Vereines
bereits zum Einsatz gekommen ist, kann im Falle eines Vereinswechsels für den
neuen Verein in dieser Saison keine Mannschaftskämpfe mehr bestreiten.
Spielgemeinschaften:
1.3.5. Die Teilnahme einer Spielgemeinschaft aus zwei oder mehreren Vereinen ist
möglich.
1.3.6. Der Antrag für die Teilnahme einer Spielgemeinschaft am Spielbetrieb ist
vor Beginn der neuen Spielsaison beim 1. Vorsitzenden des Schachkreises
Zugspitze einzureichen. Die Vereine haben der Antragstellung eine von allen
Parteien unterzeichnete Vereinbarung, die die folgenden Punkte aufweist, beizufügen.
· Bezeichnung der Spielgemeinschaft
· Ziel und Zweck der Spielgemeinschaft
· Name und Anschrift bzw.
Ansprechpartner
· Verantwortlichkeiten
gegenüber den Verbänden
· Kostenaufteilung z.B. bei
Mannschafts- und Einzelwettbewerben
· Regelung über
Klassenzugehörigkeit der Mannschaften bei Auflösung
1.3.7. Die Genehmigung oder Ablehnung wird durch den Vorstand mit Begründung
erteilt.
Jugend:
1.3.8. U20/U18/U16/U14/U12/U10: Es gelten bezüglich der Altersgrenzen sowie für im
Ausland lebende Spieler die Bestimmungen des Bezirks Oberbayern.
1.3.9. Für den Jugendbereich gilt: Teilnahmeberechtigt für Turniere mit
Qualifikation für übergeordnete Turniere sind nur Spieler, die im gleichen
Spieljahr keine Teilnahmeberechtigung für ein Turnier auf höherer Ebene
besitzen. Jugendspieler können wahlweise in einer höheren Altersklasse oder bei
den Erwachsenen mitspielen (nicht außer Konkurrenz). Qualifikationen bzw.
Ehrungen können nur für die zu Turnierbeginn gewählte Altersklasse erworben
werden.
Senioren:
1.3.10. Senioren: Spielberechtigt
sind Männer und Frauen, die am 31. Dezember des Spieljahres das 55. Lebensjahr vollendet
haben.
Einzelmeisterschaften:
1.3.11. Über die
Teilnahmeberechtigungen bei der Kreis-Einzelmeisterschaft siehe Punkt 3.4.
1.4. Spielleitung -Turnierleitung
1.4.1. Die Spielleiter sind verantwortlich für die Ausschreibung und für die ordnungsgemäße
Durchführung der Turniere.
1.4.1.1. Alle Turniere des Schachkreises Zugspitze, die der
Qualifikation für übergeordnete Turniere dienen, sind terminlich rechtzeitig
vor den übergeordneten Turnieren anzusetzen.
1.4.1.2. Ausschreibung
In der Ausschreibung werden festgelegt:
– Regelung der Verantwortlichkeit
– Anmeldung und Anmeldeformalitäten
– Termine
– Startgeld und evtl. Preise
– Ergebnismeldung etc.
– Hinweis auf die Datenschutzerklärung
– nicht in der Turnierordnung geregelte Einzelheiten
und Abweichungen von der Turnierordnung.
1.4.2. Jede Veranstaltung des Schachkreises Zugspitze wird durch einen Spielleiter
bzw. einen Stellvertreter (als Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der
FIDE) geleitet.
1.4.3. Bei Jugendturnieren wird dieses Amt durch die Kreisjugendleiter ausgeübt, bei
allen anderen Turnieren durch den zuständigen Kreisspielleiter (bzw. seinen Stellvertreter).
1.4.4. Diese können im Bedarfsfall ihre Funktion an einen Beauftragten übergeben.
1.4.5. Dieser übernimmt sodann in eigener Verantwortung die Turnierleitung.
1.4.6. Die Spielleiter sind von Amts wegen verpflichtet, die Spiel- und Einsatzberechtigung
nominierter oder eingesetzter Spieler zu überprüfen und die sich aus dem Einsatz
nicht spielberechtigter oder nicht einsatzberechtigter Spieler ergebenden
Korrekturen vorzunehmen.
Die Verantwortung für nicht spiel- oder einsatzberechtige Spieler liegt bei
dem jeweiligen Verein.
1.4.7. Die als Schiedsrichter eingesetzte Person hat regelkundig zu sein. Ein
entsprechender Nachweis kann bei Bedarf angefordert werden. (regelkundig: z.B.
Schiedsrichterlizenz)
1.5. Schiedsgerichtsbarkeit
Die Schiedsgerichtsbarkeit des Schachkreises Zugspitze gliedert
sich wie folgt:
1. Der Spiel- oder Turnierleiter
des jeweiligen
Turniers oder der Mannschaftsmeisterschaft.
2. Das Turniergericht bei den Turnieren gemäß den Punkten 1.2.6., 1.2.8.
und 1.2.9. (Einzelmeisterschaften
der Erwachsenen)
3. Das Schiedsgericht
1.5.1. Der Turnierleiter
Der Turnierleiter entscheidet endgültig bei den Turnieren gemäß den Punkten 1.2.7. und
1.2.10. bis
1.2.15. (Jugend-Einzelmeisterschaften,
Blitz-,
Schnellschach- und sonstige
Turniere).
1.5.2. Das Turniergericht
Bei den in 1.2.6.,
1.2.8. und 1.2.9. aufgeführten Turnieren bestimmen die Turnierteilnehmer aus ihrer
Mitte ein Turniergericht, welches aus drei
Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern besteht. Diese fünf Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen angehören. Bei Befangenheit eines Mitglieds des Turniergerichts rückt ein Ersatzmitglied nach. Das Turniergericht entscheidet endgültig.
Als Mitglieder des Turniergerichts sollten nur regelkundige Spieler, die
möglichst einen Schiedsrichterschein (mind. ehem. Turnierleiter bzw. Verbandsschiedsrichter)
haben, eingesetzt werden.
1.5.3. Das Schiedsgericht
1.5.3.1. Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt parallel zur
Wahl des Kreisvorstandes.
1.5.3.2. Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern
und zwei Ersatzmitgliedern. Diese fünf Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen
angehören. Sie dürfen nicht Mitglied des Kreisvorstandes sein. Bei Befangenheit
eines Mitgliedes des Schiedsgerichtes rückt ein Ersatzmitglied nach.
1.5.3.3. Das Schiedsgericht muss innerhalb von zwei Wochen
nach Bekanntgabe der strittigen Turnierleiter-Entscheidung angerufen werden. Gleichzeitig
ist eine Protestgebühr an die Kreiskasse einzuzahlen. Diese wird bei endgültiger
Entscheidung zu Gunsten des Anrufenden, auch auf höherer Ebene, diesem
zurückerstattet.
1.5.3.4. Das Schiedsgericht fällt eine Entscheidung
innerhalb von sechs Wochen nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage. Die
Entscheidung wird den betroffenen Parteien schriftlich mit Begründung
mitgeteilt.
1.5.3.5. Die Anrufung des Bezirksschiedsgerichtes bleibt
der Protestführenden und der angefochtenen Partei unbenommen. Die Anrufung muss
innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entscheidung erfolgen.
1.5.3.6. Von der Beschwerde an das Schiedsgericht bzw. das Bezirksschiedsgericht
gegen eine Entscheidung des Turnierleiters hat der Beschwerdeführer gleichzeitig
den zuständigen Turnierleiter zu verständigen.
1.5.4. Proteste
1.5.4.1. Gegen die Entscheidung eines Turnierleiters oder Schiedsrichters kann Einspruch eingelegt werden.
1.5.4.2. Proteste, die einen Mannschaftskampf betreffen, sind
innerhalb von einer Woche nach dem Wettkampf schriftlich mit Begründung beim
Kreisspielleiter einzureichen. Der Protest muss, soweit zu diesem Zeitpunkt
bereits bekannt, auf der Spielberichtskarte und im Rahmen der
Online-Ergebnismeldung angekündigt werden.
1.5.4.3. Proteste bezüglich der Zulassung von Spielern zu Einzelmeisterschaften:
Ein Protest ist unverzüglich (d.h. möglichst vor Beginn der ersten Runde des
Turniers) an den Spielleiter oder das zuständige Turniergericht zu richten.
1.5.4.4. Über den Einspruch entscheidet der zuständige Spielleiter.
Nur bei möglicher Befangenheit eines Kreisspielleiters entscheidet der zweite
Spielleiter.
1.5.4.5. Die Anrufung der Schiedsgerichtsbarkeit wird
gesondert geregelt.
1.6. Strafmöglichkeiten
1.6.1. Der Kreisvorstand kann bei grob unsportlichem Verhalten eines Spielers bei
einem offiziellen Turnier im Bereich des DSB diesen bis zu einem Jahr für alle Turniere
des Schachkreises Zugspitze sperren.
1.6.2. Spieler, welche die Teilnahme an einem Turnier beim zuständigen Spielleiter
zugesagt haben und dann an dem Turnier ohne rechtzeitige Entschuldigung nicht teilnehmen,
haben das vorgesehene Startgeld an den Schachkreis Zugspitze zu entrichten.
1.7. Austragungsort – Ausrichter Ausschreibung?
1.7.1. Der Austragungsort einer Meisterschaft, ausgenommen dezentrale Mannschafts-
und Pokalmeisterschaften, wird durch Zuschlag bestimmt. Den Zuschlag erhält ein
Bewerber, welcher die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Durchführung
erfüllt. Bewerbungen können nur von den Schachvereinen, -clubs und -abteilungen
des Schachkreises Zugspitze eingebracht werden. Sie sind formlos an die zuständigen
Spielleiter zu richten, welche im Einvernehmen mit dem Vorstand den Zuschlag
erteilen. Sind mehrere Bewerber vorhanden, wird möglichst nach wechselnden Austragungsorten
entschieden, wobei auf regionale Verteilung Rücksicht genommen werden soll.
1.7.2. Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist Ausrichter der Schachveranstaltung
und für die ordnungsgemäße örtliche Vorbereitung, soweit als erforderlich für die
Quartierbeschaffung, die Bereitstellung eines ausreichend großen Turniersaales,
von Spielmaterial, Turnierhilfsmitteln und für die Beschaffung von Ehrenpreisen
verantwortlich.
1.7.3. Der ausrichtende Verein übernimmt mit der Bewerbung und dem folgenden Zuschlag
alle finanziellen Verpflichtungen der in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
Der Ausrichter übernimmt die Kosten für Übernachtung inklusive Frühstück für die
Turnierleiter, soweit sie erforderlich sind und davon Anspruch genommen wird. Für
Verpflegung gilt ein Tagessatz analog der Bundesliga. Fahrtkostenerstattung für
die Turnierleiter gewährt der Schachkreis.
1.7.4. Findet sich kein Ausrichter, so kann eine Durchführung des Turniers nicht
garantiert werden.
1.8. Spielregeln
1.8.1. Für die Turniere des Schachkreises Zugspitze gelten in der angegeben
Reihenfolge:
-die Regelwerke des Weltschachbundes (FIDE),
-diese Turnierordnung (TO).
-die jeweilige Turnierausschreibung
Sofern keine dieser Regelung greift, gilt die Turnierordnung des jeweils
nächsthöheren Verbandes.
1.8.2. Jeder Spieler, der mehr als eine Stunde nach dem planmäßigen Beginn der Spielzeit
am Schachbrett eintrifft, verliert die Partie, ausgenommen die
Turnierbestimmungen setzen etwas anderes fest oder der Schiedsrichter
entscheidet anders.
1.9. Rauchverbot
Auf allen offiziellen Veranstaltungen des Schachkreises Zugspitze ist das Rauchen
nicht gestattet.
2. Mannschaftsmeisterschaften
Alle Punkte dieses Spielordnungsabschnittes 2 gelten modifiziert für Vierer- und Sechsermannschaften
(Angabe in eckigen Klammern [..]).
2.1. Mannschaftsaufstellungen
Die Mannschaften bestehen aus:
a) in den allgemeinen Klassen: 8 Stamm- bzw. 6 Stamm- und bis zu 12 Ersatzspielern
b) Bewerbe mit 4er-Mannschaften: 4 Stammspieler,
beliebig viele Ersatzspieler
Diese Ersatzspielerregelung gilt abweichend von a) und
b) ebenfalls für die jeweils niedrigstrangige oder einzige Mannschaft eines Vereins. Stammspieler sind
in niedrigrangigeren Mannschaften nicht spielberechtigt. Es muss mindestens die
Hälfte einer Mannschaft zu einem Mannschaftskampf antreten.
2.2. Brettfolgemeldung
2.2.1. Meldung
Die
Anmeldung von Mannschaften zur kommenden Saison sowie die Brettfolgemeldungen müssen jeweils
nach Aufforderung
dem zuständigen
Spielleiter
form- und termingerecht
gemeldet werden.
Für die allgemeinen Klassen gelten folgende Stichtage: 31. Juli für Anmeldung
von Mannschaften und 31. August für die Aufstellungen. Für die übrigen
Wettbewerbe werden die Stichtage in der Ausschreibung festgelegt, sofern diese
Spielordnung nicht etwas Anderes besagt.
2.2.2. Spielberechtigung
2.2.2.1. Spielerwechsel
sind bis zum Ende der Brettfolgemeldungsfrist möglich.
2.2.2.2. Spieler, welche zu einem festgesetzten
Stichtag für den betreffenden Verein keine Spielberechtigung besitzen oder
beantragt haben, werden vom Turnierleiter aus der Liste gestrichen. Im
Zweifelsfall wird für den neuen Verein des Spielers entschieden.
2.2.3. Prüfung und Freigabe der Brettfolgemeldungen
Die
Freigabe der Aufstellungen erfolgt spätestens drei Wochen nach Ende der Meldefrist.
Änderungen nach diesem Stichtag führen zu keiner Anpassung der Aufstellung,
insbesondere müssen Ersatzspieler nicht mehr zu Stammspielern aufrücken.
Die
Vereine haben daher auf eine korrekte Aufstellung zu achten. Dem zuständigen
Spielleiter sind auch die Aufstellungen der auf höherer Ebene gemeldeten
Mannschaften mitzuteilen. Der Spielleiter kann Brettfolgemeldungen nach Ablauf
der Meldefrist ohne Rücksprache ändern, wenn:
2.2.3.1 Spieler auf nachrangigen Brettern um mehr
als 300 DWZ-Punkte besser sind, sofern der betreffende Verein dies nicht bei
der Abgabe der Brettfolgemeldung schriftlich plausibel begründet hat. Die
Begründung muss einen schachlichen Zusammenhang haben, strategische Überlegungen
sind als Begründung nicht zugelassen.
2.2.3.2 bei sonstigen Fehlern.
2.2.4.
Ersatzspieler
Die jeweils zum Einsatz kommenden Ersatzspieler müssen in der
gemeldeten Reihenfolge
unter Aufrücken von hinten angeschlossen werden.
2.2.6. Nachmeldungen
2.2.6.1. Es sind maximal zwei Nachmeldungen pro Mannschaft möglich.
Abweichend hierzu gilt, dass für die niedrigstrangige Mannschaft eines Vereines,
die mit 8-er oder 6-er Mannschaften ausgetragen werden und für alle Klassen die
mit 4er-Mannschaften ausgetragen werden sowie alle Jugendmannschaften eine
unbeschränkte Zahl von Nachmeldungen zulässig ist. Ebenso ist für Klassen aus
denen kein Auf- oder Abstieg ausgespielt wird, eine unbeschränkte Anzahl von
Nachmeldungen zulässig.
2.2.6.2. Die nachgemeldeten Spieler müssen eine vorläufige Spielgenehmigung
vom Schachbezirk Oberbayern besitzen. Diese vorläufige Spielgenehmigung ist dem
Kreisspielleiter und dem Webmaster sieben Tage vor dem erstmaligen Einsatz des
betroffenen Spielers bei der Nachmeldung mitzuschicken. Nachmeldungen müssen
unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum erfolgen. Hat der betreffende
Spieler schon länger eine Spielgenehmigung von diesem Verein, so genügt die Passnummer.
2.2.6.3. Sobald der Spieler auf der Homepage in der
Meldeliste steht, ist er spielberechtigt.
2.2.6.4. Nachgemeldete Spieler sind in die Meldereihenfolge
hinten anzuschließen.
2.2.6.5. Nachmeldungen sind bei Nachholspielen oder Relegationsspielen
nicht möglich.
2.2.7. Strohmännerklausel
Der Spielleiter streicht solche Meldungen und hängt sie hinten an der Brettfolge an. Vereine, die mit zwei oder mehr Mannschaften
teilnehmen, sind nicht berechtigt, mehr als einen
Strohmann pro
Mannschaft zu
melden. Als
Strohmann
gilt, wer in den letzten drei
Jahren keine Veranstaltung gemäß Spielordnung Punkt 1.2.1. bis 1.2.9. mitgespielt hat oder
die Teilnahme an einem vergleichbaren Turnier außerhalb
des Schachkreises nachweisen kann. In Zweifelsfällen ist jedoch
zugunsten des meldenden Vereins zu
entscheiden.
2.3. Brettordnung
2.3.1. Brettbenennung
Jedes Brett muss beim Wettkampf namentlich benannt
sein. Dies gilt nicht, wenn es sich um die jeweils untersten Bretter handelt.
2.3.2. Brettmeldung
Die Brettfolgemeldung erfolgt durch die Mannschaftsführer spätestens 15 Minuten vor dem
festgesetzten Wettkampfbeginn. Eine spätere Meldung führt zu einem entsprechenden
Bedenkzeitabzug von
jeweils mindestens 15 min. bei allen Spielern dieser
Mannschaft.
2.3.3. Spieler wird genullt
Ein Spieler wird genullt, wenn an einem Brett vor ihm ein Spieler mit einer höheren Meldenummer eingesetzt wird. Ein Tausch der Bretter ist
nicht zulässig.
2.3.3.1. Mehrfachaufstellung
Ein Spieler darf zeitgleich nur in einer Mannschaft und in
dieser nur einmal aufgestellt werden. Bei Mehrfachaufstellungen gilt der Spieler in der niedrigeren Mannschaft als nicht
spielberechtigt. (siehe 2.3.3). Diese Mehrfachaufstellungsklausel schließt Mannschaften
auf
höherer Ebene ausdrücklich mit
ein.
(zeitgleich bedeutet: für den nach Spielplan vorgesehenen Termin. Auch bei
Durchführung eines Mannschaftskampfes an einem Ersatztermin gilt als Maßstab
der nach Spielplan festgelegte Termin.)
2.3.4. Einsetzen nicht Spielberechtigter
Wird ein für die Mannschaft nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt,
so wird der
Wettkampf mit
0:8
[0:6; 0:4] gewertet.
2.3.5. Brettfarbregelung
Der Heimverein hat an den Brettern mit ungerader Nummer Schwarz und an den Brettern
mit
gerader Nummer Weiß. (Ausnahme siehe 4.1.2.6)
2.4. Bedenkzeit
2.4.1. Allgemein
Die
Bedenkzeit pro Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für
den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug
in jeder Zeitphase. (Fischer kurz)
Hängepartien werden ausgeschlossen.
2.4.2. Bedenkzeit Jugendliche U16 und Senioren
Die
Bedenkzeit pro Spieler beträgt 90 Minuten für 40 Züge, danach 30 Minuten für
den Rest der Partie, zuzüglich 30 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug
in jeder Zeitphase. (Fischer kurz)
Hängepartien werden ausgeschlossen.
2.4.3. Bedenkzeit Jugendliche U12 (und U10)
Es wird nach FIDE-Regeln gespielt.
Die Bedenkzeit
für Turnierpartien im Rahme von Mannschaftskämpfen und Einzelmeisterschaften
beträgt 55 Minuten pro Spieler und Partie
zuzüglich 5 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug.
Ergänzend besteht Mitschreibpflicht
für
jeden Spieler bis 5 Minuten vor Fall
des eigenen Blättchens. Es gibt
keine Hängepartien.
2.4.4. Spielmaterial
2.4.4.1
FIDE-zugelassene Uhren
Im
Rahmen von Mannschaftskämpfen mit Fischer-Bedenkzeit sind Schachuhren mit
Zulassung der FIDE einzusetzen. Ein evtl. Einsatz abweichender Uhren ist vor
den Mannschaftskämpfen bei der Spielleitung zu beantragen.
2.4.4.2. Es ist geeignetes und funktionstüchtiges
Spielmaterial einzusetzen
2.5. Spieltag und Spielbeginn
2.5.1. Spieltage
2.5.1.1. Die A- und B-Klasse haben einen anderen Spieltag
als die Zugspitzliga und Kreisklasse und C-Klasse. Termine von
Mannschaftskämpfen und des 4er- Pokals dürfen nicht zusammenfallen, jedoch am
gleichen Wochenende (z.B. Samstags- und Sonntagstermine) stattfinden.
2.5.1.2. Die allgemeinen Klassen und die C-Klassen spielen an
Sonntagen um 10:00 Uhr.
2.5.1.3. Die Senioren-Mannschaften spielen an Sonntagen um
10:00 Uhr, allerdings nur sofern ausreichend Termine zur Verfügung stehen. Sonst
spielen sie wie die Jugendlichen U16.
2.5.1.4. Pokal-Mannschaften spielen an Samstagen oder Sonntagen
um 9:00 Uhr und um 15:00 Uhr. An den ersten Terminen finden möglichst jeweils
zwei Mannschaftskämpfe statt. Das Endspiel ist nach Möglichkeit an einem
gesonderten Termin auszuführen.
Bei vor Wettkampf ausgelosten Runden: Die Pokal-Mannschaften spielen am Ort der
Heimmannschaft jeweils an Samstagen oder Sonntagen um 10:00 Uhr.
2.5.1.5. Die Jugendlichen U16 spielen an Samstagen um 14:00
Uhr.
2.5.1.6. Die Jugendlichen U12 spielen an Samstagen um 10:00
Uhr (10:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr). Spielrunden nach 10:00 Uhr eines
Rundenblocks können vorgezogen werden. Es müssen jedoch alle Mannschaftsführer
damit einverstanden sein.
2.5.2. Spielpläne
2.5.2.1. Die Spielpläne werden vom zuständigen
Turnierleiter erstellt. Dabei legen die Kreisspielleiter fest, welche Termine
der allgemeinen und C-Klassen mit überregionalen Ligen als ein Spieltag gelten.
2.5.2.2. Mannschaftskämpfe aller Klassen werden nicht
angesetzt zu folgenden Zeiten: Allerheiligen (1.11.), Weihnachten bis einschließlich
Hl. Dreikönig (24.12. – 6.1.), 03.
Oktober (Tag der Deutschen Einheit), Faschingssamstag / -sonntag, Ostern, Pfingsten
und Muttertag (2. Sonntag im Mai). Ferner werden auch an Wahlsonntagen
(Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahl) keine Mannschaftskämpfe
angesetzt. Diese Regelung hat Vorrang vor anderen Bestimmungen und Erwägungen,
insbesondere der Termingleichheit mit höheren Ligen. Keine Mannschaft kann
verpflichtet werden, an einem der genannten Tage zu spielen.
2.5.3. Spielverlegungen
2.5.3.1. Spielverlegungen sind bei gegenseitigem Einverständnis
möglich. Der neue Termin sollte sich innerhalb von acht Tagen vor dem
angesetzten Rundentermin befinden. Es sei denn, der zuständige Spielleiter
genehmigt einen anderen Termin.
2.5.3.2. Der Spielleiter ist über diese Verlegung schriftlich
zu informieren, wobei die Mannschaftsführer beider Mannschaften verantwortlich
zeichnen müssen.
2.5.3.3. Spielverlegungen wegen Privat-Turnieren sind
ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Spielverlegungen auf einen Termin
nach den letzten vom Turnierleiter festgesetzten Mannschaftskampf, es sei denn
die Turnierleitung entscheidet in begründeten Ausnahmefällen anders.
2.5.4. Spielabsagen
2.5.4.1. Kurzfristige Absagen sind nur in Fällen höherer
Gewalt möglich (Krankheit einzelner Spieler, Unfälle oder schlechte Straßen-
oder Witterungsverhältnisse gelten nicht als höhere Gewalt!).
2.5.4.2. Im Falle einer zulässigen Absage hat die Verständigung
des Gegners sofort, jedoch in jedem Fall innerhalb einer Stunde nach dem festgelegten
Termin zu erfolgen. (Innerhalb der zulässigen Karenzzeit). Außerdem ist der
entsprechende Spielleiter über die Spielabsage schriftlich zu informieren.
2.5.4.3. Über das Vorliegen höherer Gewalt entscheidet der Kreisspielleiter
zusammen mit dem 1. und 2. Vorsitzenden.
2.6. Ergebnismeldung und Platzierung
2.6.1. Ergebnismeldung
2.6.1.1. Die Heimmannschaft gibt das Mannschaftsergebnis
mit allen Einzelergebnissen am Spieltag bis spätestens acht Stunden nach dem
festgesetzten Spielbeginn auf der Homepage des Schachkreises Zugspitze ein. In
der Ergebnismeldung sind kampflose Ergebnisse richtig einzugeben und besondere
Vorkommnisse, z.B. Proteste zu vermerken.
2.6.1.2. Die Originalspielberichtskarte mit den
Unterschriften ist bis drei Wochen nach Saisonabschluss vom Heimverein
aufzubewahren.
2.6.1.3. Im Protestfalle ist die Originalspielberichtskarte
an den zuständigen Turnierleiter zu schicken.
2.6.2. Nichtantreten einer
Mannschaft
2.6.2.1. Tritt eine Mannschaft bei einem Wettkampf nicht
an, so hat sie 0:8 [0:6; 0:4] verloren. Auch das kampflose Vereinbaren von
Ergebnissen gilt als Nichtantreten.
2.6.2.2. Beide Mannschaften stehen als erste Absteiger fest,
wenn eine solche
Absprache innerhalb von vier
Wochen nach Beendigung des letzten Spieltages der Saison nachgewiesen wird – der
zuständige Turnierleiter kann gegebenenfalls Beobachter entsenden. Vorher ermittelte
Absteiger steigen nicht ab (siehe auch 2.6.1.1 und 2.6.1.2 zweiter Absatz sinngemäß).
Alle Begegnungen gegen andere Mannschaften werden nicht gewertet. Die Finanzordnung
gilt hier sinngemäß.
2.6.2.3. Wurde mit Zustimmung des Turnierleiters zwischen
zwei Mannschaften ein kampfloses 0:0 vereinbart, so gelten beide im Sinne des
obigen Absatzes als angetreten.
2.6.2.4. Eine Mannschaft gilt auch dann als nicht angetreten,
wenn sie mit weniger als der Hälfte der Spieler zum Wettkampf antritt.
2.6.3. Platzierung
2.6.3.1. Die Reihenfolge der Mannschaften einer Gruppe wird
nach Mannschaftspunkten (Sieg 3, Unentschieden 1, Niederlage 0; es zählt das
Verhältnis der Brettpunkte, wobei in einem Kampf beidseitig nicht besetzte
Bretter nicht zur Wertung herangezogen werden) ermittelt.
2.6.3.2. Bei Gleichstand entscheiden die erzielten Brettpunkte.
Bei nochmaligem Gleichstand werden Stichkämpfe angesetzt, soweit eine Entscheidung
notwendig ist. Sollten etwaige kampflose 8:0 [6:0; 4:0] Ergebnisse über Auf-
oder Abstieg entscheiden, so ist auf Verlangen der Nächstbetroffenen die Entscheidung
durch einen Stichkampf herbeizuführen, sofern der Brettpunktevorsprung nicht
mehr als 3,5 [2,5; 1,5] Brettpunkte beträgt. Diese Regelung findet keine
Anwendung auf Mannschaften, die selbst eine 0:8 [0:6; 0:4] Entscheidung im
obigen Sinne verursacht haben.
2.6.4. Rückzug von gemeldeten Mannschaften
Für
Rückzüge von Mannschaften nach dem festgesetzten Stichtag sind grundsätzlich
Strafgebühren fällig; diese sind in der Finanzordnung geregelt.
Wird
eine Mannschaft nach der Anmelde- und vor Ende der Brettfolgemeldungsfrist von
der Mannschaftsmeisterschaft gänzlich oder in eine tiefere Klasse
zurückgezogen, kann der Spielleiter die Klassen unter Maßgabe von 2.7.4 und
2.7.5 dieser Spielordnung anpassen.
Wird
eine Mannschaft nach der Brettfolgemeldungsfrist von der
Mannschaftsmeisterschaft zurückgezogen, gilt diese Mannschaft als Absteiger
(siehe 2.6.2.2.). Alle bis zu diesem Zeitpunkt ausgetragenen Begegnungen mit
dieser Mannschaft werden gestrichen.
2.7. Austragungsmodus
2.7.1. Einteilung der Mannschaften
Die Einteilung in
Klassen
und Gruppen wird vom zuständigen Turnierleiter vorgenommen. Mannschaften des gleichen Vereins werden, wenn dies möglich ist, auf verschiedene Gruppen aufgeteilt, ansonsten spielen sie in der 1. Runde gegeneinander. Auf geographische Gesichtspunkte soll Rücksicht genommen werden.
2.7.2. Ausrichter
Der Heimverein ist für
die
Ausrichtung
und Durchführung des Wettkampfes und die Bereitstellung des Spielmaterials und des Spiellokales verantwortlich.
2.7.3. Allgemeine Klassen
2.7.3.1. In der Zugspitzliga wird mit 8er-Mannschaften
gespielt
2.7.3.2. In der Kreisklasse, A-Klasse und B-Klasse wird mit
6er-Mannschaften gespielt.
2.7.3.3. In der C-Klasse wird mit 4er-Mannschaften
gespielt.
2.7.3.4. In der Zugspitzliga, Kreisklasse und A-Klasse gibt
es je eine Gruppe mit 10 Mannschaften.
2.7.3.5. In der B-Klasse und der C-Klasse gibt es eine oder
mehrere gleich große Gruppen.
2.7.4. Aufstieg
2.7.4.1. Der Meister der Zugspitzliga steigt in die Bezirksliga
Oberbayern auf.
2.7.4.2. Der Sieger und der Zweitplatzierte der Kreisklasse
steigen in die Zugspitzliga auf.
2.7.4.3. Der Sieger und der Zweitplatzierte der A-Klasse steigen
in die Kreisklasse auf.
2.7.4.4. Die B-Klassen-Gruppensieger steigen in die A-Klasse
auf.
2.7.4.5. In der C-Klasse wird kein Aufstieg ausgespielt.
2.7.4.6. Verbleiben durch Verzicht, Rückzug oder Aufstieg
nach Oberbayern und nach Anwendung von 2.7.5.4. weniger als die vorgeschriebene
Anzahl von Mannschaften in einer Spielklasse, so geht das Aufstiegsrecht an die
nächstplatzierte Mannschaft über.
2.7.4.7. In nicht geregelten Fällen entscheidet der
Spielleiter.
2.7.5. Abstieg
2.7.5.1. Die zwei Letzten der Zugspitzliga steigen in die
Kreisklasse ab.
2.7.5.2. Die zwei Letzten der Kreisklasse steigen in die A-Klasse
ab.
2.7.5.3. Die zwei Letzten der A-Klasse steigen in die B-Klasse
ab.
2.7.5.4. Aus der B-Klasse steigt keine Mannschaft ab.
2.7.5.5. Falls es zu einem verstärkten Abstieg (mehr als
eine Mannschaft) von Zugspitz- Mannschaften aus der Bezirksliga Oberbayern kommt,
werden im darauffolgenden Spieljahr die Anzahl der Mannschaften in der Zugspitzliga
und die Zahl der Absteiger in der Zugspitzliga sowie in den untergeordneten Klassen
entsprechend erhöht. Verbleiben durch Rückzug, Verzicht oder Aufstieg weniger als
die vorgesehene Anzahl von Mannschaften in einer Spielklasse, so wird zunächst
die Anzahl der Absteiger bis auf eins reduziert.
2.7.5.6. In nicht geregelten Fällen entscheidet der
Spielleiter.
2.7.6. Jugend U12
Es wird in einer Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über den Austragungsmodus entscheidet der
Turnierleiter anhand der Anzahl der teilnehmenden Mannschaften.
2.7.6.1. Auf- und Abstieg
Ein Auf- und Abstieg kommt nicht vor.
2.7.6.2.
Brettfolgemeldung
Wird
die Spielklasse mit Vor- und Endrunde ausgetragen, kann vor der Endrunde die Aufstellung
der gemeldeten Mannschaften geändert werden.
2.7.7. Jugend U20 und Jugend U16
Es wird in einer
Spielklasse mit Vierermannschaften gespielt. Über
den Austragungsmodus entscheidet der
Turnierleiter anhand der Zahl der teilnehmenden Mannschaften.
2.7.7.1. Auf- und Abstieg
Der Aufstieg
richtet
sich nach der oberbayerischen Turnierordnung. Bei
Verzicht steigt der
Nächstplatzierte auf. Ein Abstieg kommt nicht vor.
2.7.8. Senioren
Es wird in einer Spielklasse
mit
Vierermannschaften
gespielt.
Über den Austragungsmodus entscheidet der Turnierleiter anhand der
Zahl der teilnehmenden Mannschaften.
2.7.8.1. Auf- und Abstieg
Der Aufstieg richtet
sich nach der oberbayerischen Turnierordnung. Bei
Verzicht erhält der Nächstplatzierte das
Aufstiegsrecht. Ein Abstieg kommt nicht vor.
2.8. Auf- und Abstieg steht nicht eindeutig fest
Stehen Auf- oder Absteiger nicht eindeutig fest, so setzt der Spielleiter Stichkämpfe an, wobei der Austragungsort, d.h. Heim- oder Auswärtsspiel, durch
Auslosung bestimmt wird. Bei unentschiedenem
Ausgang entscheidet die Berliner Wertung. Bei Gleichstand der Wertungspunkte entscheidet der Sieg auf dem höchsten Brett. Enden alle Partien remis
entscheidet jeweils eine Blitzpartie
(mit vertauschten Farben), enden wiederum alle Partien Remis, so entscheidet das Los,
d.h. der Sieger wird direkt nach
dem Mannschaftskampf durch das
Werfen einer Münze ermittelt.
2.9. Ehrengaben
Der Schachkreis kann
an die Mannschaftsmeister
jeder
Spielklasse Urkunden als
Ehrengaben
vergeben.
2.10. Schiedsrichter bei Mannschaftskämpfen
2.10.1. Jeder Mannschaftskampf wird von einem Schiedsrichter geleitet.
2.10.2. Die Schiedsrichter haben die Pflichten und Befugnisse gemäß den Bestimmungen
der FIDE-Regeln.
2.10.3. Die Schiedsrichter treffen alle
notwendigen
Entscheidungen
während der Mannschaftskämpfe.
2.10.4. Der Schiedsrichter kann
sich der Hilfe eines oder mehrerer Assistenten bedienen.
2.10.5. Soweit nichts anderes bestimmt,
wird bei Wettkämpfen, die nicht zentral ausgerichtet werden, der Schiedsrichter
vom Heimverein gestellt. Dieser Schiedsrichter muss regelkundig sein. Er kann
auch Teilnehmer der Heimmannschaft oder der Gastmannschaft sein.
2.10.6. Nur die von der
Spielleitung bestellten Schiedsrichter haben Anspruch auf Erstattung der Kosten
nach der Finanzordnung.
2.10.7. Ist ein bestellter
Schiedsrichter nicht pünktlich anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer
solange die Kampfleitung und sind Schiedsrichter. Im Streitfalle gibt die
Entscheidung des Heimmannschaftsführers den Ausschlag.
2.10.8. Reklamiert ein Spieler in
einem Mannschaftskampf, der nicht von einem von der Spielleitung bestellten
Schiedsrichter geleitet wird, Remis nach Richtlinie III.5 der FIDE-Regeln, so
wird entsprechend dieser Richtlinie verfahren, mit der Maßgabe, dass der
Spielleiter die Entscheidung trifft.
2.10.9 Die
Mannschaftsführer sind angehalten, alles zu unternehmen, um einen
Mannschaftskampf zum vorgesehenen Ende zu führen. Ist der Abbruch einzelner
Partien oder des gesamten Mannschaftskampfes nicht zu vermeiden, so ist ein von
beiden Mannschaftsführern unterzeichneter, gemeinsamer Bericht vorzulegen.
3. Einzelmeisterschaften
3.1. Allgemeines
3.1.1. Die Einzelmeisterschaften werden
getrennt nach Allgemeiner Klasse, Damen und Senioren einerseits und Jugend U18,
Jugend U16, Jugend U14, Jugend U12 und Jugend U10 andererseits ausgetragen.
3.1.2. Auf Wunsch eines Veranstalters können diese Meisterschaften auch an einem Ort ausgerichtet werden. Die Einzelmeisterschaften
finden immer in der schulfreien Zeit im Januar (um Hl. Dreikönig) statt. Dabei
ist zu beachten, dass möglichst wenige Urlaubstage von den Teilnehmern in
Anspruch genommen werden müssen, d.h. nach
Möglichkeit ist das ganze Wochenende mit einzubeziehen.
3.2. Bedenkzeit
3.2.1. Die Bedenkzeit bei den Kreis-Einzelmeisterschaften beträgt für alle
Gruppierungen außer U10/12 90Minuten für 40 Züge, 30 Minuten für den Rest der
Partie, zudem in jeder Zeitphase 30 Sekunden Zeitgutschrift je Zug. Es gibt
keine Hängepartien.
3.2.2. Die Pause zwischen zwei Partien soll mindestens 30 Minuten betragen.
3.2.3 Für die Jugend U10/U12 gilt: Es wird nach FIDE-Regeln gespielt.
Die Bedenkzeit
für Turnierpartien im Rahme von Mannschaftskämpfen und Einzelmeisterschaften
beträgt 55 Minuten pro Spieler und Partie
zuzüglich 5 Sekunden Zeitgutschrift je ausgeführten Zug.
Ergänzend besteht Mitschreibpflicht
für
jeden Spieler bis 5 Minuten vor Fall
des eigenen Blättchens. Es gibt
keine Hängepartien.
3.3. Austragungsmodus
3.3.1. Allgemeine Klasse
Die Einzelmeisterschaft der allgemeinen Klasse
wird in einer Meisterklasse 1, Meisterklasse 2, einer
Hauptturnierklasse, Damenklasse und der Seniorenklasse nach Schweizer System ausgetragen und
zwar jeweils mit sieben Runden. Ob
eine Spielklasse
ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter anhand der Teilnehmerzahl.
3.3.2. Damenmeisterin
Wenn im Rahmen der Einzelmeisterschaften (allgemeine Klasse)
eine Damenmeisterin ermittelt wird,
sich aber keine Teilnehmergruppe
ergibt, werden die
erzielten Punkte im Hauptturnier einfach, in der Meisterklasse
2 eineinhalbfach und in der Meisterklasse 1 doppelt gezählt. Die Dame, welche die daraus
resultierende höchste
Punktzahl erzielt hat,
ist Damenmeisterin.
Zur Ermittlung der
Platzierung bei Punktgleichheit zählen zuerst die höhere Spielklasse und dann die Bestimmungen nach Art. 3.4.
3.3.3. Seniorenmeister
Wenn im Rahmen der
Einzelmeisterschaften (allgemeine Klasse) ein Seniorenmeister
ermittelt
wird, sich
aber keine Teilnehmergruppe ergibt
werden
die erzielten Punkte
im
Hauptturnier einfach, in der Meisterklasse
2 eineinhalbfach und in der Meisterklasse
1 doppelt gezählt. Der Senior, welcher die
daraus resultierende höchste Punktzahl
erzielt hat,
ist Seniorenmeister.
Zur Ermittlung der Platzierung
bei Punktgleichheit zählen zuerst die höhere Spielklasse und dann die Bestimmungen nach Art. 3.4.
3.3.4. Jugend
3.3.4.1. Jugend U18, Jugend U16, Jugend U14
Es werden sieben Runden nach Schweizer System gespielt. Über
den Austragungsmodus
und die Rundenzahl
bei weniger als 12 Teilnehmern entscheidet
der Turnierleiter.
Je Klasse wird eine
Damenmeisterin ausgespielt. Ergibt sich kein eigenes Mädchen- bzw.
Damenturnier, so wird die entsprechende Klasse gemeinsam mit der allgemeinen
Jugend-Klasse ausgespielt,
3.3.4.2. Jugend U12, Jugend U10 und Jugend U8
Über den Austragungsmodus und die Rundenzahl
in
der U12 sowie U10 entscheidet der
Turnierleiter.
Die
gespielte Rundenzahl soll möglichst gleichmäßig auf drei Tage verteilt werden. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl in der Jugend U12 und/oder Jugend U10 und /oder Jugend U8 werden bis zu drei Altersklassen zu einem Turnier zusammengefasst, aber
getrennt
gewertet.
Je Klasse wird eine
Damenmeisterin ausgespielt. Ergibt sich kein eigenes Mädchen- bzw.
Damenturnier, so wird die entsprechende Klasse gemeinsam mit der allgemeinen
Jugend-Klasse ausgespielt,
3.4. Teilnahmeberechtigung
3.4.1.
Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Spieler, für die zum 1.12. des Vorjahres eine entsprechende Spielberechtigung vorliegt. Es gelten die Bestimmungen
von
Punkt 1.3.
dieser Spielordnung sinngemäß.
3.4.1.1. Jeder Verein darf beliebig viele Meldungen abgeben.
3.4.1.2. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist nicht vorgesehen, es sei denn,
dass dies aus räumlichen Gründen unumgänglich ist. In diesem Falle entscheidet der zuständige Turnierleiter nach Rücksprache mit dem 1. Vorsitzenden über die Zulassung. Ergänzend hierzu gelten für die Zulassung zur Meisterklasse 1 (M1) und
Meisterklasse 2 (M2)der Allgemeinen Klasse folgende Auswahlkriterien.
3.4.1.3. Gastspieler ohne aktive Spielberechtigung
im Schachkreis Zugspitze können nur über die Ausrichterfreiplätze eine
Teilnahme beantragen. Über die Teilnahme entscheiden 1. und 2. Spielleiter
gemeinsam. Gastspieler können weder eine Aufstiegsberechtigung erspielen noch
erhalten diese Preise.
3.4.2. Beschränkungen
In der Meisterklasse 1 werden 24
Spieler zugelassen, in der Meisterklasse 2 werden 32 Spieler zugelassen. Je nach Teilnehmerzahl kann der Turnierleiter diese Zahlen jedoch um bis
zu 2 nach oben oder unten korrigieren. Die Auswahl wird vom Turnierleiter nach Ablauf der Anmeldefrist in folgender Reihenfolge vorgenommen:
3.4.2.1. Meisterklasse 1
· Absteiger aus der letzten
oder vorletzten oberbayerischen Meisterschaft Spieler mit mehr als 50% aus der letzten oder vorletzten M1 Die
ersten
Fünf aus der letzten oder vorletzten M2
· Die beiden Kreis-Einzelpokalfinalisten
· Ein Freiplatz für
den Ausrichter
· Auffüllung auf 24
Teilnehmer nach DWZ-Zahlen mit Stichtag 1.12. Hierbei werden
vorrangig Spieler berücksichtigt, die nicht in
den vergangenen
beiden Jahren aus der M1 abgestiegen sind.
· Weitere freie Plätze werden durch Klassenerhalt nach Rangfolge der jeweils letzten
Kreis-Einzelmeisterschaft besetzt.
· Zwei Freiplätze für
geeignete
Jugendspieler, die
die Kreisjugendleiter als
Fördermaßnahme bei
Bedarf vergeben.
3.4.2.2. Meisterklasse 2
· Absteiger aus der M1 des letzten oder vorletzten Jahres
· Spieler mit
mehr als 50% aus
der letzten oder
vorletzten M2
· Die ersten Fünf aus dem
letzten oder vorletzten Hauptturnier.
· Ein Freiplatz für
den Ausrichter.
· Auffüllung auf 32
Teilnehmer nach DWZ-Zahlen mit Stichtag 1.12. Hierbei werden
vorrangig Spieler berücksichtigt, die nicht in
den vergangenen
beiden Jahren aus der M2 abgestiegen sind.
· Weitere freie Plätze werden durch Klassenerhalt nach Rangfolge der jeweils letzten
Kreis-Einzelmeisterschaft besetzt.
3.4.2.3. Hauptturnierklasse
Alle sonstigen Spieler. Für jugendliche Spieler gilt 1.3.10.
3.4.3. Sonstiges
3.4.3.1. Besitzt ein Spieler zwei
oder mehr Qualifikationen (z.B. aus zwei Jahren) so gilt immer die bessere oder
jüngere Qualifikation, d.h. eine Übertragung der zweiten Qualifikation auf ein
späteres Jahr ist nicht möglich.
3.4.3.2. Für M1 und M2 gilt: ein für
das nächste Jahr erworbenes Teilnahmerecht kann auch, falls der Spieler einmal aussetzen
will, im darauffolgenden Jahr wahrgenommen werden.
3.4.3.3. Ein Spieler, der aufgrund
seiner Vorberechtigung oder seiner Wertungszahl die Qualifikation für die
Meisterklasse 1 oder 2 besitzt, darf nur in dieser Gruppe antreten außer der
Turnierleiter entscheidet auf Antrag anders.
3.5. Auslosung und Platzierung
3.5.1. Bei der Auslosung
2 hat die gleiche Punktzahl Vorrang vor dem Farbenwechsel.
Wenn
möglich
sind Vereinszugehörigkeiten bei der Auslosung in den
ersten beiden Runden zu berücksichtigen.
3.5.2. Die Ermittlung der Platzierung bei
Anwendung des Schweizer Systems erfolgt
nach folgenden Kriterien:
1. Punkte
2. modifizierte Buchholzwertung (das schlechteste Ergebnis wird gestrichen)
3. Sonneborn-Berger-Wertung
4. Direkter Vergleich
5. Zahl der Gewinnpartien
6. Blitzentscheid (findet nur dann Anwendung, falls
es sich um Aufstiegsberechtigungen handeln)
3.5.3. Die Ermittlung der Platzierung bei
einem Rundenturnier erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. Punkte
2. Sonneborn-Berger
3. Zahl der Gewinnpartien
4. Direkter Vergleich
5. Blitzentscheid, falls das Ergebnis des direkten Vergleichs Remis ist.
[zunächst 2 Blitzpartien (5 min. Bedenkzeit) mit vertauschten Farben; bei
Gleichstand eine weitere Partie mit Auslosung der Farbe. Der Weißspieler muss
bei einer Bedenkzeit von 6 min. gegen 5 min. gewinnen.]
3.6. Rücktritt und Ausschluss vom Turnier.
3.6.1. Wer das Turnier nicht ordnungsgemäß beendet
(z.B. unentschuldigter Nichtantritt zur letzten Runde), hat eine Ordnungsgebühr in Höhe von 20 € zu zahlen. Die Spieler bleiben bis zur Bezahlung der
Gebühr
für
alle Turnierveranstaltungen inkl.
Mannschaftskämpfe des Schachkreises gesperrt.
3.6.2. Teilnehmer, die vor Beendigung des Turniers ohne Angabe von Gründen und ohne
Mitteilung an den Turnierleiter abreisen, werden für zwei Jahre
von
der Teilnahme an diesem
Turnier ausgeschlossen.
3.7. Anmeldung und Anwesenheitskontrolle
3.7.1. Anmeldefrist
Die Anmeldung zu den Einzelmeisterschaften erfolgt
bis
zum 28.12. des Vorjahres.
3.7.2. Gültigkeit der Anmeldung
Die Anmeldung erhält
erst dann Gültigkeit, wenn das vorgesehene Startgeld rechtzeitig auf ein vom
Turnierleiter angegebenes
Konto eingezahlt worden ist.
3.7.2.1. Angemeldete Spieler, die am
Turniertag bis zur Anwesenheitskontrolle nicht erschienen sind oder sich nicht
in die Anwesenheitsliste eingetragen haben, werden vom Turnier ausgeschlossen.
Das gezahlte Startgeld entfällt ersatzlos. Die betroffenen Spieler verlieren sofort
ihre Qualifikationen für die Meisterklassen.
3.7.2.2. Angemeldete Spieler, die nicht
am Turnier teilnehmen wollen und sich nicht bis zur Anwesenheitskontrolle abgemeldet
haben, können für zwei Jahre vom Turnier ausgeschlossen werden.
3.7.2.3. Bei rechtzeitiger Abmeldung
wird das gezahlte Startgeld innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet anderenfalls
verfällt das Startgeld. Die betroffenen Spieler verlieren sofort ihre Qualifikationen
für die Meisterklassen.
3.7.3. Nachmeldungen
Nachmeldungen sind nicht möglich.
4. Pokalmeisterschaften
4.1. 4er-Mannschafts-Pokal-Meisterschaft
Jeder Verein darf
maximal
zwei
Mannschaften melden. Es
gelten die
Punkte des
Abschnittes 2 sinngemäß, solange die folgenden Punkte nichts anderes aussagen.
4.1.1. Austragungsmodus
Es wird im KO -System gespielt, d.h. der Verlierer scheidet aus dem
Wettbewerb aus. Der
Kreis-Vierer-Mannschaftspokalsieger
spielt auf oberbayerischer Ebene
weiter.
4.1.1.1. Auslosung
Der Turnierleiter entscheidet
über zentrale Runden oder jeweilige Austragung der Mannschaftskämpfe beim
Heimverein (dezentrale Runden). Dies wird in der Ausschreibung festgelegt.
Bei zentralen Runden legt der Turnierleiter die max. Rundenzahl je Tag fest (1
oder 2 Runden je Tag). Es ist nach Möglichkeit so zu verfahren, dass bei
ungerader Rundenzahl Finale und Halbfinale an einem Tag stattfinden.
Bei dezentralen Runden:
Bis einschließlich des Halbfinales werden vor jeder Runde die Vereine durch den
Turnierleiter einem Ausrichterort zugelost. Die Auslosung erfolgt vorab durch
den Turnierleiter mind. 14 Tage vor Spielbeginn und wird allen Teilnehmern per
E-Mail sowie Bekanntmachung auf der Homepage zugänglich gemacht.
Bei zentralen Runden:
Die Auslosung jeder Runde wird vor Ort vom Turnierleiter oder einem von diesem
bevollmächtigten Vertreter eine Viertelstunde vor dem festgesetzten Spielbeginn
durchgeführt. Ist weder Spielleiter noch Vertreter vor Ort, so übernimmt der
Mannschaftsführer des ausrichtenden Vereines die Aufgabe des Turnierleiters vor
Ort.
Das Finale findet beim vom Turnierleiter ausgelosten Heimverein statt. Mannschaften des gleichen Vereines dürfen
aber erst im Endspiel zusammentreffen. Es ist darauf zu achten, dass
für
die weiterkommenden Mannschaften – wenn möglich – abwechselnd Heim- und Auswärtsspiel zugelost werden. Bei der Vergabe von Freilosen sind die beiden Finalisten des Vorjahres in der Reihenfolge ihres Abschneidens vorrangig zu berücksichtigen.
Kann die Auslosung nicht rechtzeitig erfolgen, so wird analog 4.2.1.1
verfahren.
4.1.2. Mannschaftsaufstellung und Brettordnung
4.1.2.1. Die Brettfolgemeldungen müssen
jeweils nach Aufforderung dem zuständigen Spielleiter form- und termingerecht
gemeldet werden.
4.1.2.2. Vor Beginn des Wettkampfes schreiben
die beiden Mannschaftsführer ihre Aufstellung verdeckt auf. Diese Aufstellung ist
verbindlich und sofort auf die Spielberichtskarte zu übertragen, ein nachträgliches
Abändern ist nicht möglich.
4.1.2.3. Nimmt ein Verein mit zwei Mannschaften
am Wettbewerb teil, so dürfen die auf den Brettern 1 bis 4 gemeldeten Spieler
der 1. Pokalmannschaft nicht in der 2. Pokalmannschaft eingesetzt werden. Im
Übrigen findet Abs. 2.1 dieser SO Anwendung. Ist die erste Mannschaft auf
höherer Ebene vorqualifiziert, so sind deren Stammspieler dem zuständigen
Spielleiter bei Abgabe der Mannschaftsaufstellung zu benennen und dürfen nicht
in der zweiten Pokalmannschaft eingesetzt werden.
4.1.2.4. Jeder Spieler darf nur einmal
in einer Runde eingesetzt werden, also entweder in der 1. oder 2. Pokalmannschaft.
4.1.2.5. Nach dem Ausscheiden einer 1.
Mannschaft eines Vereines dürfen die Bretter 1 bis 4 nicht in der 2. Mannschaft
eingesetzt werden, diese behält ihre Bezeichnung bei.
4.1.2.6. Der Heimverein hat an Brett
1 und 4 Schwarz und an Brett 2 und 3 Weiß. Bei zentralen Runden erhält der
Erstgeloste Heimrecht.
4.1.3. Spieltag und Spielbeginn
4.1.3.1. Der zuständige
Turnierleiter erstellt einen Spielplan. Terminkonflikte mit Kreis- und
überregionalen Mannschaftsmeisterschaften sollen vermieden werden. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen des Artikels 2.5.2.2. Spielverlegungen sind
ausgeschlossen.
4.1.3.2. Bis einschließlich des
Halbfinales werden im Falle von zentralen Austragungsorten die Runden von je
ein bis zwei (wechselnden) Veranstaltern ausgerichtet. Bei der
Mannschaftsmeldung ist anzugeben, bis zu wieviel Mannschaften an einem Ort
betreut werden können.
4.1.3.3. Der Turnierleiter ist verpflichtet,
bei Änderung eines bereits veröffentlichten Rundenschlusstermins die
Mannschaftsführer direkt (per E-Mail) zu informieren.
4.1.3.4. Im Falle von zentralen
Runden: An allen Terminen sind jeweils max. zwei Runden pro Tag zu spielen.
Hiervon kann bei ungerader Rundenzahl abgewichen werden.
4.1.4. Unentschieden
Endet ein Wettkampf 2:2, so kommt jene Mannschaft eine Runde weiter, die auf einem Brett mit niedrigerer Brettnummer gewonnen hat. Enden alle Partien remis, so spielen alle vier Spieler gegen den Gegner
aus der Turnierpartie mit umgekehrten Farben eine 5-Minuten-Blitzpartie. Endet der Blitzwettkampf ebenfalls 2:2, so kommt jene Mannschaft
weiter, die auf dem vordersten Brett gewonnen hat, usw. Dies wird so lange wiederholt, bis eine
Entscheidung gefallen ist. Sind Spieler bereits nicht mehr vor Ort, so wird
deren Partie im Blitzwettkampf kampflos verloren gewertet.
Die Bedenkzeit für den
Blitzentscheid kann in der Ausschreibung abweichend festgelegt werden.
4.1.5. Bedenkzeit
Es findet Abs. 2.4.1 dieser SO Anwendung,
sofern die Ausschreibung nichts anderes festlegt.
4.1.5.1. Ergebnismeldung
Absatz 2.6.1.1 dieser
Spielordnung gilt analog. Bei Doppelrunden an einem Spieltag gilt abweichend,
dass acht Stunden nach dem festgesetzten Spielbeginn der zweiten Runde die
Ergebnismeldung zu erfolgen hat. Etwaige Blitzentscheide sind ebenfalls
anzugeben.
4.2. Einzel-Pokalmeisterschaft (Dähne – Pokal)
Jeder Verein darf beliebig viele Spieler melden.
Über die Ausrichtung des
Einzel-Pokals in dezentralen oder in zentralen Runden entscheidet der
Turnierleiter. Der Austragungsmodus ist in der Ausschreibung mitzuteilen.
4.2.1. Austragungsmodus
Die Einzelpokalmeisterschaft wird im KO – System ausgetragen, d.h. die unterlegenen Spieler scheiden aus.
4.2.1.1. Auslosung
Die Auslosung jeder Runde wird vom Turnierleiter durchgeführt. Ein Setzen der Spieler
wird
nicht vorgenommen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass
Spieler des
gleichen Vereines
so spät wie möglich
aufeinandertreffen.
Es soll möglichst
darauf
geachtet
werden, dass jeder Spieler abwechselnd mit Weiß und Schwarz spielt. Bei der Vergabe von Freilosen sind die beiden Finalisten des Vorjahres in der
Reihenfolge ihres Abschneidens vorrangig zu berücksichtigen.
Die Auslosung der ersten Runde hat bei zentralen Runden mind. 2 Tage vor dem
angesetzten Termin zu erfolgen, bei dezentralen Runden 14 Tage vor dem
angesetzten Termin. Evtl. Freilose sind auch bei zentralen Runden mind. 14 Tage
vor dem angesetzten Termin festzulegen.
Ist zu Rundenbeginn bei zentralen Runden kein Turnierleiter anwesend, so übernimmt
diese Aufgabe ein Vertreter des gastgebenden Vereins. Dieser hat die Aufgaben
des Turnierleiters, insbesondere eine evtl. noch nicht erfolgte Auslosung,
vorzunehmen.
4.2.1.2. Spielort und Spieltermin
Bei zentralen Runden: Bis
einschließlich des Halbfinales werden die Runden von je ein bis zwei
Veranstaltern ausgerichtet. Bei der Anmeldung ist anzugeben, bis zu viele
Spieler an einem Ort betreut werden können. Das Finale wird immer am Ort des
mit Schwarz Spielenden gespielt.
4.2.1.3. Spielplan
Der zuständige
Turnierleiter erstellt einen Spielplan unter Berücksichtigung der Bestimmungen
des Artikels 2.5.2.2. Spielverlegungen sind ausgeschlossen.
4.2.2. Unentschieden
Endet eine Pokalpartie remis, so ist die Entscheidung durch drei
5-Minuten-Blitzpartien herbeizuführen, wobei die Farben gewechselt werden. Besteht dann noch
Gleichstand, so
entscheidet die nächste gewonnene Blitzpartie.
Die Bedenkzeit für den Blitzentscheid kann in der Ausschreibung abweichend
festgelegt werden.
4.2.3. Bedenkzeit
Es findet Abs. 2.4.1 dieser SO Anwendung,
sofern die Ausschreibung nichts anderes festlegt.
4.2.4. Ergebnismeldung
Der Sieger meldet spätestens am Tag nach dem Spiel das Ergebnis schriftlich (per Mail) an den Turnierleiter, hierbei sind etwaige Blitzentscheide ebenfalls anzugeben.
4.2.5. Nichtantreten
Spieler, die zu einer
vereinbarten Partie nicht antreten, werden für ein Jahr
von
der Teilnahme am Dähne – Pokal
ausgeschlossen.
4.3. Ehrengaben
Der Schachkreis kann an
die Pokalsieger Urkunden als Ehrengaben vergeben.
5. Blitzmeisterschaften
5.1. Blitz-Mannschaftsmeisterschaft
5.1.1. Austragungsmodus
5.1.1.1. Jeder Verein darf
beliebig viele Vierermannschaften stellen, wenn die Räumlichkeiten des
Veranstalters hierfür ausreichen.
5.1.1.2. Die Benennung eines fünften
Spielers als Ersatzspieler ist zulässig. Die hierfür gemeldete Spielerreihenfolge
ist bindend und kann nicht geändert werden. Ein Ersatzspieler kann nur an Brett
Vier eingesetzt werden. Sein Einsatz ist nur in einer Mannschaft eines Vereines
möglich.
5.1.1.3. Nach welchem Modus das Turnier
ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter
aufgrund der Teilnehmerzahl.
5.1.1.4. Die Platzierung erfolgt nach
Mannschaftspunkten. Bei Gleichstand entscheiden die Brettpunkte. Bei nochmaligem
Gleichstand werden die Sieger, der Zweite und der Dritte durch Stichkämpfe ermittelt.
5.1.1.5. Bedenkzeit: nach FIDE; wird
durch die Turnierleitung in der Ausschreibung festgelegt.
5.1.2. Ehrengaben
Für die siegreiche Mannschaft der Kreis-Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft vergibt der
Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.
5.2. Blitz-Einzelmeisterschaft
5.2.1.
Austragungsmodus
5.2.1.1. Es sind Herren, Damen, Senioren
und Jugendliche startberechtigt.
5.2.1.2. Es ist der Kreisjugendleitung
überlassen, entweder eine getrennte Kreis-Jugend- Blitzmeisterschaft durchzuführen oder im Rahmen der Erwachsenen-Blitz-Meisterschaft
eine zusätzliche Jugendwertung zu errechnen oder ganz darauf zu verzichten.
5.2.1.3. Jeder Verein darf beliebig
viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür
ausreichen.
5.2.1.4. In welcher Form die Meisterschaft
ausgetragen wird, entscheidet der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl. Die
Platzierung erfolgt durch Wertung.
5.2.1.5. Bedenkzeit: nach FIDE; wird
durch die Turnierleitung in der Ausschreibung festgelegt.
5.2.2. Ehrengaben
Für den Sieger der
Kreis-Blitz-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach-Einzelmeister) vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.
6. Schnellschach-Meisterschaften
Für alle Schnellschachpartien beträgt die Bedenkzeit 30 Minuten
pro
Spieler. Auf mehrheitlichen Antrag der Teilnehmer vor dem
offiziellen Turnierbeginn kann der Spiel- oder
Turnierleiter aus organisatorischen Gründen eine allgemeine Verkürzung der
Bedenkzeit von bis zu 10 Minuten je Spieler vornehmen.
6.1. Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaften
6.1.1. Austragungsmodus
6.1.1.1. Jeder Verein kann maximal vier
Mannschaften melden.
6.1.1.2. Jede Mannschaft besteht aus
vier Stammspielern und einer unbeschränkten Zahl von Ersatzspielern. Die dafür gemeldete
Reihenfolge ist für beide Mannschaften des Vereines bindend. Ein Brettertausch
ist nicht möglich.
6.1.1.3. Stammspieler aus der ersten
Mannschaft sind in der Zweiten nicht spielberechtigt.
6.1.1.4. Über den Austragungsmodus entscheidet
der Turnierleiter aufgrund
der Teilnehmerzahl.
6.1.2. Ehrengaben
Für die siegreiche Mannschaft der Kreis-Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft vergibt
der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.
6.2. Schnellschach – Grand – Prix
6.2.1. Austragungsmodus
Jeder Verein kann beliebig viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür ausreichen.
6.2.1.1. Jeder Verein kann beliebig
viele Spieler stellen, wenn die Räumlichkeiten des Veranstalters hierfür
ausreichen.
6.2.1.2. Über den Austragungsmodus entscheidet
der Turnierleiter aufgrund der Teilnehmerzahl.
Die Platzierung erfolgt durch Wertung.
6.2.1.3. Qualifikation für die Oberbayerische
Schnellschach-Einzelmeisterschaft. Der Schnellschach-Grand-Prix ist das Kreis-Qualifikationsturnier
für die oberbayerische Schnellschach-Einzelmeisterschaft. Die Qualifikationskriterien
regelt die obb. Spielordnung (Anmerkung: Zzt. sind die fünf Bestplatzierten teilnahmeberechtigt.)
6.2.2. Ehrengaben
Für den Sieger der
Kreis-Schnellschach-Einzelmeisterschaft
(Kreis-Schnellschach- Einzel-meister)
vergibt der Schachkreis eine Urkunde als Ehrengabe.
7. Schlussbemerkungen
7.1. Allgemeine Regelungen
Im Falle höherer Gewalt kann die Spielleitung in
Abstimmung mit der Vorstandschaft über einen Spielabbruch bzw. Turnierabbruch entschieden. Bei Spielabbruch nach Austragung von mind. 60% der Partien erfolgt eine Wertung bezüglich Auf- und Abstieg nach aktuellem Stand, bei Spielabbruch bei weniger als 60& der ausgetragenen Partien erfolgt keine Auf- und Abstieg.
7.2. Gültigkeit
Diese Spielordnung gilt ab der Beschlussfassung durch die Kreisversammlung am 20.03.1993 in Geretsried, geändert auf den Kreisversammlungen am 12.03.1994 in Starnberg, am 18.03.1995 in Starnberg, am 24.03.1996 in Starnberg, am 15.03.1997 in Starnberg, am 14.03.1998 in Starnberg, am 08.03.1999 in Germering, am 13.03.2000 in Starnberg, am 12.03.2001 in Starnberg, am 17.03.2003 in Starnberg, am 22.03.2004 in Starnberg, am 13.03.06 in Starnberg, am 19.03.2007 in Starnberg, am 17.03.2008 in Starnberg, am 23.03.2009 in Starnberg, am 22.03.2010 in Starnberg, am 28.03.2011 in Starnberg, am 26.03.2012 in Starnberg am 25.03.2013 in Starnberg, am 24.07.2015 in Gröbenzell, am 18.04.2016 in Starnberg, am 27.3.2017 in Puchheim und online am 08.06.2020/27.07.2020, am 26.07.2021 in Gröbenzell, am 30.05.2022 in Gröbenzell, am 22.05.2023 in Germering, am 17.06.2024 in Gröbenzell.